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| Impressum 03. November 2012, von Michael Schöfer Allem Anschein nach Teil des Mentalitätsproblems Die krude Äußerung des Bundesvorsitzenden der DPolG, Rainer Wendt, ist charakteristisch für das vielfach kritisierte Mentalitätsproblem von Teilen unserer Sicherheitsbehörden. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, wonach Kontrollen allein wegen der Hautfarbe des Kontrollierten (racial profiling) rechtswidrig sind, kommentierte der Polizeigewerkschafter nämlich so: "Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus." [1] "Das heißt nichts anders als das: Die Polizei hat Menschen anderer Hautfarbe auf dem Kieker. Es gibt den polizeilichen Pauschalverdacht gegen Farbige. Das aber verstößt gegen mehr Gesetze und Konventionen, als hier aufgezählt werden können. (…) Wenn nun Polizeivertreter diese Artikel und Paragrafen für untauglichen Firlefanz halten, ist das, vorsichtig gesagt, befremdlich. Man hätte es schon ganz gern, wenn die Polizei in einem Rechtsstaat auf dem Boden des Rechts steht", schreibt dazu Heribert Prantl. [2] "Unklar ist, ob sich Herr Wendt nur an der 'schöngeistigen' Entscheidung stößt oder auch an der 'schöngeistigen' Verfassung, auf der die Entscheidung fußt", ätzt die Frankfurter Rundschau. [3] Mit der sogenannten "Praxis" kann man letztlich alles entschuldigen. Rainer Wendt liegt offenkundig auf der Linie von George W. Bush, dem ehemaligen US-Präsidenten: Was scheren mich rechtsstaatliche Grundsätze (ordentliches Gerichtsverfahren, Völkerrecht, Menschenrechte, Folterverbot etc.), wenn sie sich in der Praxis bei der Terrorbekämpfung als hinderlich erweisen. Wer so spricht hat den Rechtsstaat und damit die Prinzipien unserer demokratischen Gesellschaft gründlich missverstanden. Das ist leider nicht die erste unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten höchst fragwürdige Äußerung des DPolG-Bundesvorsitzenden [4], der 2008 beinahe das Unwort des Jahres geprägt hätte (er erreichte mit "Karlsruhe-Touristen" unter 1129 Vorschlägen immerhin Platz drei). "Dieser Ausdruck zeuge von einem bedenklichen Verständnis der Grundrechte. Mit ihm habe der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, insbesondere die FDP-Politiker Gerhart Baum und Burkhard Hirsch diffamiert, weil sie wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen schon einmal vor das Bundesverfassungsgericht gegangen seien und dies beim neuen BKA-Gesetz noch einmal tun könnten." [5] Hinzuzufügen wäre: Gerhart Baum und Burkhard Hirsch haben in Karlsruhe mehrfach erfolgreich geklagt, so wurden etwa das Gesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (Großer Lauschangriff) und das Luftsicherheitsgesetz vom Bundesverfassungsgericht wegen Verfassungsverstößen einkassiert. Baums Verfassungsbeschwerde gegen die im November 2007 beschlossene Vorratsdatenspeicherung hatte ebenso Erfolg wie die Verfassungsbeschwerde gegen die Online-Durchsuchung. Zu Wendts großem Bedauern sitzen offenbar auch im höchsten deutschen Gericht lauter "Schöngeister". Wie gut, dass er zu den wenigen Privilegierten gehört, die trotz des juristischen Gerangels den Überblick behalten und immer ganz genau wissen, wie die Verfassung korrekt auszulegen ist. (Achtung: Ironie!) Dem Polizeigewerkschafter sollte man endlich eine kommentierte Ausgabe des Grundgesetzes schenken, Lektüre bildet ja angeblich ungemein. Kurios: Rainer Wendt beklagt gleichzeitig, "diese Rassismuskeule gegen Polizei ist unerträglich". Und wem sagt er das? Ausgerechnet der rechtslastigen "Jungen Freiheit". [6] "Politikwissenschaftler ordnen sie als zentrales Sprachrohr der Neuen Rechten mit 'Scharnier-' oder 'Brücken'-Funktion zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus ein." [7] Die Anschuldigungen des SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy seien "lächerlich", so Wendt. Außerdem wirft er Edathy Wahlkampfgetue vor. Der Vorsitzende des Bundestagsuntersuchungsausschusses hatte zuvor von "Ressentiments gegen Einwanderer im deutschen Sicherheitsapparat" und von einem "Struktur- und Mentalitätsproblem" gesprochen. Wenn die DPolG laut Wendt die NSU-Untersuchungsausschüsse in den Landtagen für überflüssig hält (die Landtagsausschüsse seien "meist Ausdruck politischer Eitelkeiten von Landespolitikern") [8] und sich demonstrativ hinter den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier stellt ("der Untersuchungsausschuss darf nicht dafür missbraucht werden, um Jagd auf den politischen Gegner zu machen") [9], ist das dann bloß noch als konsequent zu bezeichnen. Man könnte auch sagen: Das CDU-Mitglied Wendt stärkt dem CDU-Mitglied Bouffier den Rücken. Gibt es in der Deutschen Polizeigewerkschaft keine SPD-Mitglieder mehr? Oder keine mehr, die sich zu widersprechen trauen? Die politische Einseitigkeit der laut Satzung "parteipolitisch unabhängigen" DPolG ist jedenfalls kaum zu leugnen. Wenigstens intelligent könnte sie sein, aber sie kommt eher plump daher. Kategorie: Billiger Populismus. Kleiner rechtlicher Hinweis: Laut Grundgesetz fällt die Polizeihoheit in die Kompetenz der Länder, ergo sind auch die Landesparlamente für deren Kontrolle zuständig. Das Gleiche gilt für die Landesverfassungsschutzämter. Unerträglich ist in Wahrheit, die verfassungsrechtlich gebotene Kontrollfunktion der Landesparlamente als "Ausdruck politischer Eitelkeiten von Landespolitikern" zu diffamieren. Die Kritik Wendts beruht mithin auf dem bekanntermaßen recht eigentümlichen Verfassungsverständnis des Polizeigewerkschafters. Zwar bekennt er sich gerne zum Föderalismus und zur Gewaltenteilung, scheint aber deren Wesensgehalt einfach nicht erfassen zu können. Anders ausgedrückt: Rainer Wendt ist allem Anschein nach Teil des besagten Mentalitätsproblems, das erst zum skandalösen Versagen der Sicherheitsdienste in der Causa NSU geführt hat. ---------- [1] tagesschau.de vom 30.10.2012 [2] Süddeutsche vom 31.10.2012 [3] Frankfurter Rundschau vom 31.10.2012 [4] siehe Bedenkliche Entwicklung vom 22.07.2007 [5] Süddeutsche vom 17.05.2010 [6] Junge Freiheit vom 02.11.2012 [7] Wikipedia, Junge Freiheit [8] Die Welt vom 17.10.2012 [9] ARD-Morgenmagazin vom 28.09.2012 |