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06. Juli 2013, von Michael Schöfer
Die Justiz darf irren, aber nicht schummeln


Das Vertrauen der Bürger in die Justiz ist schwer erschüttert. In Bayern sind in der Causa Gustl Mollath so viele Ungereimtheiten zutage getreten, dass sich der Eindruck verfestigt, ein Unschuldiger sitze wegen eines skandalösen Justizirrtums seit fast sieben Jahren in der Psychiatrie. Justizirrtum? Auch daran gibt es berechtigte Zweifel. Dem geneigten Publikum schwant nämlich viel Schlimmeres: Der Richter, der 2006 Mollaths Unterbringung verfügte, ist rein zufällig mit dem jetzigen Ehemann der Ex-Frau von Gustl Mollath bekannt. [1] Mollath stand wegen angeblicher Körperverletzung zum Nachteil seiner Frau vor Gericht. Ihr hat er auch Schwarzgeldgeschäfte vorgeworfen - eine Behauptung, die der Richter als Beleg für die paranoiden Wahnvorstellungen des Angeklagten wertete. Ein später bekannt gewordener interner Bericht der Hypo-Vereinsbank bestätigte allerdings Mollaths Vorwürfe. Das Attest über die Verletzungen von Frau Mollath wurde nicht von der Praxisinhaberin, sondern von deren Sohn ausgestellt, was es juristisch gesehen als Beweismittel disqualifiziert. Zufällig soll auch die Lebensgefährtin des Bruders von Mollaths Ex-Frau in eben dieser Praxis als Arzthelferin beschäftigt gewesen sein. [2] Ob das Ganze bloß ein Justizirrtum ist, wird sich hoffentlich noch zeigen.

Zweifel an Justiz und Polizei weckt auch die Anklage gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König, er soll am 19. Februar 2011 bei einer Anti-Nazi-Demonstration in Dresden zu Gewalt gegen Polizeibeamte aufgerufen und sich damit des schweren Landfriedensbruchs schuldig gemacht haben. Doch nun ist der Prozess überraschend geplatzt. Grund: Das Videomaterial der Polizei, das als Grundlage der Anklage diente, war unvollständig. Und nicht nur das: Die von der Verteidigung angeforderten Rohdaten ergeben ein völlig anderes Bild, sie entlasten den Angeklagten. Der Verdacht, die Ermittlungsbehörden hätten dem Gericht entlastendes Bildmaterial bewusst vorenthalten und scheinbar belastendes entsprechend zusammengeschnitten, ist nicht von der Hand zu weisen. "Verteidiger Johannes Eisenberg sagte am Dienstag, die Ermittler hätten sich verhalten wie in einer 'Fälscherwerkstatt', stellte Strafanzeige gegen einen Polizisten wegen des Verdachts der Verfolgung Unschuldiger - und beantragte auf Basis des neuen Materials die Aussetzung des Verfahrens. Unter diesen Bedingungen sei kein faires Verfahren möglich, die Sichtung des Materials dauere noch Monate. Der Richter folgte dem Antrag." [3]

Werden in Sachsen Bürger aus politischen Motiven heraus verfolgt? Sind Staatsanwaltschaft und Polizei dort nicht mehr objektiv, sondern voreingenommen? Nach § 160 Abs. 2 StPO hat die Staatsanwaltschaft "nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln". Zumindest in Dresden ist sie dieser Pflicht offenbar nicht nachgekommen. Der Ruf der sächsischen Justiz ist ohnehin arg ramponiert. Sie sei von einem Verfolgungswahn gegen Linke getrieben, während Rechte auf Nachsicht hoffen dürfen, heißt es. Darüber, ob derartige Pauschalvorwürfe wirklich zutreffen, wird heftig gestritten. Im Fall des Jenaer Jugendpfarrers Lothar König sind jedenfalls haarsträubende Fehler gemacht worden. Sofern sich der Vorwurf der Manipulation von Beweisen und der Verdacht der Verfolgung Unschuldiger bestätigt, muss das Konsequenzen haben. Wahrscheinlich ist Lothar König unbequem. Man sollte freilich annehmen es gehöre zur Ausbildung von Juristen und Polizisten, was den Wesensgehalt einer Demokratie ausmacht. Unbequem sein ist nicht verboten. Im Gegenteil, Kritik ist vielmehr erwünscht. Denn ohne Pluralismus, den friedlichen Wettstreit der Meinungen, ist Demokratie gar nicht möglich. Es werde "noch viel Arbeit erfordern, der sächsischen Polizei und Justiz die Mindeststandards an Rechtsstaatlichkeit beizubringen", meint die Landtagsabgeordnete Kerstin Köditz (Die Linke). [4]

Wo Menschen arbeiten, passieren naturgemäß Fehler. Selbstverständlich gilt das auch für die Justiz. Bedauerlicherweise ist es nicht die Stärke der Justiz, Fehler einzuräumen und bereitwillig zu korrigieren, sie tut sich damit unheimlich schwer. Recht gesprochen wird im Namen des Volkes. Wenn das Volk jedoch das Vertrauen in die Justiz verliert, besteht dringender Handlungsbedarf. Justitia trägt bekanntlich eine Augenbinde, was ihre Objektivität symbolisieren soll. Wohlgemerkt: Sie sollte durch die Augenbinde objektiv sein, nicht blind gegenüber Defiziten in den eigenen Reihen. Anders ausgedrückt: Sie darf irren, aber nicht schummeln. In den Fällen Gustl Mollath und Lothar König wurde anscheinend geschummelt. Und genau das ist unerträglich. Der Staat muss beim rechtstreuen Bürger den Eindruck vermeiden, man könne - aus welchen Gründen auch immer - völlig unschuldig in die Mühlen der Justiz geraten und dabei auf der Strecke bleiben.

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[1] Süddeutsche vom 25.06.2013
[2] Schwäbische Zeitung vom 12.06.2013
[3] Spiegel-Online vom 02.07.2013
[4] Evangelischer Pressedienst vom 04.06.2013