Home | Archiv | Leserbriefe | Impressum



09. Juli 2013, von Michael Schöfer
Fatale Rotstiftpolitik


Dass sich die 2009 ins Grundgesetz aufgenommene Schuldenbremse vor allem zulasten des Sozialen auswirken wird, behaupten Kritiker schon lange. Doch langsam wird es wirklich ernst. 2020 tritt bekanntlich für die Bundesländer das Verbot der Nettokreditaufnahme in Kraft, ab diesem Zeitpunkt dürfen sie keinen einzigen Cent mehr neue Schulden machen. Und vor diesem Hintergrund stellt sich unweigerlich die Frage, wie Baden-Württemberg das durchaus ambitionierte Ziel erreichen will.

Nur mit massiven Stellenstreichungen, meint der Rechnungshof. Bis 2020 müssten nahezu 30.000 Stellen wegfallen, fordert er. [1] Bei insgesamt rund 271.000 Stellen ist das ein ziemlich großer Batzen. Geht es nach den Prüfern, müsste bis 2020 jede neunte Stelle dem Rotstift zum Opfer fallen. Zum Vergleich: Von der Größenordnung her schlägt der Rechnungshof also nichts anderes als die komplette Abschaffung der Landespolizei vor, die hat nämlich momentan 30.500 Personalstellen.

Da kaum anzunehmen ist, dass die besagten 30.000 Staatsdiener bislang überhaupt nichts gearbeitet haben und damit leicht zu verschmerzen wären, sind solche Einsparungen nur zu realisieren, wenn gleichzeitig Aufgaben wegfallen. Oder anders ausgedrückt: Dienstleistungen für den Bürger. Praktiker mahnen: Vollkommen unrealistisch - es sei denn, man macht das Ländle mangels Polizei tatsächlich zum Verbrecherparadies. Ohne auf die Einnahmeseite zu schielen, ist daher ein ausgeglichener Haushalt nicht zu erreichen. Jedenfalls nicht zu noch vertretbaren gesellschaftlichen Kosten. Doch dann muss man logischerweise Steuererhöhungen ins Auge fassen. Insofern ist es richtig, u.a. die seit 1997 nicht mehr erhobene Vermögenssteuer wieder einzuführen.

Anders als die Meldungen über Rekordsteuereinnahmen suggerieren, liegt die Steuerquote (= der Anteil der Steuereinnahmen am Bruttoinlandsprodukt) in Deutschland heute niedriger als in den sechziger, siebziger, achtziger und den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts (siehe Tabelle). Nominal erreichen sie zwar tatsächlich Rekordniveau, aber erst wenn man sie zur Wertschöpfung unseres Landes ins Verhältnis setzt, kann man die Zahlen richtig einordnen. Das ist wie bei den Löhnen. In absoluten Beträgen gerechnet verdienen die meisten so viel wie noch nie, zwischen 2000 und 2012 stieg der Nominallohnindex laut Statistischem Bundesamt um 18,4 Punkte (von 87,5 auf 105,9). Aber wie gut es einem geht, kann man erst feststellen, wenn man die Preissteigerungsrate berücksichtigt. Das macht der Reallohnindex, und der ist in diesem Zeitraum um 0,4 Punkte gesunken (von 102,1 auf 101,7). Folglich geht es uns, trotz gestiegener Nominallöhne, heute im Durchschnitt schlechter als zur Jahrtausendwende. Ähnliches gilt für die Steuereinnahmen.

Jahr Ø Steuerquote
1960 - 1969 23,4 %
1970 - 1979 23,1 %
1980 - 1989 22,7 %
1990 - 1999 22,2 %
2000 - 2009 21,4 %
2010 - 2012 22,0 %



Dass die Steuerquote gegenwärtig niedriger ist als in den Jahrzehnten davor, ist Folge der Steuersenkungen für Besserverdienende und Unternehmen. Nur zur Erinnerung: Der Spitzensteuersatz unter Konrad Adenauer (CDU) lag bei 53 Prozent, unter Helmut Kohl (CDU) waren es lange Zeit sogar 56 Prozent. Erst unter Gerhard Schröder (SPD), dem Genosse der Bosse, fiel er bis auf 42 Prozent. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank ist deshalb allein das Geldvermögen der Privathaushalte (Bargeld, Sichteinlagen, Wertpapiere, Aktien, Ansprüche gegenüber Versicherungen, Pensionsrückstellungen) zwischen 2000 und 2012 von 3.515,8 Mrd. Euro auf 4.939 Mrd. Euro gestiegen - ein Plus von satten 40,5 Prozent. Diesen beachtlichen Zuwachs an Vermögen gerechter zu besteuern, ist in meinen Augen legitim.

Die Länder können die Schuldenbremse nur einhalten, wenn sie bis 2020 neben aller gebotenen Sparsamkeit auch ihre Einnahmen erhöhen. Sie ausschließlich mit Sparen einhalten zu wollen, führt bloß zu staatlicher Magersucht. Und das ist wohl kaum im Sinne des Bürgers. Wie heißt es ebenso schön wie zutreffend: Nur Reiche können sich einen armen Staat leisten.

----------

[1] Rechnungshof Baden-Württemberg vom 08.07.2013