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12. November 2013, von Michael Schöfer
No-Spy-Abkommen: Netter Versuch, aber nutzlos


Ich bin ja gemeinhin kein Gamer, mein vorläufig letztes PC-Spiel war deshalb die Wirtschaftssimulation "Siedler III" aus dem Jahr 1998. Kurz gesagt geht es darum, in unbekanntem Gelände ein funktionierendes Gemeinwesen aufzubauen. Selbstverständlich gibt es auch Feinde, die man militärisch besiegen muss, um am Ende zu gewinnen. Einen Gutteil seiner Spannung erhält das Spiel durch den Umstand, dass das Gebiet außerhalb des eigenen Bereichs abgedunkelt ist. Der Blick reicht nicht allzu weit über die eigene Staatsgrenze hinaus. Man sieht also weder, ob jenseits der Grenzen Feinde lauern, wie stark sie sind noch was sie vorhaben. Aus der Dunkelzone heraus kann es daher jederzeit zu Überfällen kommen. Und wehe, man ist darauf nicht vorbereitet.

Genau aus dem gleichen Grund gibt es seit langem Geheimdienste. Nicht bei PC-Spielen, sondern in der Realität. Und das Ganze ist auch kein harmloser Zeitvertreib, es ist vielmehr der Ernst des Lebens. Staaten, zumal wenn es sich um Großmächte handelt, wollen natürlich wissen, was sie potentiell oder tatsächlich bedroht. Und je größer und einflussreicher der Staat, desto mehr Feinde gibt es für gewöhnlich. Dunkelzonen sind bei der Aufklärung aber äußerst hinderlich. Man will sich schließlich nicht überraschen lassen, denn das wäre bei einem Konflikt fatal (im Extremfall sogar tödlich). Insofern ist vom Grundsatz her weder an der Existenz noch an der Tätigkeit von CIA, NSA, GCHQ oder MI6 etwas auszusetzen. Aufklärung ist legitim - zumindest solange sich die Geheimdienste an die Gesetze halten. Der Satz "Wir sind gesetzestreu" ist freilich derzeit der wohl kürzeste Geheimdienstwitz. Ein Witz, weil diese Selbstverständlichkeit erfahrungsgemäß immer wieder missachtet wird. Allerdings bleibt der bespitzelten Bevölkerung das Lachen im Halse stecken. Von Regierungschefs will ich in diesem Zusammenhang gar nicht reden.

Obgleich das Bedürfnis nach totaler Sicherheit durchaus verständlich ist, kann es keine totale Sicherheit geben. Der demokratische Staat hat nämlich die Privatsphäre seiner Bürger zu achten. "Zur Unantastbarkeit der Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG gehört die Anerkennung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung", urteilte das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zur akustischen Wohnraumüberwachung. [1] Das heißt, staatliches Handeln hat zwangsläufig Grenzen. Grenzen, die nicht von der technischen Machbarkeit gezogen werden, sondern von der Unantastbarkeit der Menschenwürde. Die Menschenwürde ist jedoch tangiert, wenn Geheimdienste mithilfe totaler Kommunikationskontrolle selbst in die feinsten Verästelungen unserer Privatsphäre hineinsehen. Gläserne Bürger findet man normalerweise in Diktaturen, in Demokratien haben sie nichts zu suchen. Momentan benehmen sich die Geheimdienste wie fürsorgliche Hirten, wobei uns lediglich die Rolle der Schafherde zugedacht ist. Dumme und unmündige Schafe, die angeblich der Aufsicht bedürfen. Es könnte ja ein Schaf aus der Reihe tanzen, heißt es. Und man habe durch die Überwachung bereits etliche schwarze Schafe identifiziert.

Aus gutem Grund steht eine Hausdurchsuchung unter dem Richtervorbehalt. Die Staatsgewalt darf dort bloß unter genau definierten Umständen nach Beweisen suchen. Würden die Behörden hier wie die Geheimdienste bei der Kommunikationskontrolle vorgehen, hätten sie zu jeder Wohnung einen Generalschlüssel und könnten darin nach Gutdünken herumschnüffeln. So etwas ist in einer Demokratie wohlweislich untersagt. Zwischen befreundeten Staaten ist es fast wie in einer Familie: Die Neigung, den Ehepartner lückenlos zu überwachen, mag vielleicht - je nach dem Grad der Eifersucht - groß sein. Doch wenn die Überwachung herauskommt, ist das Vertrauen wohl endgültig zerstört. Von der Rechtmäßigkeit ganz zu schweigen. In der transatlantischen Partnerschaft (Europa/USA) kriselt es deshalb zu Recht.

Nun soll man nicht blauäugig sein und annehmen, die Geheimdienste würden die Bespitzelung künftig einstellen. Kann sein, dass sie vielleicht aufhören, Angela Merkels Handy abzuhören. Aber es geht ja nicht bloß um die Kanzlerin, es geht auch um die Bürger. Jeder Staat hat die Pflicht, seine Einwohner vor Schaden zu bewahren, was im vorliegenden Fall wegen der offensichtlichen Disparität der technischen Fähigkeiten zugegebenermaßen schwer ist. Die Notwendigkeit, an dieser Stelle gewissermaßen "nachzurüsten", ist evident. Nicht mit eigenen Überwachungsmaßnahmen, sondern mit möglichst wirksamem Schutz vor Spionen. Sich nur auf juristische Maßnahmen zu verlassen (No-Spy-Abkommen), wäre jedenfalls vollkommen unzureichend. Mit solchen Zusicherungen zünden sich die Schlapphüte höchstens ihre Zigarren an. Mit anderen Worten: Das No-Spy-Abkommen ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht. Netter Versuch, aber wahrscheinlich absolut nutzlos, weil die Überwachung im Verborgenen weitergeht wie bisher. Beim nächsten Whistleblower à la Snowden sagen die Geheimdienste dann bestenfalls erneut lapidar "sorry". Daher kann man ihnen auf absehbare Zeit nicht über den Weg trauen. Es wäre schön, wenn wir wenigstens unserer Regierung trauen könnten, doch selbst hier sind Zweifel angebracht. Solange das Ganze in den Händen von Ronald Pofalla und Hans-Peter Friedrich liegt, kann ohnehin nicht viel dabei herauskommen, immerhin nehmen es die beiden mühelos mit jedem Geheimdienstwitz auf.

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[1] BVerfG, Urteil vom 03.03.2004, Az.: 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99