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01. August 2015, von Michael Schöfer
Missbrauch des Strafrechts


Die Zeiten, in denen man unbequeme Kritiker ohne lange zu fackeln aus dem Verkehr zog, sind mittlerweile vorbei. Selbst repressive Regime halten es mittlerweile für notwendig, ihre Widersacher mit mehr oder weniger an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen vor Gericht zu stellen. Sogar Hitler und Stalin ließen Schauprozesse stattfinden, allerdings nicht zur Aburteilung ihrer Opfer (deren Urteil stand ohnehin bereits vorher fest), sondern als Abschreckung für andere.

Das Strafrecht wird häufig zur Unterdrückung unbequemer Meinungen missbraucht. So wurde etwa in Malaysia der Oppositionspolitiker Anwar Ibrahim mehrfach wegen angeblicher "unzulässiger homosexueller Betätigung" zu Haftstrafen verurteilt. Beobachtern zufolge haben diese Unterstellungen nur den Zweck, Ibrahims politische Karriere zu zerstören und ihn als Konkurrent um die Macht auszuschalten. Die chinesische Staatsmacht versuchte, den Regierungskritiker Ai Weiwei mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung mundtot zu machen. Weitere Anschuldigungen: Bigamie, illegaler Devisenhandel und Verbreitung von Pornografie. In Russland wurde der Kremlkritiker Alexei Nawalny wegen Unterschlagung zum Nachteil des französischen Kosmetikkonzerns Yves Rocher schuldig gesprochen. Allerdings beteuert das angeblich geschädigte Unternehmen, ihm sei kein Schaden entstanden. Für das Urteil war das freilich vollkommen irrelevant. Nur drei besonders absurde Beispiele von vielen.

Nun ist Deutschland zum Glück eine Demokratie und ein Rechtsstaat, aber auch hier wird das Recht gelegentlich zur Unterdrückung unbequemer Meinungen missbraucht. Oder sagen wir, dem Bundesverfassungsgericht sei Dank, es wird zumindest punktuell versucht, die Justiz als Handlanger zu missbrauchen. Die Presse bekam nämlich immer wieder Probleme mit den Behörden. Die Spiegel-Affäre im Jahr 1962, die Durchsuchung der Redaktionsräume der Zeitschrift "konkret" im Jahr 1983 und die Ermittlungen gegen das Magazin Cicero im Jahr 2005 sind solche Beispiele. Hier wurde Macht missbraucht, um die Presse mundtot zu machen bzw. einzuschüchtern. (Um Missverständnissen vorzubeugen: Es geht hier um Westdeutschland, nicht um die frühere DDR.) In allen drei Fällen übrigens erfolglos, gleichwohl waren es einschneidende Ereignisse. Und jetzt lässt Generalbundesanwalt Harald Range nach einer Anzeige von Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen gegen das Blog "Netzpolitik.org" ermitteln. Vorwurf: Verdacht des Landesverrats (§ 94 StGB). Strafe: Nicht unter einem Jahr bis lebenslang.

Der Verfassungsschutz arbeite daran, "massenhaft Internet-Inhalte zu erheben und auszuwerten, darunter Kontaktlisten und Beziehungsgeflechte bei Facebook", meldete Netzpolitik.org am 25. Februar 2015. Dafür habe er "einen Posten von 2,75 Millionen Euro in seinem geheimen Haushalt eingeplant". Diese Behauptung wurde am 15. April 2015 konkretisiert. Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen: Dass die NSA deutsche Bürger, Unternehmen und Politiker ausspioniert, ist trotz den von Edward Snowden oder Wikileaks veröffentlichten Dokumenten kein Anlass für Ermittlungen. Angeblich fehlen "gerichtsfeste Beweise". Beißhemmung gegenüber der NSA, aber bei einem Weblog den großen Max spielen und mit der Strafrechtskeule drohen. Nach oben buckeln, nach unten treten. Eigentlich sollte dieser Beamtentyp längst ausgestorben sein, immerhin leben wir im 21. Jahrhundert, doch offenbar gibt es ihn nach wie vor.

Ich bin kein Jurist, aber die Anschuldigung scheint mir unzutreffend zu sein. Viel wichtiger: Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach auf den Wert der Pressefreiheit für die Demokratie hingewiesen. Es wäre höchst besorgniserregend, wenn die Exekutive der Presse mithilfe des Strafrechts einen Maulkorb verpassen könnte. "Eine Zensur findet nicht statt", sagt das Grundgesetz in Artikel 5. Politiker geloben zwar stets Transparenz, doch das sind lediglich Lippenbekenntnisse. Unwissende und folgsame Bürger sind ihnen am liebsten. Und wehe denen, die sich erdreisten, die Wahrheit ans Tageslicht zu zerren. Wenn Journalisten bei ihrer Arbeit gewissermaßen mit einem Bein im Gefängnis stehen, werden sie sich jedoch über kurz oder lang selbst zensieren. Die vielbeschworene Schere im Kopf ist gleichbedeutend mit dem Anfang vom Ende der Demokratie.

"Wir sind ein Dienstleister für Demokratie", schreibt Hans-Georg Maaßen auf der Website seines Amtes. Der Verfassungsschutz "hat die Aufgabe, Schaden von unserem Staat, von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und von der Bevölkerung abzuwehren". [1] Seine Anzeige gegen Netzpolitik.org widerspricht dieser Selbsteinschätzung diametral.

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[1] Bundesamt für Verfassungsschutz