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25. März 2016, von Michael Schöfer
Die kuriose Schuldenuhr des BdSt


Bei den Steuereinnahmen ist die Lohnsteuer nach der Umsatzsteuer der für die Staatshaushalte zweitgrößte Einnahmeposten, im Kalenderjahr 2015 kam nahezu ein Drittel des Steueraufkommens direkt aus den Lohntüten der abhängig Beschäftigten (178,9 von insgesamt 620,3 Mrd. Euro = 28,8 %). [1] Der Bund der Steuerzahler (BdSt) spielt sich gerne als Interessenvertreter der Steuerzahler auf, obgleich die Vereinsmitglieder überwiegend aus mittelständischen Unternehmern und Freiberuflern bestehen. Kritiker sagen, er stehe der Programmatik der FDP nahe, die allerdings bei der Bundestagswahl 2013 nur 4,8 Prozent bekam und deshalb an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte. Der BdSt ist also alles andere als repräsentativ für die Steuerzahler, Letztere sind nämlich in der Hauptsache Arbeitnehmer.

Die Selbstdarstellung des BdSt ist freilich eine ganz andere: "Gut, dass es den Bund der Steuerzahler gibt. Diesen Satz höre ich gerade in letzter Zeit immer öfter. Denn es ist der Bund der Steuerzahler, der gegen die Verschwendung von Steuergeldern kämpft. Es ist der Bund der Steuerzahler, der die Rechte von Steuerzahlern verteidigt", behauptet dessen Präsident Reiner Holznagel. [2] Nun ist Eigenwerbung per se nichts Ehrenrühriges, gleichwohl sollte man nicht allzu sehr auf deren Wahrheitsgehalt vertrauen. Irgendwann muss doch selbst der ideologisch Verbohrteste die Fakten zur Kenntnis nehmen, denken die meisten. Aber genau das fällt dem BdSt furchtbar schwer.

Die Schuldenuhr gehört gewiss zu den größten Propagandaerfolgen des Bundes der Steuerzahler, ihren aktuellen Stand kann man der Website des BdSt entnehmen. Doch die Schuldenuhr suggeriert dem Betrachter eine nach wie vor stetig wachsende, wenngleich gegenüber früher langsamer ansteigende Staatsverschuldung. "Die Schuldenuhr wird regelmäßig aktualisiert, sobald sich Daten der Kernhaushalte ändern und das Statistische Bundesamt neue Zahlen zur Gesamtverschuldung vorlegt", versichert uns der Steuerzahlerbund. Zuletzt wurde sie Anfang 2016 angepasst: "Nach BdSt-Berechnungen planen die Länder eine Nettokreditaufnahme in Höhe von insgesamt 4,4 Milliarden Euro in diesem Jahr. Da aber vier Bundesländer insgesamt 803 Millionen Euro tilgen, bleibt eine Neuverschuldung in Höhe von 3,6 Milliarden Euro für die Berechnung der BdSt-Schuldenuhr. Das entspricht einem rechnerischen Zuwachs von 115 Euro pro Sekunde – statt zuvor 165 Euro." [3] Haben Sie den Widerspruch bemerkt? Der Schuldenstand auf der Schuldenuhr orientiert sich an den Daten des Statistischen Bundesamtes, die Berechnungen für den Schuldenzuwachs beruhen hingegen lediglich auf Haushaltsplänen. Das ist wie mit den Äpfeln und den Birnen - nur für den Betrachter beim bloßen Hinsehen nicht erkennbar, weil der BdSt sie einfach miteinander vermischt

Kein Wunder, wenn die Schuldenuhr einen falschen Eindruck hinterlässt: "Zum Ende des vierten Quartals 2015 waren Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände einschließlich aller Kern- und Extrahaushalte in Deutschland mit 2.025,6 Milliarden Euro verschuldet." Der Schuldenstand ist somit nach vorläufigen Berechnungen "gegenüber dem Ende des vierten Quartals 2014 um 1,1 % beziehungsweise 22,7 Milliarden Euro" gesunken, meldete unlängst das Statistische Bundesamt. [4] Die Betonung liegt auf "gesunken"! Ende 2014 betrugen die Staatsschulden demnach 2.048,3 Mrd. Euro. (Übrigens ein Schuldenstand, der ausweislich des Fotos von Martin Kraft laut BdSt angeblich bereits am 11. Mai 2014 erreicht wurde. Die damals angeprangerte Erhöhung um 439 Euro pro Sekunde hat sich offenbar in den darauffolgenden Monaten kurzerhand in Luft aufgelöst.)

Nun könnte man dem BdSt zugute halten, dass er kaum innerhalb von ein paar Tagen reagieren kann. Seltsam ist jedoch, dass sich die Staatsverschuldung seit drei Jahren verringert, was aber der BdSt bislang hartnäckig zu ignorieren scheint. Ende 2012 betrug nämlich die Staatsverschuldung noch 2.071,8 Mrd. Euro. [5] Die Daten der Kernhaushalte (ohne kommunale Zweckverbände und Sozialversicherung) haben sich zwar geändert und weisen ab 2013 eine Reduzierung der Staatsschuld um immerhin 46,2 Mrd. Euro aus, die Schuldenuhr des BdSt zeigt jedoch weiterhin unverdrossen eine um 115 Euro pro Sekunde wachsende Verschuldung an (früher war der Betrag sogar höher). Das mag - Stichwort Meinungsfreiheit - zulässig sein, aber ist es auch seriös?

Besonders kurios: Das aktuelle Foto der Schuldenuhr (Aufnahmedatum unbekannt) weist einen Schuldenstand von 2.027,9 Mrd. Euro und den Anstieg um den o.g. Betrag aus. Auf der Website des BdSt steht allerdings das JavaScript der Schuldenuhr am 25.03.2016 um 11:06 Uhr auf 2.026,4 Mrd. Euro, dennoch wurden die 115 Euro nicht korrigiert. Anders ausgedrückt: Der Schuldenstand ist zwischen dem Aufnahmedatum (ab dem 19.01.2016) und dem heutigen Tag gesunken, obwohl es unterdessen dem BdSt zufolge einen Schuldenzuwachs gab. Gerade so, als bewege sich der Tachostand eines Autos völlig unabhängig vom Tageskilometerzähler. Der Tachostand wird gelegentlich nach hinten korrigiert, während der Tageskilometerzähler permanente Fortbewegung signalisiert.

Das Ganze erinnert ein bisschen an die in sich selbst zurücklaufende Treppe der britischen Mathematiker Lionel und Roger Penrose, die ja bekanntlich bloß auf einer optischen Täuschung beruht. Physikalisch unmöglich, aber zumindest als Zeichnung scheinbar real. Ähnlich verhält es sich m.E. mit dem vom BdSt aufgebauten Popanz "steigende Staatsverschuldung". Der Bund der Steuerzahler beklagt sich über etwas, das es seit Ende 2012 gar nicht mehr gibt. Vielleicht deshalb, weil die selbsternannten Interessenvertreter der Steuerzahler ohne weiter wachsende Staatsverschuldung in den Augen der Bürger ihre ohnehin umstrittene Existenzberechtigung vollständig verlieren würden. Wie dem auch sei, die o.g. Zahlenspielereien sind jedenfalls der Reputation des BdSt kaum dienlich, denn in Wahrheit müsste die Schuldenuhr eine sinkende Staatsschuld ausweisen.

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[1] Bundesfinanzministerium, Steuereinnahmen Kalenderjahr 2015, PDF-Datei mit 43 kb
[2] Bund der Steuerzahler, Vorteile für Mitglieder
[3] Bund der Steuerzahler, Pressemitteilung vom 19.01.2016
[4] Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 106 vom 22.03.2016
[5] Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 114 vom 27.03.2014