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10. April 2016, von Michael Schöfer
Auch Gewerkschafter greifen gelegentlich zur Blutgrätsche


Konkurrenz belebt das Geschäft, heißt es. Das gilt für die Wirtschaft, den Sport, die Politik und natürlich auch für die Gewerkschaften. Der Überlebenskampf ist hart, deshalb bekommt man im Fußball des Öfteren ganz real ans Schienbein getreten, bei den Gewerkschaften allerdings meistens bloß verbal.

Bei der Polizei gibt es drei Gewerkschaften (GdP, DPolG, BDK), in diesem recht überschaubaren Bereich ist die Konkurrenz deshalb besonders ausgeprägt. Vor allem zwischen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) fliegen zuweilen die Fetzen. Was man noch wissen sollte: Die GdP ist Mitglied im überwiegend sozialdemokratisch geprägten Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), die DPolG hingegen ist Mitglied im eher konservativen Deutschen Beamtenbund (dbb). Entsprechend der Grundorientierung verfolgen beide Dachverbände in vielen Sachfragen unterschiedliche Konzepte. Das ist auch der Kern der folgenden Auseinandersetzung.

"Die Ideologen im Deutschen Gewerkschaftsbund haben die Katze aus dem Sack gelassen, sie können es einfach nicht lassen, die Beamtinnen und Beamten in Deutschland zu attackieren", echauffiert sich die DPolG. "Aktuell 18,7 % Rentenversicherungsbeitrag und ein Absenken des Rentenniveaus bis auf 46 % im Jahr 2020 - da sollen auch wir mitmachen." [1] Grund sind die Pläne des DGB, eine Erwerbstätigenversicherung einzuführen. Ziel ist, die bisherige Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung umzuwandeln, in die dann alle einzahlen - also auch Selbständige und Beamte. [2] Das träfe selbstverständlich auch die Mitglieder der GdP. Süffisant erwähnt die DPolG fast nebenbei: "Glücklicherweise sind wir als Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) mit dem Deutschen Beamtenbund besser aufgestellt. Unser Spitzenverband käme im Traum nicht auf die Idee, die Abschaffung des bewährten Prinzips der lebenslangen Beamtenversorgung infrage zu stellen." (sic!) [3] Klingt nach: "Uff, gerade noch einmal davongekommen." Und außerdem: "Es wird Zeit für euch, die Gewerkschaft zu wechseln." Wenn das bayerische Urgestein Bastian Schweinsteiger vom FC Bayern zu Manchester United wechselt, kann der nordrhein-westfälische Polizeihauptkommissar genauso gut von der GdP zur DPolG wechseln.

Das Anliegen der DPolG erscheint auf den ersten Blick logisch: Wer als Beamter bislang keinen eigenen Beitrag zu seiner Altersversorgung leistet und überdies eine vergleichsweise üppige Pension bezieht, hätte durch eine Erwerbstätigenversicherung gravierende Nachteile - mehr Aufwand, weniger Ertrag. Oder anders ausgedrückt: Man verlöre liebgewonnene Privilegien. Doch kurioserweise streitet die DPolG genau das ab, man genieße gegenüber Arbeitnehmern überhaupt keine Privilegien. Das behauptet zumindest der Deutsche Beamtenbund seit Jahr und Tag. Man wende sich in puncto Beamtenpensionen gegen weitverbreitete Stammtischparolen, war etwa im April 2010 in der Mitgliederzeitschrift der DPolG zu lesen. [4] "Dichtung und Wahrheit", lautete die Schlagzeile. Und das war keineswegs als Aprilscherz gemeint. Die vermeintlichen Beamtenprivilegien gehörten "weitgehend in den Bereich der Fabel". Die Vorteile der Pensionäre gegenüber den Rentnern seien gering, lautete das Resümee.

Das ist wiederum gar nicht logisch. Was stimmt denn nun? Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder man ist privilegiert und verlöre durch die Einführung der Erwerbstätigenversicherung Besitzstände, wie die DPolG aktuell beklagt. Oder man ist nicht privilegiert, dann könnte man jedoch die Einführung der Erwerbstätigenversicherung mit großer Gelassenheit auf sich zukommen lassen. Wo keine Privilegien, kann man logischerweise auch nichts verlieren. Im zuletzt genannten Fall wären freilich die Vorwürfe in Richtung GdP unberechtigt. Kurzum, die DPolG widerspricht sich selbst.

Auf dem Fußballplatz greifen die Spieler im harten Konkurrenzkampf gelegentlich zur Blutgrätsche, der Gegenspieler wird dabei mit voller Absicht getreten, ohne dass die Chance besteht, den Ball zu erreichen. Die Blutgrätsche wird als grobes Foul geahndet, für gewöhnlich bekommt man dafür die Rote Karte. Ich vermag nicht zu entscheiden, ob die Vorwürfe der DPolG in Richtung GdP als grobes Foulspiel zu werten sind. Aber eine, um im Bild zu bleiben, saubere Spielweise sieht anders aus. Wer die Argumente dreht und wendet, wie er es gerade braucht, handelt unseriös. Den Fair-Play-Pokal erringt man so jedenfalls nicht.

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[1] DPolG vom 04.04.2016
[2] DGB, Erwerbstätigenversicherung: Rente mit Zukunft, PDF-Datei mit 1,6 MB
[3] "käme nicht … auf die Idee, die Abschaffung … infrage zu stellen..." ist sprachlich nicht korrekt, es müsste vielmehr heißen "käme nicht … auf die Idee, die Abschaffung … zu fordern...", aber wir wissen ja trotzdem, was damit gemeint ist.
[4] DPolG, Polizeispiegel, April 2010, Seite 30f, PDF-Datei mit 4,2 MB