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04. Juli 2016, von Michael Schöfer
Über den haarsträubenden Umgang mit dem Brexit-Referendum


Den Regierenden in Polen und Ungarn wird - zu Recht - vorgeworfen, es mit den demokratischen Grundsätzen nicht so genau zu nehmen. Doch auch der Umgang mit dem Brexit-Referendum vom 23. Juni ist wahrlich keine Sternstunde der Demokratie. Dass nun Zehntausende in London für den Verbleib in der EU demonstrieren, ist vollkommen in Ordnung. Allerdings hätten sich die vorwiegend jungen Demonstranten stattdessen besser am Referendum beteiligen sollen, denn gerade die am stärksten proeuropäisch eingestellten Altersgruppen glänzten mit Wahlabstinenz. [1] 4,1 Millionen fordern nun per Petition ein neues Referendum mit strengeren Auflagen. Was soll das? Will man solange abstimmen, bis das erwünschte Ergebnis herauskommt? Im Nachhinein am Ausgang des Referendums noch etwas ändern zu wollen, spricht eher für ein fragwürdiges Demokratieverständnis.

Das scheint jedoch die Absicht mancher Kommentatoren zu sein, die genau das empfehlen. Der "Abstimmungsschock war nicht der letzte Akt bei diesem Brexit-Drama", meint etwa Annette Dittert von NDR. "Das könnte stattdessen mit einer Überraschung enden, dass der Brexit einfach gar nicht stattfindet." Das Volk sei von rücksichtslosen Zockern verführt worden und habe eine falsche Entscheidung getroffen. [2] "Nicht jede Entscheidung des Souveräns ist eine souveräne Entscheidung", urteilt Jakob Augstein. [3] Europa habe "sich nach dem Zweiten Weltkrieg mit gutem Grund nicht für die direkte Demokratie entschieden, sondern für die repräsentative". Unverhohlen wird darauf hingewiesen, dass eine Mehrheit der britischen Abgeordneten gegen den Brexit sei und deshalb auch den Willen des Volkes ignorieren dürfe. Welch verquere Argumentation. Volksabstimmungen seien erstaunlicherweise sogar eine Gefahr für die Demokratie. "Niemand schützt die Demokratie vor den Bürgern, die - sei es aus Unreife, Unwissenheit, Egoismus oder Zorn - das politische System durch Ungeduld, Willkür oder Maßlosigkeit lahmzulegen drohen. Deshalb brauchen wir nicht mehr, sondern eher weniger Demokratie. Vor allem brauchen wir mehr Vertrauen in das repräsentative System." [4] Weniger Demokratie? Im Ernst?

Der Hinweis auf die repräsentative Demokratie ist perfide, weil er bewusst das Votum des Volkes übergeht. Zur Erinnerung: Demokratie (altgriechisch zusammengesetzt aus demos und kratia) bedeutet "Herrschaft des Staatsvolks". Und die Definition von repräsentativ ist: "Jemand, etwas, eine Gruppe oder eine Kategorie vertretend." Wenn also eine Mehrheit der Abgeordneten im Unterhaus tatsächlich gegen den Brexit stimmen würde, könnte sie sich bei der Aushebelung des Volkswillens kaum auf die repräsentative Demokratie berufen. Die Mehrheit des Parlamentes weicht dann nämlich eindeutig von der per Referendum festgestellten Mehrheitsmeinung des Volkes ab. Die Mehrheitsmeinung der Parlamentarier aber von der Wertigkeit her über die Mehrheitsmeinung des Volkes zu stellen, ist ziemlich dreist. In einer Demokratie geht alle Staatsgewalt vom Volke aus - nicht von den Abgeordneten. Das Unterhaus gegen den erklärten Willen des Volkes stimmen zu lassen, wäre demokratietheoretisch höchst bedenklich, weil sich die repräsentative Demokratie in diesem Fall faktisch als nicht repräsentativ erweisen würde und somit an Legitimität verlöre. Es entstünde der nicht von der Hand zu weisende Eindruck der Bevormundung durch vermeintliche Volksvertreter (Repräsentanten nur dem Namen nach).

Berücksichtige man die Wahlbeteiligung von 72,2 Prozent, hätten lediglich 37,5 Prozent der Wahlberechtigten für den Austritt gestimmt, heißt es weiter. Korrekt, aber die Wahlbeteiligung beim EU-Referendum war dennoch die höchste bei einer landesweiten Wahl seit 1992. Und wenn man schon diesen Maßstab anlegt, muss man der Vollständigkeit halber auch erwähnen, dass Premier David Cameron bei den Unterhauswahlen im Jahr 2015 nur von knapp einem Viertel der Wahlberechtigten erneut ins Amt gehievt wurde (Stimmenanteil Tories 36,9 %, Wahlbeteiligung 66,1 %). Geben Cameron 11,3 Mio. Stimmen genug Legitimität, um Hausherr in 10 Downing Steet zu bleiben, während 17,4 Mio. Stimmen für den Brexit angeblich nicht ausreichen? Mit Verlaub, das ist doch Humbug.

Ein ähnliches Referendum sei übrigens in Deutschland gar nicht möglich, behauptet Monika Dittrich vom Deutschlandfunk. "Das Grundgesetz sieht Volksentscheide im Prinzip nicht vor. Mal abgesehen von der Abstimmung über eine neue Verfassung nach Artikel 146 oder die Neugliederung des Bundesgebietes nach Artikel 29." [5] Das Grundgesetz könnte durchaus Volksabstimmungen vorsehen, in Artikel 20 Abs. 2 heißt es nämlich: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." (Hervorhebung durch den Autor) Der Staats- und Verwaltungsrechtler Christoph Degenhart schreibt, dass Volksentscheide durch eine Verfassungsänderung eingeführt werden könnten. Artikel 29 Grundgesetz besage nicht zwingend, dass Abstimmungen nur in den dort genannten Fällen möglich sein sollen. Ebenso wenig, dass Artikel 20 nur den Fall des Artikel 29 erfasst. "Die aktuelle Ausgestaltung der parlamentarischen Demokratie ist nicht auf Dauer zementiert. Dies gilt auch für das Verhältnis von direkter und repräsentativer Demokratie. Wenn gerade in Art. 20 Abs. 2 GG auch Abstimmungen als Element demokratischer Staatswillensbildung genannt werden, so ist das Grundgesetz damit für die direkte Demokratie offen. (...) Dass durch Verfassungsänderung Formen direkter Demokratie in das Grundgesetz eingeführt werden könnten, wird vom BVerfG in seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag ganz selbstverständlich vorausgesetzt." [6]

Natürlich kann eine Entscheidung des Volkes unvernünftig sein, doch wer entscheidet darüber, was vernünftig und was unvernünftig ist? In fast allen Sachfragen gibt es gute Argumente sowohl dafür als auch dagegen. Meist ist die Entscheidung des Einzelnen eine Abwägung aller Vor- und Nachteile. Was freilich dem einen subjektiv als vernünftig erscheint, ist für den anderen absolut inakzeptabel. Wer will da den Richter spielen? Ist der Brexit unvernünftig? Er ist vielleicht ökonomisch von Nachteil, aber wer mag das gegen den Wunsch nach Rückgewinnung der britischen Souveränität und der Forderung nach Einschränkung der Zuwanderung gewichten? Das können eigentlich nur die Betroffenen selbst - und das ist Volk. Zu behaupten, das Volk habe sich entweder geirrt oder nicht gewusst, über was es abgestimmt hat, ist besserwisserisch und anmaßend. Außerdem: "Armutsrisiko in der EU steigt", melden die Gazetten aufgrund von Daten des Statistischen Amtes der EU (Eurostat). "Waren 2010 (...) noch 23,8 Prozent der EU-Bürger von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, stieg der Anteil in den folgenden vier Jahren auf 24,4 Prozent an." Das sind rund 122 Millionen Menschen. [7] In Island, das 2015 sein EU-Beitrittsgesuch zurückgezogen hat, ist das Armutsrisiko nebenbei bemerkt am geringsten.

Die EU beteuert ständig, gegen anrüchige Steuervermeidungsstrategien von Unternehmen vorgehen und Steuerschlupflöcher schließen zu wollen. Durch sogenannte Patentboxen entgehen den EU-Mitgliedstaaten jährlich 50 bis 70 Mrd. Euro an Steuereinnahmen. Mit diesem Geld könnten sie Armutsbekämpfung betreiben, indem die Regierungen die Konjunktur mithilfe von zusätzlichen Investitionen ankurbeln. Die konkreten Ergebnisse sind bislang dürftig, denn die Neigung, solche Steuervermeidungsstrategien zu unterbinden, ist offenbar - trotz anderslautenden Beteuerungen - in Wahrheit ausgesprochen gering. "Belgien 'hat noch keinen Gesetzentwurf vorliegen', Zypern 'kann noch keine Fortschritte melden', Frankreich und Spanien 'werden der Kommission ihre Meldungen noch zukommen lassen', in Malta 'ist noch keine Entscheidung gefallen'. So setzt sich die Reihe fort, bis auf Irland und Luxemburg hat demnach noch kein Mitgliedstaat den Beschluss umgesetzt. Bei einem Treffen im Juni 2016 kam es beinahe zum Eklat. Frankreich erklärte kurzerhand, dass das Land an seiner alten Patentbox-Regelung festhalten werde. Die Niederlande sagten, man wolle das Gesetz frühestens 2017 anpassen." [8] Das EU-Parlament wiederum kann die EU-Kommission nur freundlich "auffordern", einen "verbindlichen legislativen Vorschlag" zu machen, schließlich besitzt es kein Initiativrecht (das Recht, Gesetzentwürfe vorzulegen und darüber abzustimmen).

Der Verbleib in dieser EU ist angesichts dessen vielleicht doch nicht so vernünftig, wie es manche Leitartikler gerne suggerieren. Es wäre wohl besser gewesen, sich einmal mit den Menschen außerhalb der prosperierenden britischen Hauptstadt zu unterhalten. "Das Sein prägt das Bewusstsein", postulierte einst ein gewisser Karl Marx. Will heißen: Die Lebensumstände beeinflussen die Sichtweise. Gewiss, die Reichen haben durch den Brexit etwas zu verlieren, aber gilt das auch für die bereits seit langem vom Wirtschaftswachstum abgekoppelten Briten? When you got nothing, you got nothing to lose. (Bob Dylan) Die direkte Demokratie mag unvollkommen sein, die repräsentative ist es sicherlich genauso. Oder will tatsächlich jemand behaupten, Volksentscheide wären per se unvernünftiger als Abstimmungen durch Parlamentarier? Dann müssten ja in der Schweiz chaotische und andernorts paradiesische Zustände herrschen. Offenkundig verhält es sich ein bisschen anders. Das vielfach kritisierte "Europa der Eliten" wurde bekanntlich durch Regierungen und Parlamente geschaffen, nicht durch Referenden.

Die Briten haben am 23. Juni mehrheitlich entschieden, die EU zu verlassen. Dieses Votum jetzt mit an den Haaren herbeigezogenen Begründungen wieder zu annullieren, würde die Demokratie nachhaltig beschädigen. So etwas untermauert bloß den Eindruck, dass sich eine selbsternannte Elite herausnimmt, notfalls einfach über die Köpfe der Menschen hinweg zu entscheiden. Genau das, was zum Frust am Establishment und der EU geführt hat. Die Losung muss daher nicht weniger Demokratie lauten, sondern mehr Demokratie.

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[1] siehe Beschwert euch nicht, macht was! vom 25.06.2016
[2] tagesschau.de vom 28.07.2016
[3] Spiegel-Online vom 30.06.2016
[4] Bundeszentrale für politische Bildung vom 10.09.2012
[5] Deutschlandfunk vom 25.06.2016
[6] Christoph Degenhart "Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht", 28. Auflage, C.F. Müller-Verlag, Seite 50
[7] tagesschau.de vom 03.07.2016
[8] tagesschau.de vom 29.06.2016