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13. September 2016, von Michael Schöfer
Schon vor dem Kaiserreich wurde "völkisch" ethnisch interpretiert


Frauke Petry (AfD) will den Begriff "völkisch" positiv besetzen. "Es sei eine 'unzulässige Verkürzung', wenn gesagt werde, 'völkisch ist rassistisch', fügte Petry hinzu. (…) 'Ich benutze diesen Begriff zwar selbst nicht, aber mir missfällt, dass er ständig nur in einem negativen Kontext benutzt wird.' Sie habe ein Problem damit, 'dass es bei der Ächtung des Begriffes 'völkisch' nicht bleibt, sondern der negative Beigeschmack auf das Wort 'Volk' ausgedehnt wird'. Der Begriff 'völkisch' sei letztlich 'ein zugehöriges Attribut' zum Wort 'Volk', sagte Petry." [1] Offenbar abermals eine kalkulierte Provokation aus dem Munde der AfD-Vorsitzenden. Und wie beim Schusswaffengebrauch an der Grenze verzerrt sie die Wahrheit und verursacht Begriffsverwirrung.
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Natürlich hat "völkisch" etwas mit "Volk" zu tun, aber die "Volksgemeinschaft" ist etwas anderes als das "Staatsvolk". "Volk" kann man nämlich unterschiedlich interpretieren, und "völkisch" bezieht sich ausschließlich auf die "Volksgemeinschaft". Das "Staatsvolk" bilden all jene, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, es umfasst per definitionem alle Staatsbürger, unabhängig von ihrer Herkunft oder ethnischen Zugehörigkeit. Wer den deutschen Pass besitzt, gehört dazu. Punkt. Weitere Voraussetzungen gibt es nicht. Das ist die demokratische Interpretation. Und die steht in unserer Verfassung.

Schon vor dem Kaiserreich wurde "völkisch" ethnisch interpretiert. Wer zur "Volksgemeinschaft" gehörte, entschied nicht die Staatsangehörigkeit (der Besitz des Passes), sondern vielmehr die richtige Abstammung. Der Begriff "völkisch" diente stets auch der Binnendifferenzierung, nicht bloß der Abgrenzung nach außen. Bestimmte Minderheiten, in der Vergangenheit insbesondere die Juden, wurden vorsätzlich ausgegrenzt. Fremde im eigenen Land. Obgleich ab 1871 offiziell im Besitz der Staatsangehörigkeit, wurden sie wegen ihres angeblich undeutschen Blutes weithin als nicht zur "Volksgemeinschaft" gehörend gebrandmarkt. Die "Volksgemeinschaft" war ein Synonym für "Blutsgemeinschaft", wer sich nicht auf die gemeinsame Abstammung berufen konnte, blieb ausgeschlossen.

Die Nazis trieben den Rassenwahn später bloß auf die Spitze: Das Reichsbürgergesetz vom 15.09.1935 (Bestandteil der Nürnberger Rassengesetze) unterschied zwischen "Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes" und "Angehörigen rassefremden Volkstums". Zu Letzteren zählten die Juden. Am Ende mündete das Ganze bekanntlich in den Holocaust. Nicht ohne Grund hieß das Hetzblatt der NSDAP "Völkischer Beobachter".

Heute vertritt die NPD die Idee einer ethnisch homogenen "Volksgemeinschaft". Auf ihrer Website stand zumindest zu Beginn des aktuellen Verbotsverfahrens: "Deutscher ist, wer deutscher Herkunft ist und damit in die ethnisch-kulturelle Gemeinschaft des deutschen Volkes hineingeboren wurde. (…) Ein Afrikaner, Asiate oder Orientale wird nie Deutscher werden können, weil die Verleihung bedruckten Papiers (eines BRD-Passes) ja nicht die biologischen Erbanlagen verändert, die für die Ausprägung körperlicher, geistiger und seelischer Merkmale von Einzelmenschen und Völkern verantwortlich sind. (…) Angehörige anderer Rassen bleiben deshalb körperlich, geistig und seelisch immer Fremdkörper, gleich wie lange sie in Deutschland leben, und mutieren durch die Verleihung bedruckten Papiers nicht zu germanischstämmigen Deutschen. (…) Deutsch ist eine ethnische Herkunftsbezeichnung und keine Bezeichnung des momentanen Wohnortes oder des Passes." [3] Holger Apfel, der spätere Bundesvorsitzende der NPD, stellte 2001 unmissverständlich klar: "Wir Nationaldemokraten bekennen uns zum Staatsangehörigkeitsrecht auf der Grundlage völkischer Abstammung. Nur wer deutsches Blut in seinen Adern fließen hat, kann für uns ein Deutscher sein." [4]

Und so etwas, einen Begriff, der seit mindestens 150 Jahren rassistisch interpretiert wird, will Frauke Petri plötzlich "positiv besetzen". Wie denn? Mit was denn? Und warum eigentlich? Leider lässt sie uns im Unklaren darüber, wie eine verfassungskonforme Auslegung dieses unseligen Begriffs aussehen könnte. Anscheinend war das auch gar nicht ihr Ziel, denn sie wollte wohl Aufmerksamkeit erreichen. Zumindest das ist ihr gelungen. Aber alle, die der AfD ohnehin nicht über den Weg trauen, haben dazu jetzt einen Grund mehr. Und irgendwann muss den AfD-Wählern doch klar werden, wem sie da ihre Stimme geben.

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[1] Die Welt-Online vom 11.09.2016
[2] siehe Kein Schießbefehl, bloß Schusswaffengebrauch vom 30.01.2016
[3] NPD, Wer ist denn ein Deutscher? Was versteht die NPD unter "Volk"?, heute steht dort eine etwas abgeschwächte Formulierung
[4] Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen, Rede von Holger Apfel am 1. Mai 2001 in Dresden; zitiert nach Verfassungsschutzbericht Sachsen für 2001, Hervorhebung durch den Autor