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| Impressum 26. Oktober 2016, von Michael Schöfer Hart an der Grenze zur Lächerlichkeit Die "NachDenkSeiten" waren ehedem tatsächlich eine, wie sie sich selbst nennt, "kritische Website". Aber sie hat schon vor längerer Zeit ihre Richtung geändert, und mir bereitet es inzwischen fast schon körperliche Schmerzen, wie hanebüchen dort "argumentiert" wird. Die NachDenkSeiten bewegen sich meiner Auffassung nach hart an der Grenze zur Lächerlichkeit. Ob und wie man die Politik des russischen Präsidenten verteidigt, ist jedem seine eigene Sache. Schließlich gilt in Deutschland die Meinungsfreiheit, die selbstverständlich auch die Macher der NachDenkSeiten für sich in Anspruch nehmen dürfen. Doch neuerdings wird dort gefordert, man solle Putins Kritiker wegen ihren Äußerungen mit dem Staatsanwalt konfrontieren. "Erfüllt DeutschlandRadioKultur mit der Kakadu Sendung vom 19. Oktober den Tatbestand der Volksverhetzung?", fragt Albrecht Müller. Er fordert die Juristen unter seiner Leserschaft dazu auf, dies zu prüfen und ggf. auch bei der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten. [1] Es geht um folgende Passage:
"Der russische Präsident Putin führt derzeit zwei Kriege.
Einen in der Ukraine und einen in Syrien. Bundeskanzlerin
Merkel und der französische Präsident Hollande wollen Putin
dazu bewegen mit beiden Kriegen aufzuhören. Das wird
wahrscheinlich nicht funktionieren, weil Putin sich nicht an
internationale Regeln hält. Er ist der Ansicht, dass er den
russische Einfluss in der Welt vergrößern muss und das auch
mit Krieg. Bundeskanzlerin Merkel und Präsident Hollande
haben mehrfach gesagt, dass Putin in Syrien schwere
Menschenrechtsverletzungen begeht. Die russische Luftwaffe
bombardiert Krankenhäuser und Hilfskonvois der Vereinten
Nationen. Deshalb fliehen viele Syrer mit ihren Familien
nach Deutschland. Auch in der Ukraine kämpfen trotz eines
Abkommens russische Soldaten. Wie man Putin davon abhalten
kann, ist aber nicht klar. Man könnte ihn unter Druck
setzen, in dem man Russland bestimmte Waren nicht mehr
verkauft. Das nennt man Sanktionen. Aber dafür müssten sich
alle Europäer einig sein und das sind sie zur Zeit nicht."
Was soll daran Volksverhetzung sein? Die Feststellung, dass Putin derzeit zwei Kriege führt? Der Vorwurf, dass Putin in Syrien schwere Menschenrechtsverletzungen begeht? (Wobei die Sendung hier genaugenommen, Achtung: Textverständnis!, lediglich Angela Merkel und François Hollande zitiert.) Die Klage, dass die russische Luftwaffe Krankenhäuser und Hilfskonvois der Vereinten Nationen bombardiert? Die Forderung, Sanktionen gegen Russland zu beschließen? Was ist daran falsch? Was ist daran verwerflich? Und insbesondere: Was von alledem erfüllt den Tatbestand des § 130 StGB? Alte Juristenweisheit: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung." Nachfolgend die Kernsätze des Paragraphen in Absatz 1:
"Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen
Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." Wird in dem Beitrag von DeutschlandRadioKultur der Tatbestand wirklich erfüllt? Wohl kaum. Gegen Putin wird ja nicht zum Hass aufgestachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert. Auch bleibt die Menschenwürde des russischen Präsidenten völlig unangetastet. Seine Politik wird kritisiert. Na und? Hat ihn DeutschlandRadioKultur etwa beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet? Kleiner Hinweis: Die Verleumdung setzt eine falsche Tatsachenbehauptung voraus. Worin könnte die bestehen? Führt Putin etwa keine Kriege? Bombardiert seine Luftwaffe in Syrien etwa keine Krankenhäuser? Und begeht er dort als Oberbefehlshaber seiner Streitkräfte etwa keine schweren Menschenrechtsverletzungen? (Dass der Westen diesbezüglich ebenfalls genug auf dem Kerbholz hat, ist im vorliegenden Zusammenhang irrelevant. Untaten anderer sind keine Rechtfertigung für eigenes Fehlverhalten.) Doch selbst wenn die DeutschlandRadioKultur gemachten Vorwürfe zuträfen, wären sie juristisch gesehen keine Volksverhetzung im Sinne des § 130 StGB, denn das Gesetz definiert das Ganze als Inlandsstraftat (nur unter bestimmten Umständen, wenn zum Beispiel eine Website mit volksverhetzendem Charakter in Deutschland aufgerufen werden kann, kann die im Ausland begangene Volksverhetzung wie eine Inlandsstraftat verfolgt werden). Dabei ausschlaggebend: "Angriffsobjekt
der Volksverhetzung sind Teile
der Bevölkerung. Gemeint sind mit diesem Begriff
alle im Inland
lebenden Personenmehrheiten, die sich auf Grund gemeinsamer
äußerer oder innerer Merkmale – z. B. Volkszugehörigkeit,
Religion, politische oder weltanschauliche Überzeugung,
soziale und wirtschaftliche Verhältnisse, Beruf, soziale
Funktion – als eine von der übrigen Bevölkerung
unterscheidbare Bevölkerungsgruppe darstellen und die
zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit, d. h. individuell
nicht mehr überschaubar sind." [2]
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Putin lebt bekanntlich nicht in Deutschland und ist somit kein Teil der hiesigen Bevölkerung. Seine Soldaten ebenso wenig. Hätten sich die Macher der NachDenkSeiten wenigstens ein bisschen informiert, hätte das gewiss dazu geführt, eine solch lächerliche Forderung (Prüfung, ob Volksverhetzung vorliegt und ggf. Anzeige erstatten) erst gar nicht zu erheben. So etwas nenne ich höchst unprofessionell. Im Grunde blamabel. Offenbar geht es bloß darum, Putins Kritiker mundtot zu machen und Meinungen, die den Verantwortlichen der NachDenkSeiten nicht in den Kram passen, mithilfe der Justiz zu unterdrücken. Doch die lässt sich zum Glück nicht missbrauchen. Wer glaubt, sachlich vorgetragene Kritik durch den Einsatz des Staatsanwalts nachträglich bestrafen zu müssen, hat eine merkwürdige Auffassung von Meinungsfreiheit und Pluralismus. Mich erinnert das eher an unrühmliche Epochen unseres Landes oder autoritäre Regime der Gegenwart. Wer obendrein die Meinungsfreiheit für sich reklamiert, sollte sie anderen keinesfalls absprechen. Alles andere wäre nämlich Heuchelei. Außerdem gilt hierzulande das Prinzip: "Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden." (Rosa Luxemburg) Das sehen unsere Verfassungshüter übrigens genauso: "Auch scharfe und überzogene Kritik entzieht eine Äußerung nicht dem Schutz des Grundrechts. Werturteile sind vielmehr durchweg von Art. 5 Abs. 1 GG geschützt, ohne daß es darauf ankäme, ob die Äußerung 'wertvoll' oder 'wertlos', 'richtig' oder 'falsch', emotional oder rational ist", sagt das Bundesverfassungsgericht. [3] Und daran zu erinnern, dass Luxemburgs Maxime gerade in Putins Russland missachtet wird, ist eigentlich vollkommen überflüssig. Oder erfüllt das möglicherweise auch schon den Tatbestand der Volksverhetzung? ---------- [1] NachDenkSeiten vom 26.10.2016 [2] Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Aktueller Begriff Volksverhetzung, PDF-Datei mit 66 kb, Hervorhebung im Original [3] BVerfG, Beschluss vom 25. August 1994, 2 BvR 1423/92 - dokumentiert bei aufrecht.de |