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03. März 2017, von Michael Schöfer
Fuchs, Du hast die Gans den Pinguin gestohlen...


Wie man eine Medienhysterie lostritt, hat kürzlich die Mannheimer Lokalpresse demonstriert. Im hiesigen Luisenpark gibt es nämlich ein Tiergehege, in dem u.a. auch Pinguine zu sehen sind. Ziemlich putzige Tiere. Am 13. Februar wurde, wie später in der Zeitung zu lesen war, zwischen 8 und 15 Uhr ein Humboldt-Pinguin aus dem Gehege "gestohlen". Es handelte sich um ein etwa 30 Zentimeter großes und zehn Monate altes Jungtier mit der Flügelmarke Nr. 53. "Die Untersuchung des Geländes hat ergeben, dass der Vogel nicht weggelaufen oder von einem Raubtier verschleppt worden sein kann", berichtete die Sprecherin des Parks. [1] Wer macht so etwas, einen süßen Pinguin klauen? Sogar auf den Websites der "New York Times" und der "Washington Post" wird über den Pinguinklau berichtet. Mannheim bekommt weltweit Aufmerksamkeit. Fieberhaft suchen alle nach Nr. 53, die Polizei ermittelt wegen Diebstahls, es gibt allerdings keinerlei Täterhinweise. Die anderen Pinguine sind die einzigen Zeugen, beschließen aber eisern zu schweigen.

Am 16. Februar wird die schlimme Ahnung zur schrecklichen Gewissheit: Nr. 53 ist tot, er wurde unweit des Parks am Rande eines Parkplatzes gefunden. Ohne Kopf! Nun begann sich die Medienhysterie voll zu entfalten. Die Tierschutzorganisation Peta setzte eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise auf den oder die Täter aus: "Wir hoffen, dass diese brutale Tat aufgeklärt und der Tierquäler überführt werden kann." [2] Besucher legten am "Tatort" Blumen nieder und zündeten Kerzen an, es wurde sogar eine "Gedenkstätte" erwogen. Wie bei einem echten Terror-Anschlag.

Im Netz überschlugen sich die schrillen Kommentare: "Wie krank ist denn dieses Deutschland mittlerweile geworden!", beklagte sich ein gewisser Joey. [3] "Wie gestört muss man sein?", fragte thorie. Und Eva forderte, dass der Täter nach Ergreifen "unbedingt psychiatrisch begutachtet" werden müsste. Nach Auffassung von Anja G. sind "die Strafen für Tierquälerei viel zu milde". [4] Wäre jemand mit dem Schild "Ich bin der Pinguin-Mörder" durch Mannheim gelaufen, man hätte ihn vermutlich mitten auf dem Marktplatz gelyncht, so aufgeheizt war die Stimmung. Nur der Generalbundesanwalt hielt sich vornehm zurück. Offenbar sah er mangels Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland keinen Anlass, den Ermittlungskomplex an sich zu ziehen. Bemerkenswerterweise ungeachtet des Umstandes, dass Nr. 53 anscheinend ganz nach Art des sogenannten Islamischen Staates enthauptet wurde.

Der ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte der Stadt Mannheim unternahm den Versuch, die Diskussion zu versachlichen. "Ich bin von Anfang an davon ausgegangen, dass hier ein Fuchs am Werk war." Für den Biologen sprachen alle Indizien für eine typische Fuchsjagd. "Dass der Fuchs seinem Opfer zunächst den Kopf abbeißt, ist ein typisches Verhalten bei der Jagd. Über den Zaun zu kommen und mit einem Pinguin als Beute auch wieder raus zu kommen, ist für einen Fuchs kein Problem." [5] Gespannt wartete die empörte Öffentlichkeit auf das Obduktionsergebnis. Und tatsächlich, jetzt lesen wir: "Überraschende Wendung im Fall des getöteten Luisenpark-Pinguins! (…) Der heiß erwartete Obduktionsbericht durch zwei Tierärzte des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) in Karlsruhe hat nun ergeben: Mit hoher Wahrscheinlichkeit hat ein Raubtier den Pinguin getötet!" [6] Fuchs, Du hast die Gans den Pinguin gestohlen...

Zum Glück ist niemand zu Schaden gekommen. Nr. 53 lebt zwar nicht mehr, aber wir werden uns immer mit Wohlgefallen an ihn erinnern. Die Polizei muss, weil für Füchse unzuständig, die Ermittlungsakte schließen. Der "Täter" bleibt somit auf freiem Fuß und die "Tat" höchstwahrscheinlich auf Dauer ungesühnt. Bloß die Reputation der Presse hat ein bisschen gelitten. Doch wir werden auch dem Qualitätsjournalismus ein ehrendes Angedenken bewahren...

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[1] Mannheimer Morgen vom 13.02.2017
[2] Stuttgarter Zeitung vom 16.02.2017
[3] Mannheim24 vom 16.02.2017
[4] SWR vom 23.02.2017
[5] Mannheimer Morgen vom 23.02.2017
[6] Mannheim24 vom 03.03.2017