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15. März 2017, von Michael Schöfer
Vermeintliche Verteidiger der liberalen Gesellschaft


Darüber, dass Recep Tayyip Erdogan, Alexander Lukaschenko, Wladimir Putin, Jarosław Kaczyński und Viktor Orbán nichts von einer liberalen Demokratie halten und Freiheitsrechte einschränken, sind sich hierzulande die meisten einig. Im Gegensatz dazu gerieren sich die etablierten Politiker als Gralshüter des Rechtsstaats. Dass sie ebenfalls gerne Freiheitsrechte einschränken, wird leider nur am Rande erwähnt. Wahrscheinlich, weil sie dabei subtiler vorgehen als die eingangs genannten Autokraten, was das Ganze allerdings nicht weniger gefährlich macht.

So sollen soziale Netzwerke wie Facebook nach dem Willen von Bundesjustizminister Heiko Maas dazu verpflichtet werden, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Tun sie es nicht, hagelt es Bußgelder von bis zu 50 Mio. Euro. Außerdem müssen sie regelmäßig über ihre Aktivitäten Bericht erstatten. Künftig soll also ein Privatunternehmen Zensur ausüben? Und das ganz ohne vorherige richterliche Überprüfung? Welch skurrile Blüten schon jetzt die von Facebook unter dem Signum "Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards" ausgeübte Zensur treibt, lässt ahnen, wohin die Reise geht:

Das "Rheinneckarblog" hat natürlich auch eine Facebook-Präsenz, die aber kürzlich Probleme bekam. Anlass war die Sperrung von zwei Artikeln über die angeblich rassistische Äußerung eines CDU-Kommunalpolitikers und über den Polizeigewerkschafter Rainer Wendt, der in einem Interview vor laufender Kamera gelogen hat. [1] Wohlgemerkt, das Rheinneckarblog berichtete über die rassistische Äußerung und hat sie kritisiert, dennoch kam es zur Sperrung. Warum der Artikel über den umstrittenen DPolG-Vorsitzenden gesperrt wurde, ist überhaupt nicht ersichtlich.

Das Gleiche passierte der österreichischen Autorin Stefanie Sargnagel, die auf ihrer Facebook-Seite Hasskommentare veröffentlichte, in denen sie u.a. mit Mord und Vergewaltigung bedroht wurde. Konsequenz: Facebook sperrte ihren Account für 30 Tage. Noch einmal, damit es jedem klar wird: Ihren Account, nicht die Accounts der Hassposter. (Angesichts des Aufsehens hat sich Facebook mittlerweile bei Sargnagel entschuldigt.) Facebook, eine Firma, die bereits jetzt Zweifel an ihrer Kompetenz weckt, soll demnächst sogar mit gesetzlicher Hilfe Zensur ausüben? In einer offenen Gesellschaft ein Unding. Und eine Riesengefahr für die Meinungsfreiheit. Vermutlich genügt dann die bloße Behauptung, eine Äußerung sei strafbar, um missliebige Meinungen zu unterdrücken. Angesichts des evident mangelhaften Textverständnisses von Facebook keine abwegige Prognose. Das soziale Netzwerk wird schon allein aufgrund der drohenden Geldbußen lieber zu viel als zu wenig löschen.

Manfred Weber (CSU), der Fraktionsvorsitzende der Europäischen Volkspartei (EVP), will europafeindliche Parteien von der EU-Parteienfinanzierung ausschließen. "Alle Meinungen seien erlaubt, jeder dürfe gegen Europa sein, betonte Weber. 'Die Frage ist, ob Europa so dumm ist, die eigenen Feinde auch noch zu finanzieren', sagte er." [2] Ein merkwürdiges Demokratieverständnis. Auf Privatpersonen übertragen würde das bedeuten: "Ihre Meinung ist erlaubt, Sie verlieren deshalb bloß ihren Job." Dass dies mit einer Demokratie unvereinbar ist, kommt Weber offenbar nicht in den Sinn, obgleich er einer der höchsten Repräsentanten der Rechtsstaatspartei CSU ist. Nach der EU-Verordnung über die Parteienfinanzierung müssen die Parteien zwar die Grundsätze beachten, auf denen die Europäische Union beruht (Freiheit, Demokratie, Menschenrechte, Grundfreiheiten, Rechtsstaatlichkeit), aber seit wann muss man auch für Europa sein? Darf man Parteien, die auf demokratischem Wege für eine Auflösung der EU eintreten, durch Mittelentzug bestrafen? Wäre das so, würden ganze Politikbereiche sakrosankt. Warum Kapitalismuskritiker bezahlen? Warum Globalisierungskritiker oder Umweltaktivisten unterstützen? Sind Gegner der Massentierhaltung nicht Feinde der EU-Agrarpolitik? Mit an den Haaren herbeigezogenen Begründungen kann man fast alles verbieten. Verbieten? Nein, das nicht, aber finanziell austrocknen (was jedoch auf das Gleiche hinausläuft).

Webers Ansinnen widerspricht den Prinzipien der Demokratie und würde um das Establishment herum ein Schutzschild errichten. Nicht, dass ich gegen Europa wäre. Ganz im Gegenteil, ich bin für mehr Europa - für ein demokratischeres und sozialeres Europa. Aber ich bin zugleich dafür, dass andere ihre abweichende Meinung ohne jegliche Einschränkungen äußern dürfen, zumindest solange sie dabei die demokratischen Prinzipien einhalten. In meinen Augen ist der freie Meinungskampf eine Grundvoraussetzung der liberalen Demokratie. Hier gilt der fälschlicherweise Voltaire zugeschriebene Satz: "Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen." (In Wahrheit stammt das Zitat von der englischen Schriftstellerin Evelyn Beatrice Hall.)

Noch absurder ist die Bestrafung des polnischen Europaabgeordneten Janusz Korwin-Mikke, der bekam nämlich gerade von EU-Parlamentspräsident Antonio Tajani für 30 Tage das Tagegeld gestrichen und darf zehn Tage lang nicht an Aktivitäten des Parlaments teilnehmen. Sein Vergehen: "Korwin-Mikke hatte am 1. März in einer Plenardebatte über Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen gesagt: 'Natürlich müssen Frauen weniger als Männer verdienen. Weil sie schwächer, kleiner und weniger intelligent sind, müssen sie weniger verdienen.'" [3] Der Abgeordnete genießt einen sonderbaren Ruf und ist bislang mit einer Reihe von äußerst merkwürdigen Äußerungen aufgefallen.

Selbstverständlich ist auch sein Statement über Frauen Kokolores, aber es ist halt seine Meinung. Darf man Meinungen, selbst wenn sie sich auf unzutreffende Tatsachen wie die über die niedrigere Intelligenz der Frauen beziehen, nicht mehr äußern? Nicht einmal als Abgeordneter im EU-Parlament? Das Bundesverfassungsgericht würde die Sache wohl anders beurteilen: "Gegenstand des grundrechtlichen Schutzes aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG sind Meinungen. Auf sie bezieht sich die Freiheit der Äußerung und Verbreitung. Meinungen sind durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt. (…) Für sie ist das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens kennzeichnend. Insofern lassen sie sich auch nicht als wahr oder unwahr erweisen. Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne daß es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird. Der Schutz des Grundrechts erstreckt sich auch auf die Form der Aussage. Eine Meinungsäußerung verliert den grundrechtlichen Schutz nicht dadurch, daß sie scharf oder verletzend formuliert ist. In dieser Hinsicht kann die Frage nur sein, ob und inwieweit sich nach Maßgabe von Art. 5 Abs. 2 GG Grenzen der Meinungsfreiheit ergeben. Tatsachenbehauptungen sind dagegen im strengen Sinn keine Meinungsäußerungen. Im Unterschied zu diesen steht bei ihnen die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität im Vordergrund. Insofern sind sie auch einer Überprüfung auf ihren Wahrheitsgehalt zugänglich. Tatsachenbehauptungen fallen deswegen aber nicht von vornherein aus dem Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG heraus. Da sich Meinungen in der Regel auf tatsächliche Annahmen stützen oder zu tatsächlichen Verhältnissen Stellung beziehen, sind sie durch das Grundrecht jedenfalls insoweit geschützt, als sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind, welche Art. 5 Abs. 1 GG in seiner Gesamtheit gewährleistet." [4]

Souverän wäre gewesen, über Korwin-Mikke herzhaft zu lachen und anschließend zur Tagesordnung zurückzukehren. Aber ihn ausschließen? Die Gefahr ist: Wo fangen Verbote an, wo hören sie auf? Darf etwa ein Abgeordneter kein überkommenes Familienbild mehr vertreten (der Mann als Ernährer, die Frau am Herd)? Da würden bestimmt etliche konservative Abgeordnete große Probleme bekommen, denn im Grunde ist auch das frauenfeindlich. Von der römisch-katholischen Kirche ganz zu schweigen. Ich rate zu mehr Gelassenheit, über solche Typen geht ohnehin die Zeit hinweg, weil sich die Gesellschaft in eine andere Richtung entwickelt. Anders ausgedrückt: Was kümmert es die Eiche, wenn sich eine Wildsau an ihr reibt?

Gefahren für die liberale Demokratie lauern, wie man unschwer erkennen kann, nicht nur in der Ecke von Erdogan & Co., sondern genauso in der Ecke ihrer vermeintlichen Verteidiger. Das hat auch die Debatte um Fake-News gezeigt. Noch vor kurzem waren sich fast alle Beobachter sicher, dass russische Hacker für diverse Desinformationskampagnen verantwortlich sind. Und jetzt erfahren wir bei Wikileaks aus geleakten Dokumenten, dass die CIA auch russische Hacker-Software benutzt. Wer beispielsweise während des Wahlkampfes in die Server der Demokratischen Partei eingedrungen ist, dürfte somit unsicherer sein denn je. Waren es die Russen? Oder waren es als Russen "verkleidete" US-Geheimdienste? Falsche Spuren legen ist bei Hackern üblich.

Wer die Demokratie wirklich verteidigen will, darf keine Regeln festschreiben, die förmlich zum Missbrauch einladen. Mit der Meinungsfreiheit haben nicht nur Rechts- und Linksradikale Probleme, so mancher "Demokrat" würde nämlich ebenfalls gerne die Zensurschere benutzen. Letztere versuchen bloß, die von ihnen gewünschte Zensur über die Hintertreppe durchzusetzen. Den Vordereingang überlassen sie bereitwillig polternden Autokraten. Doch wir müssen beide beachten.

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[1] Rheinneckarblog vom 07.03.2017, Facebook sperrt Chefredakteur
[2] Süddeutsche vom 14.03.2017
[3] Spiegel-Online vom 14.03.2017
[4] Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.04.1994, 1 BvR 23/94