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05. Oktober 2017, von Michael Schöfer
Das parlamentarische System muss repräsentativ bleiben


Was Hans Peter Bull, ehedem Professor für Öffentliches Recht, Bundesdatenschutzbeauftragter und Landesinnenminister, in puncto Wahlrechtsänderung vorschlägt, hat es in sich. Und die Begründung noch viel mehr. Einleitend beklagt sich Bull - zu Recht - über unser aufgeblähtes Parlament. Der Deutsche Bundestag besteht laut Bundeswahlgesetz aus 598 Abgeordneten: 299 in den Wahlkreisen gewählte und die gleiche Anzahl über die Landeslisten der Parteien auserkorene Abgeordnete. So lautet zumindest die Theorie, faktisch sind es mehr: Der am 24. September gewählte 19. Deutsche Bundestag besteht aus 709 Abgeordneten. Das sind 18,6 Prozent mehr, als das Wahlgesetz eigentlich vorsieht.

Ursache sind die vielen Überhang- und Ausgleichsmandate. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei viele Direktwahlkreise gewinnt und damit mehr Abgeordnete hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden. Direkt gewählte Abgeordnete bekommen natürlich immer ein Mandat. Aber damit Parteien, die weniger Wahlkreise erobern, dadurch keine Nachteile erleiden, erhalten sie Ausgleichsmandate. Alles andere würde auch den Wählerwillen verfälschen. Und solange sieben Parteien in den Bundestag einziehen, wird sich das wohl kaum ändern, denn das ist die logische Folge unseres Wahlsystems.

Doch die Konsequenz, die Hans Peter Bull zieht, ist in meinen Augen fatal. Bull spricht sich dagegen aus, alle Mandate nach dem Parteienproporz zu vergeben, also nur eine Stimme nach dem Prinzip "one man, one vote" mit der Wirkung der Zweitstimme zuzulassen. "Um Überhangmandate zu vermeiden, würde es freilich schon genügen, die Verrechnung der Wahlkreissitze mit den Listen abzuschaffen. Damit könnte wirklich ein größeres Gewicht der Wahlkreisabgeordneten erreicht werden", schreibt Bull. [1] Bei dem von ihm favorisierten sogenannten "Grabensystem" (wie durch einen Graben getrennt) werden die Direktmandate in den 299 Wahlkreisen wie bisher nach dem Prinzip der Mehrheitswahl vergeben (the winner takes all), die anderen 299 Mandate nach dem Prinzip der Verhältniswahl. Doch das von ihm vorgeschlagene Wahlsystem hat einen entscheidenden Nachteil: Es ist nicht mehr repräsentativ.

Spielen wir die Bundestagswahl nach dem von Bull vorgeschlagenen System einmal durch: Die CDU hat am 24. September 185 Direktmandate erobert, die SPD 59, die CSU 46, die Linke 5, die AfD 3 und die Grünen 1 = 299 Mandate.

Würde man, wie von Bull empfohlen, die übrigen 299 Mandate proportional nach dem Zweitstimmenergebnis verteilen, bekäme die CDU nach d'Hondt weitere 84 Mandate, die SPD 65, die AfD 40, die FDP 34, die Linke 29, die Grünen 28 und die CSU 19.

Alles in allem wäre die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag wie folgt ausgefallen: CDU 269, SPD 124, CSU 65, AfD 43, FDP 34, Linke 34, Grüne 29.

Das hat zwar in der Tat den Vorteil, kein aufgeblähtes Parlament hervorzubringen, denn es bliebe bei insgesamt 598 Abgeordneten, verfälscht freilich den Wählerwillen. Die Union (CDU/CSU) hätte nämlich mit 334 Mandaten die absolute Mehrheit bekommen (mindestens 300 Sitze), eine wie auch immer geartete Koalition (die große oder Jamaika) wäre unnötig. Das widerspräche jedoch eindeutig dem, was die Wähler mit ihrem Votum zum Ausdruck brachten. Beim von Hans Peter Bull vorgeschlagenen Wahlsystem wäre es ohnehin äußerst schwer, die Union am Regieren zu hindern, weil sie traditionell die meisten Wahlkreise gewinnt. Bliebe dieses Übergewicht unkorrigiert, wäre es für die Opposition nahezu unmöglich, die Regierung abzulösen und selbst die Macht zu übernehmen. Angela Merkel könnte völlig ungefährdet noch weitere vier Legislaturperioden Bundeskanzlerin bleiben. Die Abgehobenheit der Regierenden wüchse ins Unermessliche, denn ihre Macht würde zementiert.


Wahlergebnis Bundestagswahl 2017
(Verteilung der Mandate)
Vorschlag Hans Peter Bull
(Verteilung der Mandate)
CDU/CSU 246 334
SPD 153 124
AfD 94* 43
FDP 80 34
Linke 69 34
Grüne 67 29

709 598
*inklusive der inzwischen erfolgten Fraktionsaustritte





"Wahlen sollen vor allem funktionsfähige Staatsorgane hervorbringen. Es ist gewiss geboten, die Sitzverteilung so zu gestalten, dass die Wahlentscheidungen proportional abgebildet werden, aber dieses Ziel muss gegen die funktionale Bedeutung der Wahl abgewogen werden. Niemand hat etwas davon, wenn alle Parlamentssitze arithmetisch genau nach dem Stimmverhältnis der Parteien zueinander verteilt werden, solange daraus nicht auch ein arbeitsfähiges Parlament hervorgeht", rechtfertigt sich Bull. Allerdings ist diese Sichtweise zu bürokratisch und verliert das Wahlvolk aus dem Blick, von dem laut Verfassung alle Staatsgewalt auszugehen hat.

Funktioniert ein Parlament nur, wenn es eindeutige Mehrheiten gibt? Wahlen geraten leicht zur Farce, wenn der Wählerwille zweitrangig erscheint. Soll der Wählerwille verfälscht werden, bloß weil die Parteien bei der Bildung von Koalitionen Probleme haben? Überspitzt formuliert könnte man sagen: Diktaturen funktionieren unter diesem Gesichtspunkt am besten, weil in ihnen jede Suche nach politischen Mehrheiten überflüssig ist. Das Wichtigste bei Wahlen ist m.E., dass das Parlament die unterschiedlichen Meinungen in der Bevölkerung korrekt widerspiegelt. Das versteht man gemeinhin unter repräsentativer Demokratie. Alles andere ist sekundär. Und am repräsentativsten wäre unser Wahlsystem, wenn man die Direktwahlkreise ersatzlos abschaffen und ein reines Verhältniswahlrecht einführen würde. Überhang- und Ausgleichsmandate fallen dann ebenfalls weg.

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[1] Süddeutsche vom 04.10.2027