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31. Oktober 2017, von Michael Schöfer
Jens Spahn ein rentenpolitischer Rambo?


Das CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn fordert das Aus für die Rente mit 63: "Die Rente mit 63 für langjährige Versicherte wird vor allem von männlichen Facharbeitern genutzt, die wir eigentlich noch brauchen. Wir sollten diese Frühverrentung auslaufen lassen und mit den eingesparten Milliarden lieber die Renten von Witwen oder Erwerbsgeminderten stärken", sagte er in einem Interview mit RP-Online. [1] Nun wollen wir mal zugunsten von Spahn hoffen, dass er weiß, wovon er spricht. Es besteht dennoch Klärungsbedarf. Nachfolgend eine kleine Übersicht:
  • Rentenart 1: Langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren können zwar mit 63 in Rente gehen, müssen aber - nach Jahrgängen gestaffelt - Abschläge von bis zu 14,4 Prozent hinnehmen.
  • Rentenart 2: Besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren können - ebenfalls nach Jahrgängen gestaffelt - abschlagsfrei in Rente gehen. Die Jahrgänge vor 1953 im Alter von 63 Jahren und peu à peu ansteigend bis zum Jahrgang 1964 mit 65 Jahren.
Offenbar hat Jens Spahn Letztere gemeint, zumindest wurde seine Forderung von vielen so interpretiert. Der Bundestagsabgeordnete hat sich allerdings reichlich unpräzise ausgedrückt. Rentenexperten sollten jedoch die unterschiedlichen Rentenarten akkurat auseinanderhalten.

Die Rente für langjährig Versicherte wurde am 18.12.1989 mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und SPD beschlossen (Rentenreformgesetz 1992), damals regierte in Bonn übrigens noch Helmut Kohl. Langjährig Versicherte können gar nicht abschlagsfrei in Rente gehen, das können nur besonders langjährig Versicherte. Wegen den horrenden Abschlägen ist die Rente für langjährig Versicherte vergleichsweise unattraktiv.

Die Rente für besonders langjährig Versicherte in der Variante ab 65 Jahren hat die Große Koalition (CDU/CSU, SPD = Kabinett Merkel I) am 20.04.2007 beschlossen.

Die Rente für besonders langjährig Versicherte in der Variante ab 63 Jahren wurde von der Großen Koalition (CDU/CSU, SPD = Kabinett Merkel III) am 23.06.2014 beschlossen (RV-Leistungsverbesserungsgesetz). Im vorliegenden Zusammenhang ganz wichtig: Diese sogenannte "Rente mit 63" läuft ohnehin aus, denn ab 2029 gilt wieder die ursprüngliche Variante ab 65 Jahren, das steht bereits im Gesetz. Die Jamaika-Koalition, falls sie überhaupt kommt, könnte die Übergangsfrist allenfalls verkürzen.

Wenn also Jens Spahn das Aus für die "Rente mit 63" fordert und in diesem Zusammenhang über "langjährige Versicherte" spricht, müsste er eigentlich dem Wortlaut nach die Rente ab 63 mit Abschlägen gemeint haben. Dann könnte man ihm scherzhaft entgegenhalten: Bitteschön, Hauptsache die abschlagsfreie Rente ab 63 bleibt erhalten. So gesehen macht freilich seine Forderung keinen Sinn. Wobei, diese Bemerkung sei mir gestattet, der von ihm verwendete Begriff Frühverrentung nach 45 Beitragsjahren ein Widerspruch in sich ist. Wer 45 Beitragsjahre hat, war ja schon vom Wortlaut des Gesetzes her besonders langjährig beschäftigt. Besonders langjährig ist nicht früh.

Vielleicht soll Jens Spahn für die Koalitionsgespräche Verhandlungsmasse aufbauen, vielleicht ist er tatsächlich ein "rentenpolitischer Rambo" (O-Ton Christian Bäumler von der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft). Aber vielleicht, und das legt seine unpräzise Aussage nahe, weiß er gar nicht genau, wovon er spricht.

Wie dem auch sei, die Wähler der Union sind jedenfalls mehrheitlich über 60 - mithin genau diejenigen, die bereits jetzt oder demnächst von der Rente mit 63 profitieren.

CDU/CSU-Stimmanteile nach Altersgruppen (Bundestagswahl 2017)
alle 33 Prozent
18-24 Jahre 24 Prozent
25-34 Jahre 26 Prozent
35-44 Jahre 30 Prozent
45-59 Jahre 31 Prozent
60-69 Jahre 35 Prozent
70 und älter 45 Prozent



Mit anderen Worten: Spahn stößt genau den Teil der Bevölkerung vor den Kopf, der der Union besonders zugeneigt ist. Oder sagen wir: Bislang besonders zugeneigt war, denn schließlich kann sich das beim nächsten Mal schnell ändern. Falls die Union die "Rente mit 63" wirklich abschafft, schneidet sie sich daher ins eigene Fleisch (auch wenn deren Einführung ursprünglich eine Forderung der SPD war). 33 Prozent bei Bundestagswahlen können noch unterboten werden. Nur zu...

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[1] RP-Online vom 30.10.2017