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23. Dezember 2017, von Michael Schöfer
Der Vorwurf der Rebellion ist grotesk


Gegen den Fußballtrainer des englischen Erstligisten Manchester City, Pep Guardiola, soll die spanische Polizei Presseberichten zufolge wegen des Vorwurfs der Rebellion ermitteln. Grund: Der Katalane setzt sich seit Jahren für die Unabhängigkeit Kataloniens ein. Und er rief bei einer Demonstration in Barcelona zum Ungehorsam gegenüber der Zentralregierung auf: "Wir werden am 1. Oktober über unsere Zukunft abstimmen, auch wenn der spanische Staat das nicht möchte." Außerdem hat er "Europa und die Welt" um Unterstützung "gegen die Übergriffe eines autoritären Staates" auf Katalonien gebeten. [1] Doch die Ermittlungen sind grotesk, weil sich Guardiola keiner Straftat schuldig gemacht hat. Würde man ihn anklagen, dann nur wegen seiner politischen Gesinnung, was allerdings eher nach Franquismus und weniger nach Rechtsstaat aussieht. Politische Gesinnung als Verbrechen war schon von jeher bei allen autoritären System beliebt, früher gab es das auch in der DDR und in der Sowjetunion. Aber in einer Demokratie und einem EU-Mitgliedstaat?

Nun werden Sie möglicherweise argumentieren, mir stehe es gar nicht zu, die spanischen Behörden zu kritisieren. Und noch weniger könnte ich beurteilen, ob der Tatbestand der Rebellion erfüllt ist. Seien Sie unbesorgt, das überlasse ich gern dem spanischen Verfassungsrechtler Diego López Garrido, der 1995 bei der Reform des spanischen Strafgesetzbuches definiert hat, was eine Rebellion ist. Dem Handelsblatt sagte er: "Ich habe beim Verfassen des Artikels im Strafgesetzbuch damals darauf bestanden, dass eine Rebellion nur dann vorliegt, wenn es sich um einen gewalttätigen und öffentlichen Aufstand handelt." [2] "Ohne Gewalt ist die Definition der Rebellion nicht erfüllt", betonte er andernorts. [3]

Artikel 472 des spanischen Código Penal (Strafgesetzbuch) lautet: "Son reos del delito de rebelión los que se alzaren violenta y públicamente para cualquiera de los fines siguientes:" (Diejenigen, die sich gewaltsam und öffentlich zu einem der folgenden Zwecke erheben, werden des Verbrechens der Rebellion beschuldigt:) [4] Was für Guardiola gilt, trifft übrigens auch auf die katalanische Regionalregierung zu: "Für das Delikt Rebellion reicht es nicht aus, einfach nur die Unabhängigkeit Kataloniens zu erklären", stellt López Garrido fest. [5] Die Regionalregierung habe schließlich niemals zur Gewalt aufgerufen. Und Pep Guardiola ebenso wenig, denn Ungehorsam ist keine Gewalt.

Angesichts der Härte, mit der die Zentralregierung gegen die Unabhängigkeitsbefürworter vorgeht, kann man den Wunsch vieler Katalanen, sich vom spanischen Mutterland zu lösen, durchaus nachvollziehen. Umso mehr, wenn die Behörden dabei offensichtlich das Recht beugen. Der Eindruck von Willkür ist nicht von der Hand zu weisen. Man stelle sich vor: Manchester City spielt in der UEFA Champions League gegen Real Madrid oder den FC Barcelona und der spanische Staat lässt Guardiola verhaften. Völlig undenkbar? Leider nicht, inzwischen rückt selbst eine solch spektakuläre Aktion in den Bereich des Möglichen. Die verhärteten Fronten aufzubrechen und einen Kompromiss zu suchen ist eine wahre Herkulesaufgabe. Aber der Kampf gegen Windmühlen gilt ja ohnehin als spanische Spezialität. Wobei Ministerpräsident Mariano Rajoy in dem Konflikt eher wie Don Quijote agiert, die Rolle des Ritters von der traurigen Gestalt übernommen hat. Das Land bräuchte einen Sancho Panza, der den Chef der Zentralregierung auf die Diskrepanz zwischen Illusion und Realität hinweist. Die Illusion ist, auf dem bisher eingeschlagenen Weg weitermachen zu können.

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[1] Spiegel-Online vom 11.06.2017
[2] Handelsblatt vom 08.11.2017
[3] Spiegel-Online vom 01.11.2017
[4] Ministerio de la Presidencia y para las Administraciones Territoriales, Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado, Ley Orgánica 10/1995, de 23 de noviembre, del Código Penal, PDF-Datei mit 2,5 MB
[5] Spiegel-Online vom 01.11.2017