|
Home
| Archiv
| Impressum
05. April 2017, von Michael Schöfer
Muss man die Farbe eines
Schimmels gesetzlich festlegen?
Wahlkampfzeiten sind furchtbar, weil sich Politiker dann gerne
zu völlig sinnlosem Aktionismus verführen lassen. Beispiel
gefällig? CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn will in einem
Islamgesetz u.a. vorschreiben, dass die deutschen Gesetze
Vorrang vor islamischen Glaubensvorschriften haben. Das ist
gleich in mehrfacher Hinsicht Nonsens:
- Muss
man die Farbe eines Schimmels gesetzlich festlegen?
Natürlich nicht, denn Schimmel sind immer weiß. Genauso
haben weltliche Gesetze bei uns schon von jeher Vorrang
gegenüber Glaubensvorschriften. Spahn schlägt also vor,
was seit Bestehen der Bundesrepublik ohnehin Gültigkeit
hat. Was auch sonst?
- Zweitens
besteht zwischen "deutschen" Gesetze und dem Islam
überhaupt kein Gegensatz, denn inzwischen sind ja viele
Muslime Deutsche. Richtig wäre - siehe oben -, von
"weltlichen" Gesetzen zu sprechen. Auch die Nazis
konstruierten künstlich einen Gegensatz zwischen Deutschen
und Juden, obgleich es diesen gar nicht gab. Die
verfolgten Juden waren nämlich Deutsche, die Rassisten
sprachen ihnen bloß ihr Deutschsein ab.
- Das
führt uns schnurstracks zum dritten Einwand: Wir haben
hierzulande mit Sondergesetzen, die nur eine bestimmte
Religionsgemeinschaft betreffen, die allerschlechtesten
Erfahrungen gemacht. Das sollte der CDU-Politiker Jens
Spahn eigentlich wissen. Daran auch nur irgendwie
anzuknüpfen ist brandgefährlich. Zudem sagt Artikel 3 Abs.
1 Grundgesetz: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Regeln, die nur für Muslime gelten, sind daher eindeutig
verfassungswidrig.
Spahn
kommt es lediglich darauf an, auf billige Art und Weise
Aufmerksamkeit zu erhaschen. In Wahlkampfzeiten leider nicht
unüblich, was aber sein Vorgehen keineswegs entschuldigt.
|
|