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05. April 2017, von Michael Schöfer
Muss man die Farbe eines Schimmels gesetzlich festlegen?


Wahlkampfzeiten sind furchtbar, weil sich Politiker dann gerne zu völlig sinnlosem Aktionismus verführen lassen. Beispiel gefällig? CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn will in einem Islamgesetz u.a. vorschreiben, dass die deutschen Gesetze Vorrang vor islamischen Glaubensvorschriften haben. Das ist gleich in mehrfacher Hinsicht Nonsens:
  • Muss man die Farbe eines Schimmels gesetzlich festlegen? Natürlich nicht, denn Schimmel sind immer weiß. Genauso haben weltliche Gesetze bei uns schon von jeher Vorrang gegenüber Glaubensvorschriften. Spahn schlägt also vor, was seit Bestehen der Bundesrepublik ohnehin Gültigkeit hat. Was auch sonst?
  • Zweitens besteht zwischen "deutschen" Gesetze und dem Islam überhaupt kein Gegensatz, denn inzwischen sind ja viele Muslime Deutsche. Richtig wäre - siehe oben -, von "weltlichen" Gesetzen zu sprechen. Auch die Nazis konstruierten künstlich einen Gegensatz zwischen Deutschen und Juden, obgleich es diesen gar nicht gab. Die verfolgten Juden waren nämlich Deutsche, die Rassisten sprachen ihnen bloß ihr Deutschsein ab.
  • Das führt uns schnurstracks zum dritten Einwand: Wir haben hierzulande mit Sondergesetzen, die nur eine bestimmte Religionsgemeinschaft betreffen, die allerschlechtesten Erfahrungen gemacht. Das sollte der CDU-Politiker Jens Spahn eigentlich wissen. Daran auch nur irgendwie anzuknüpfen ist brandgefährlich. Zudem sagt Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Regeln, die nur für Muslime gelten, sind daher eindeutig verfassungswidrig.
Spahn kommt es lediglich darauf an, auf billige Art und Weise Aufmerksamkeit zu erhaschen. In Wahlkampfzeiten leider nicht unüblich, was aber sein Vorgehen keineswegs entschuldigt.