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30. März 2017, von Michael Schöfer
Filesharing-Urteil unverständlich


Das Urteil des BGH zum Filesharing ist in meinen Augen absurd. Normalerweise muss ich in einem Rechtsstaat weder meine Unschuld beweisen noch meine Angehörigen belasten. In einem Mordprozess würde das Aussageverweigerungs- respektive Zeugnisverweigerungsrecht greifen. Bei der Störerhaftung wird beides jedoch ausgehebelt, denn bei ihr heißt es plötzlich: Entweder ich oder die Kinder. Zudem leben wir in Zeiten, in denen PCs, Betriebssysteme, Router etc. löchrig sind wie ein Schweizer Käse. Trotzdem wird einfach der Anschlussinhaber in Haftung genommen, Hacker lachen sich dagegen ins Fäustchen. Könnte ja durchaus sein, dass weder die Eltern noch die Kinder Filesharing betreiben, sondern unbekannte Dritte, die den Anschluss gekapert haben. Doch wie will man in so einem Fall seine Unschuld beweisen? Dieses merkwürdige Konstrukt Störerhaftung muss endlich weg.