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16. März 2017, von Michael Schöfer
Kein Recht, sich aufs Grundgesetz zu berufen


Es wird immer unerträglicher: "Wir müssen unsere demokratischen Werte der Rede- und Versammlungsfreiheit auch dann hochhalten, wenn es uns schwerfällt", sagte Bundesaußenminister Sigmar Gabriel mit Blick auf die Auftritte türkischer Politiker in Deutschland. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht vor kurzem klargestellt, dass die türkische Regierung gar kein Recht hat, sich aufs Grundgesetz zu berufen. "Staatsoberhäupter und Mitglieder ausländischer Regierungen haben weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Völkerrecht einen Anspruch auf Einreise nach und die Ausübung amtlicher Funktionen in Deutschland. Dazu sei vielmehr die Zustimmung der Bundesregierung nötig, denn solche Entscheidungen fallen in ihre Zuständigkeit für Auswärtige Angelegenheiten." (tagesschau.de vom 10.03.2017)

Jedes Land muss selbst entscheiden, ob es ausländische Wahlkämpfe auf dem eigenem Staatsgebiet duldet. Wahlkampfveranstaltungen zu untersagen ist insbesondere bei Politikern angebracht, die über "Religionskriege" schwadronieren (Außenminister Mevlüt Cavusoglu) oder behaupten, wir hätten "einen Kampf zwischen dem Kreuz und dem Halbmond angefangen" (Präsident Recep Tayyip Erdogan). Im Übrigen bleibt es türkischen Politikern unbenommen, sich per Internet, Zeitung oder Fernsehen an ihre Anhänger zu wenden. Keiner verbietet ihnen, Artikel zu veröffentlichen. Ich halte es allerdings für absolut unangebracht, Politikern, die rhetorisch mit brennendem Zündholz und vollem Benzinkanister herumlaufen, in Deutschland auch noch ein Forum zu bieten. Religionskriege, Kreuzzüge - die sind wohl total übergeschnappt. Hoffentlich verfehlt diese Volksverdummung bei den Türken ihre Wirkung.