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18. Januar 2017, von Michael Schöfer
Wann ist eine Partei eine Gefahr für die Demokratie?


Dass die NPD zwar verfassungswidrig ist, weil sie nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts rassistische, antisemitische und antidemokratische Positionen vertritt und eine "Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus" aufweist, aber trotzdem nicht verboten wird, hat einen faden Beigeschmack. Die NPD entgeht bloß deshalb einem Verbot, weil sie nicht in der Lage ist, ihre Absichten auch in die Tat umzusetzen. Sie ist eben zu unbedeutend, um sie zu verbieten. Ein Parteiverbot soll kein Gesinnungsverbot sein, meinen die Richter des höchsten deutschen Gerichts. Das ist einerseits verständlich, andererseits drängt sich unweigerlich die Frage auf, ab wann eine Partei bedeutend genug ist, um tatsächlich eine Gefahr für die Demokratie darzustellen. Hätte Karlsruhe die NPD verboten, wenn sie die Wahlergebnisse der AfD erreicht hätte? Und wäre es dann nicht schon zu spät? Die Konsequenz aus dem Urteil ist, dass die Auseinandersetzung mit einer derart widerlichen Gesinnung auf dem Feld der Politik stattzufinden hat. Und hoffentlich ist unsere Gesellschaft reif genug, um die Feinde der Demokratie niemals ans Ruder kommen zu lassen.