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27. Oktober 2016, von Michael Schöfer
Extrem schludriges Verhalten


Wenn es wirklich stimmt, dass das LKA Thüringen 2011 bei der Untersuchung des ausgebrannten Wohnwagens von Böhnhardt und 2016 bei der Untersuchung der Leiche von Peggy verunreinigtes Spurensicherungsgerät verwendet hat, wäre das ein extrem schludriges Verhalten und stellt obendrein DNA-Beweise generell infrage. Ist es überhaupt vorstellbar, dass das LKA Thüringen seine Spurensicherungsgeräte viereinhalb Jahre (!) lang nicht ordentlich gereinigt hat? Dafür gibt es doch sicherlich Vorschriften. Also entweder total unwahrscheinlich oder total unprofessionell. Arbeiten Landeskriminalämter wirklich so dilettantisch? Kaum zu glauben. Das stinkt doch, wie so vieles im Fall NSU, zum Himmel.