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15. September 2016, von Michael Schöfer
Kein Gemeinwohlbelang?


Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte Mitte Juli, Sigmar Gabriels Ministererlaubnis für die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka sei rechtswidrig, u.a. weil die Richter infrage stellten, ob der Erhalt und die Sicherung bestehender kollektiver Arbeitnehmerrechte ein Gemeinwohlbelang sei. Letztlich sollte es um den Erhalt der Arbeitsplätze bei Kaiser's Tengelmann gehen. Kein Gemeinwohlbelang? Marktradikale pflichteten dem OLG bei: Ein rote Zahlen schreibendes Unternehmen (Kaiser's Tengelmann) habe eben keine Existenzberechtigung mehr und müsse daher vom Markt verschwinden. Das Gleiche gelte für die Arbeit der dort Beschäftigten, wenn die Konkurrenz das Geschäft besser beherrsche. Jetzt droht Kaiser's Tengelmann die Zerschlagung und den Beschäftigten Massenentlassungen. Monatlich mache Kaiser's Tengelmann 10 Mio. Euro Miese, so etwas kann sich kein Eigentümer lange leisten. Wetten, dass es zu einem großen Geschrei kommt, wenn es tatsächlich Kündigungen hageln sollte? Und vermutlich werden jene, die den Düsseldorfer Richtern am lautesten applaudierten, nun auch am lautesten schreien. Nur eben die Kalten und Herzlosen nicht, denen die Märkte heilig sind und arbeitende Menschen wenig bedeuten.