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04. September 2016, von Michael Schöfer
Die zeitliche Reihenfolge spricht gegen Schäuble


Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat seinen Kabinettskollegen, Justizminister Heiko Maas, unverhohlen zum Rücktritt aufgefordert. Maas habe sich in das laufende Verfahren gegen Gina-Lisa Lohfink eingemischt, behauptet Schäuble, weil er sich in zeitlichem Zusammenhang für ein härteres Sexualstrafrecht aussprach. "Ein anständiger Minister müsste da zurücktreten." Der Strafbefehl gegen Lohfink wurde Ende 2015 erlassen, die Bild-Zeitung war damit wohl als Erste auf dem Markt, Bild.de berichtete darüber am 1. Januar 2016 um 23:28 Uhr. Vorher gab es, soweit sich das übers Internet nachvollziehen lässt, keine Berichterstattung über den Strafbefehl.

Der Referentenentwurf von Heiko Maas zur Verschärfung des Sexualstrafrechts existiert aber mindestens seit Juli 2015, der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat nämlich im Februar 2016 zum Entwurf mit Stand vom 14.07.2015 Stellung bezogen. Nach den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln kochte die Diskussion um die Verschärfung des Sexualstrafrechts hoch, was dazu führte, dass das Prinzip "Nein heißt Nein" ins Gesetz aufgenommen wurde. Die zeitliche Reihenfolge spricht also eindeutig gegen die Interpretation von Schäuble, denn Maas hatte mindestens ein halbes Jahr bevor es für die Öffentlichkeit überhaupt einen "Fall Lohfink" gab schon eine Verschärfung des Sexualstrafrechts in Arbeit.