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09. August 2016, von Michael Schöfer
Außergerichtliche Tötungen sind Mord


Die USA haben sich neue Richtlinien für den Drohnenkrieg gegeben. Was sich jedoch nicht geändert hat, ist, dass sich die US-Regierung weiterhin vorbehält, Menschen aufgrund von öffentlich nicht nachprüfbaren Verdächtigungen als Terroristen zu bezeichnen und damit zum Angriffsziel zu erklären. Kein ordentliches Gericht stellt fest, ob die Anschuldigungen überhaupt stimmen. Von den Kollateralschäden (= unschuldige zivile Opfer) ganz zu schweigen. Der Drohnenkrieg war, ist und bleibt somit ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Früher fielen außergerichtliche Tötungen unter den Mordparagraph, heute gibt es für solche Verbrechen sogar regierungsamtliche Richtlinien. Ganz so, als könne man dadurch die Sache legalisieren.