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09. Januar 2018, von Michael Schöfer
Die Presse muss objektiv sein


Die #Metoo-Debatte ist jetzt endgültig von den USA nach Deutschland herübergeschwappt, und neuerdings werden auch Namen genannt. Das war zu erwarten. Drei Frauen erheben schwere Vorwürfe gegen den Regisseur Dieter Wedel, dieser habe die Schauspielerinnen im Zeitraum 1991 bis 1996 sexuell genötigt bzw. vergewaltigt. Wedel bestreitet sämtliche Vorwürfe und hat das mit einer eidesstattlichen Versicherung untermauert. Zwei der drei Frauen haben für ihre Version ebenfalls jeweils eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Das ist nicht unwichtig, weil die falsche Versicherung an Eides Statt gemäß § 156 StGB strafbar ist. Einer/eine muss logischerweise lügen und hat sich damit strafbar gemacht.

Aber es ist, wie es bei #metoo eben oft zu konstatieren ist: Die Taten liegen lange zurück, sie sind inzwischen verjährt und lassen sich wohl kaum noch beweisen. Das Gegenteil selbstverständlich ebenso wenig. Es steht letztlich Aussage gegen Aussage. Doch wem soll man glauben? Das Magazin Cicero spricht von "Ächtung auf Zuruf" und "digitaler Inquisition". [1] Nicht ganz zu Unrecht, denn es wird über die erhobenen Vorwürfe kein Ermittlungsverfahren mehr geben, die Taten sind ja bereits verjährt. Schuld oder Unschuld? Das interessiert bloß noch die Öffentlichkeit. Die Justiz hingegen, die einzige Institution, die in einem Rechtsstaat darüber befinden darf, bleibt gezwungenermaßen außen vor. Zumindest was die angeblichen Sexualdelikte angeht.

Angesichts der gravierenden Folgen für den Betroffenen sollte sich wenigstens die Presse neutral verhalten. Kein Journalist war dabei und kann sagen, wer recht hat und was tatsächlich vorgefallen ist. "Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache - auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazu gehört", pflegte Hanns Joachim Friedrichs zu sagen. Das Prinzip des 1995 verstorbenen Tagesthemen-Moderators müssten eigentlich alle Journalisten beherzigen. Gerade jetzt.

Umso erstaunter mussten Leser der Süddeutschen Zeitung zur Kenntnis nehmen, dass sich Christine Dössel, Theaterkritikerin im Feuilleton, in dieser Sache wagemutig auf eine Seite schlägt. Zunächst kommen in ihrem Artikel "#MeToo in Deutschland - Eine Geschichte von Demütigungen und sexuellen Erwartungen" auch Kritiker zu Wort, u.a. die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die "vor einer vorschnellen Verurteilung Dieter Wedels warnte". Stichwort: Unschuldsvermutung. Andererseits weist Dössel durchaus zu recht darauf hin, dass jedem klar sein musste, "dass es die sogenannte Besetzungscouch und einen sexualisierten Machtmissbrauch à la Weinstein nicht nur in Hollywood, sondern sehr wohl auch hierzulande gibt".

Doch dann kommt's knüppeldick, es geht um den "Warum erst jetzt?"-Vorwurf an die Schauspielerinnen. Christine Dössel schreibt: "Aber dieser Vorwurf ist einigermaßen perfide. Und für eine dringend notwendige System- und Strukturdebatte ist er kontraproduktiv. Endlich wagen es auch in Deutschland ein paar Schauspielerinnen, die Opfer sexueller Übergriffe wurden, aus dem stillen Winkel der Scham und des Schweigens herauszutreten und einen Täter zu nennen - so wie es in den USA seit dem Fall Weinstein, seit Oktober 2017 dutzendfach geschah und weithin Kreise zieht. Und dann wird ihnen gleich mal die Glaubwürdigkeit abgesprochen. Dann unterstellt man ihnen Öffentlichkeitsgeilheit und späte Rache, redet man von Hexenjagd und Denunziation." [2] Da steht vor dem Begriff "Täter" noch nicht einmal das bei Journalisten gängige "mutmaßlich". Dössel gibt die gebotene Distanz auf und stellt die sexuellen Übergriffe überhaupt nicht mehr infrage. Nein, die Anschuldigung wird bei ihr kurzerhand zur Tatsache. Und folgerichtig macht sie Wedel auch zum Täter.

Das ist ganz schlechter Journalismus, denn die Presse muss objektiv sein. Erinnern Sie sich noch an den Fall Kachelmann und die mediale Vorverurteilung in manchen Blättern? Das wurde damals auch von der Süddeutschen heftig kritisiert. [3] Heute muss man das Leitmedium bedauerlicherweise an den Pressekodex erinnern:

"Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse. (…) Die Berichterstattung über Ermittlungs- und Gerichtsverfahren dient der sorgfältigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Straftaten und andere Rechtsverletzungen, deren Verfolgung und richterliche Bewertung. Sie darf dabei nicht vorverurteilen. Die Presse darf eine Person als Täter bezeichnen, wenn sie ein Geständnis abgelegt hat und zudem Beweise gegen sie vorliegen oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen hat. (…) Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mit Hilfe eines "Medien-Prangers" sein. Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden." [4] Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

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[1] Cicero vom 08.01.2018
[2] Süddeutsche vom 09.01.2018, Printausgabe, Seite 9, Hervorhebung M.S.
[3] Süddeutsche vom 19.02.2011
[4] Deutscher Presserat, Der Pressekodex, Ziffer 13 Unschuldsvermutung