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03. Februar 2018, von Michael Schöfer
"Projekt 18" rückt in greifbare Nähe


Wer an der Weisheit von Politik zweifelt, dürfte sich dieser Tage durch das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen von Union und SPD bestätigt fühlen.

Beispiel Pflege: 8.000 zusätzliche Pflegekräfte wollen die Koalitionäre bereitstellen, doch es gibt bundesweit rund 13.000 Pflegeeinrichtungen - das sind demnach rechnerisch pro Einrichtung gerade mal 0,6 Stellen mehr. Die bereits jetzt überlasteten Beschäftigten werden sich über diese "Verstärkung" gewiss freuen. (Achtung: Ironie!) Die Pflegekräfte sollen auch mehr Lohn bekommen, die Tarifverträge im Pflegebereich können künftig leichter als allgemeinverbindlich erklärt werden. Doch das hilft kaum, denn das Lohnniveau der Tarifverträge selbst kann die Politik gar nicht ändern. Stichwort: Tarifautonomie. Pflegerinnen und Pfleger mit mindestens dreijähriger Ausbildung sind in Entgeltgruppe 7 eingruppiert - derzeit laut Entgelttabelle nach 14 Berufsjahren brutto 3.295,68 Euro, neu eingestellte Pflegekräfte bekommen aber lediglich 2.635,53 Euro. Pflegehelferinnen und Pflegehelfer ohne Berufsausbildung oder mit einer nur einjährigen Ausbildung bekommen deutlich weniger (anfangs 2109,19 bzw. 2204,53 €). [1] Äußerst ungünstig: Im Pflegebereich ist der Organisationsgrad der Gewerkschaften relativ gering, er liegt dort bei ungefähr 10 Prozent. Und in den kirchlichen Einrichtungen dürfen die Beschäftigten nicht einmal streiken, das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. Juli 2015 bestätigt. [2] Wie unter solchen Rahmenbedingungen eine bessere Bezahlung durchgesetzt werden soll, ist vollkommen schleierhaft.

Beispiel Kindergeld und Kinderzuschlag: Das Kindergeld soll ebenso erhört werden wie der Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien. "Dies ist ein ganz, ganz großer Schritt raus aus der Kinderarmut", behauptet Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD). [3] Allerdings verschweigt sie die nicht unwesentliche Einschränkung: Hartz IV-Bezieher, also die, die das Geld am dringendsten bräuchten, gehen leider leer aus. Das Kindergeld, auch das hat das Bundesverfassungsgericht am 11. März 2010 abgesegnet, wird nämlich voll auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet. [4] Und der Kinderzuschlag steht Hartz IV-Empfängern gar nicht zu. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit lebten Mitte 2017 2,05 Mio. Menschen unter 18 Jahren in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften - fünf Prozent mehr als ein Jahr zuvor. [5] Die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags "ein ganz, ganz großer Schritt raus aus der Kinderarmut"? Nein, vielmehr ein übler Propagandatrick, denn faktisch ändert sich nicht allzu viel.

Beispiel Finanzen: Das Rentenniveau soll bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken, die Rentenbeiträge wiederum nicht über 20 Prozent steigen. Zusätzlich wird eine Grundrente eingeführt. Union und SPD wollen, dass die Krankenkassen die Kosten für die Pflegekräfte besser vergüten, andererseits streben sie an, die Sozialabgaben auf unter 40 Prozent zu stabilisieren. Die Mehrkosten bei der Pflege sollen nicht zulasten der Pflegebedürftigen gehen, gleichzeitig steigt die Einkommensgrenze für den sogenannten Elternunterhalt auf 100.000 Euro. Neuverschuldung soll es aber auch keine geben, als Ziel wird weiterhin die "Schwarze Null" anvisiert. Klingt irgendwie nach der Quadratur des Kreises. Da ist in meinen Augen noch einiges unausgegoren und bislang völlig unklar, wer am Ende wirklich die Rechnung bezahlt.

Beispiel Föderalismusreform: Der Bund hat sich 2006 im Zuge der Föderalismusreform aus den direkten Finanzhilfen im Schulbereich zurückgezogen. Das sogenannte Kooperationsverbot soll nun durch eine erneute Grundgesetzänderung entfallen, der Bund kann sich dadurch wieder stärker am Ausbau von Ganztagsschulen und an der Digitalisierung von Schulen beteiligen. Die Entscheidung ist zweifelsohne sinnvoll. Es ist schön, wenn die Politik dazulernt. Nur wäre uns das Ganze von vornherein erspart geblieben, hätte man von Anfang an auf die Kritiker der Föderalismusreform gehört. Die gleichen Parteien, die demnächst eine Regierung bilden wollen, zeigten sich damals jedoch als beratungsresistent. Der Deutsche Bundestag stimmte den notwendigen Grundgesetzänderungen am 30. Juni 2006 bei drei Enthaltungen mit 428 zu 162 Stimmen zu. Dafür stimmte die Mehrheit von CDU, CSU und SPD, dagegen die Minderheit aus FDP, Linken und Grünen. "Lang anhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Die Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD erheben sich", verzeichnet das Plenarprotokoll nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses. [6] Der Bundesrat erteilte dem Paket am 7. Juli 2006 sein Plazet, 14 der 16 im Bundesrat versammelten Länder stimmten den Grundgesetzänderungen mit 62 von 69 möglichen Stimmen zu. [7]

Das ist Politik nach dem Motto "Rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln", was das Vertrauen in die Parteien nicht gerade stärkt. Übrigens: Im Zuge der Föderalismusreform wurde auch der soziale Wohnungsbau auf die Länder übertragen - ebenfalls auf Initiative von CDU/CSU und SPD. Dass der soziale Wohnungsbau darniederliegt und bezahlbarer Wohnraum nahezu überall händeringend gesucht wird, ist kein Geheimnis. Ende 2019 soll obendrein die Übergangzeit, in der die Länder vom Bund Zuschüsse erhalten (Artikel 143c GG), endgültig auslaufen. Ob das dem sozialen Wohnungsbau hilft, ist zu bezweifeln. Die Baubranche fordert daher auch hier eine abermalige Änderung des Grundgesetzes. Die aktuellen Koalitionsverhandlungen der GroKo sind somit zumindest teilweise bloß ein Reparaturbetrieb für das, was die erste GroKo unter Angela Merkel (22.11.2005 bis 28.10.2009) verbockt hat. Ob das "Erfolge" sind, mit denen die SPD beim Wahlvolk reüssieren kann, muss sich erst noch zeigen.

Apropos Erfolge: Die Süddeutsche meldet, dass sich die Verhandlungskommission auch beim Thema Migration geeinigt hat: "Bei der Migrations- und Flüchtlingspolitik einigten sich die Verhandler auf einen Kompromiss bei der Auslegung eines Maximalwerts für die Zuwanderungszahlen. SPD-Vize Ralf Stegner teilte am Abend mit, der Dissens sei beendet. Es bleibe bei den Formulierungen aus dem Sondierungspapier. Im Ergebnispapier der Arbeitsgruppe 'Migration und Integration' heißt es nun, Union und SPD stellten fest, dass die Zuwanderungszahlen 'die Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000 nicht übersteigen werden'." [8] Das heißt: Seehofer bekommt seine Obergrenze. Und: Die Aussage von Martin Schulz ("Es gibt keine Obergrenze bei Flüchtlingen mit der sozialdemokratischen Partei!") auf dem Bundesparteitag vom 21. Januar 2018 ist bereits jetzt obsolet. Aussagen von Martin Schulz haben ohnehin eine ziemlich kurze Halbwertszeit. Andrea Nahles versprach auf dem Bundesparteitag: "Wir werden verhandeln, bis es quietscht auf der anderen Seite." Offenbar quietscht es aber vor allem bei der SPD.

Man fragt sich unwillkürlich: Will die SPD tatsächlich Selbstmord begehen? Erinnern Sie sich noch an das weithin belächelte "Projekt 18", mit dem anno 2002 ein gewisser Guido Westerwelle die Liberalen auf für FDP-Verhältnisse ambitionierte 18 Prozent eingestimmt hat? Er schrieb es sogar auf seine Schuhsohlen. Am Ende sprangen bei der Bundestagswahl gerade mal 7,4 Prozent heraus, aber die FDP wollte wenigstens nach oben, wenngleich sie sich die Latte viel zu hoch setzte. Die SPD hingegen zielt anscheinend in die andere Richtung, denn sie verlässt das 20-Prozent-Ghetto (2009: 23,0 %, 2013: 25,7 %, 2017: 20,5 %) nach unten. Momentan liegt sie in Umfragen, nun ja, genau bei besagten 18 Prozent. Was für Westerwelle ein Triumph gewesen wäre, ist für Schulz natürlich eine Katastrophe. Und noch viel mehr für die gesamte Sozialdemokratie. Man darf auf das Ergebnis des SPD-Mitgliedervotums gespannt sein. Allzu viel an Verhandlungsergebnissen hat das Parteiestablishment, wenn man richtig hinsieht, nicht vorzuweisen. Mehr Schein als Sein. Nach meinem Eindruck hat die Union die SPD ganz schön über den Tisch gezogen.

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[1] Öffentlicher Dienst news vom 06.11.2016, TVöD Pflege: Neue Entgeltordnung für Gesundheitsberufe ab 2017
[2] BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2015, 2 BvR 2292/13
[3] n-tv vom 02.02.2018
[4] BVerfG, Beschluss vom 11.03.2010, 1 BvR 3163/09
[5] Zeit-Online vom 27.11.2017
[6] Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 16/44, Stenografischer Bericht der 44. Sitzung vom 30. Juni 2006, Seite 4295, PDF-Datei mit 1,7 MB
[7] Bundesrat vom 07.07.2006, Mehrheit für Föderalismusreform im Bundesrat,
[8] Süddeutsche vom 03.02.2018