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26. März 2018, von Michael Schöfer
Missbrauch der Justiz


Die EU-Kommission hat bekanntlich gegen Polen wegen der dortigen Justizreform ein Sanktionsverfahren gemäß Artikel 7 des EU-Vertrags eingeleitet, denn sie sieht darin eine Gefährdung der in Artikel 2 festgelegten Grundwerte der Europäischen Union. Die meisten Beobachter sind sich darüber einig, dass es in Polen tatsächlich zu einer Verletzung der Grundwerte gekommen ist. Doch so etwas passiert offenkundig nicht nur im Osten der EU, sondern leider genauso am entgegengesetzten Ende, und zwar in Spanien.

Die Verhaftung des ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont in Deutschland beruht auf einem Europäischen Haftbefehl, in dem Spanien Puigdemont Rebellion vorwirft. Dafür drohen ihm in seinem Heimatland bis zu 30 Jahren Haft. Doch es gibt berechtigte Zweifel, ob der Tatbestand der Rebellion überhaupt erfüllt ist. "Mehr als 100 spanische Juraprofessoren, die Kataloniens Sezession ablehnen, [haben] das Vorgehen der Justiz in einem offenen Brief scharf kritisiert: Die Tatbestände Rebellion und Aufruhr sähen gewaltsame Aktionen vor, zu denen es in Katalonien aber nie gekommen sei", schreibt die Süddeutsche aus Anlass der Verhaftung katalanischer Politiker. [1]

Das Ganze riecht in der Tat nach politischem Missbrauch der Justiz: Artikel 472 des spanischen Código Penal (Strafgesetzbuch) lautet: "Son reos del delito de rebelión los que se alzaren violenta y públicamente para cualquiera de los fines siguientes:" (Diejenigen, die sich gewaltsam und öffentlich zu einem der folgenden Zwecke erheben, werden des Verbrechens der Rebellion beschuldigt:) [2] "Für das Delikt Rebellion reicht es nicht aus, einfach nur die Unabhängigkeit Kataloniens zu erklären", stellt der spanische Verfassungsrechtler Diego López Garrido fest, der 1995 bei der Reform des spanischen Strafgesetzbuches definiert hat, was eine Rebellion ist. [3]

Das, was die Zentralregierung in Madrid und die willfährige spanische Justiz tun, ist nicht nur politisch furchtbar dumm, weil beide den bislang friedlichen Widerstand der Katalanen durch Rechtsbeugung förmlich in die gewaltsame Rebellion hineintreiben, sondern obendrein im Hinblick auf die Grundwerte der Europäischen Union auch höchst fragwürdig. In Spanien werden demokratisch gewählte Politiker mit zweifelhaften juristischen Methoden kriminalisiert und inhaftiert, so etwas kennt man üblicherweise nur von Staaten wie Russland oder der Türkei. Ob die deutsche Justiz Puigdemont ausliefert, bleibt abzuwarten, denn der Europäische Haftbefehl greift eigentlich nur bei Kriminellen, nicht jedoch bei politisch unliebsamen Personen. Im Rahmenbeschluss des EU-Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten steht ausdrücklich unter Punkt 12:

"Der vorliegende Rahmenbeschluss achtet die Grundrechte und wahrt die in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union anerkannten Grundsätze, die auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere in deren Kapitel VI, zum Ausdruck kommen. Keine Bestimmung des vorliegenden Rahmenbeschlusses darf in dem Sinne ausgelegt werden, dass sie es untersagt, die Übergabe einer Person, gegen die ein Europäischer Haftbefehl besteht, abzulehnen, wenn objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der genannte Haftbefehl zum Zwecke der Verfolgung oder Bestrafung einer Person aus Gründen ihres Geschlechts, ihrer Rasse, Religion, ethnischen Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache oder politischen Überzeugung oder sexuellen Ausrichtung erlassen wurde oder dass die Stellung dieser Person aus einem dieser Gründe beeinträchtigt werden kann." [4]

Deutschland könnte daher die Auslieferung ablehnen, da Spanien Puigdemont eine politische Straftat vorwirft und der Tatbestand - siehe oben - nach dem Wortlaut des spanischen Strafrechts noch nicht einmal erfüllt ist. Puigdemont hat vielmehr die Katalanen in einer Fernsehansprache ausdrücklich "zum friedlichen Widerstand gegen die von Madrid beschlossenen Zwangsmaßnahmen" aufgerufen. [5] Spanien missbraucht, wie der türkische Präsident Erdogan (Verhaftung des Schriftstellers Dogan Akhanli), internationale Vereinbarungen für politische Zwecke. Und genau das darf nicht sein.

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[1] Süddeutsche vom 23.03.2018
[2] Ministerio de la Presidencia y para las Administraciones Territoriales, Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado, Ley Orgánica 10/1995, de 23 de noviembre, del Código Penal, PDF-Datei mit 2,5 MB, Hervorhebung von mir
[3] Handelsblatt vom 08.11.2017 und Spiegel-Online vom 01.11.2017
[4] EUR-Lex, 2002/584/JI: Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten - Stellungnahmen bestimmter Mitgliedstaaten zur Annahme des Rahmenbeschlusses, Amtsblatt Nr. L 190 vom 18/07/2002 S. 0001 - 0020, Hervorhebung von mir
[5] Spiegel-Online vom 28.10.2017