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29. August 2018, von Michael Schöfer
Auch Deutschland kann sich nicht die Rosinen herauspicken


"Bundesregierung will Kindergeld für EU-Ausländer weiterhin kürzen", titelte der Tagesspiegel zu Beginn des Frühjahrs. Hintergrund: "EU-Ausländer, die in Deutschland arbeiten, erhalten Kindergeld, auch wenn der Nachwuchs in der Heimat lebt. SPD und Union wollten das schon 2017 ändern - bisher ohne Erfolg." [1] Bayern hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Höhe des Kindergeldes für im EU-Ausland lebende Kinder nach der Kaufkraft des jeweiligen Landes festlegt. [2] Mit der Zeit wurden die Schlagzeilen immer schriller, angeblich würden Rumänen-Banden massenhaft Kindergeld für Kinder kassieren, die gar nicht existierten - weder in Deutschland noch in Rumänien.

Die Empörung schlug mal wieder hohe Wellen. Wie so oft. Doch schon allein die Fakten relativieren das Ganze erheblich: Insgesamt hat der deutsche Staat 2016 für 14,72 Mio. Kinder Kindergeld in Höhe von 35,21 Mrd. Euro ausgezahlt. [3] Aus den Kindergeldzahlungen auf Auslandskonten (2017 etwa 343 Millionen Euro) kann nicht geschlossen werden, wo die Kinder tatsächlich leben. Ungefähr 31.000 deutsche Kindergeldbezieher wohnen im Ausland, die dort vielleicht ein Konto haben. Es kann sich aber genauso gut um Ausländer handeln, die gemeinsam mit ihren Kindern in Deutschland leben und im Herkunftsland noch ein Konto unterhalten. Voreilige Schlüsse sind daher unzulässig.

Im Dezember 2017 soll für 215.499 ausländische Kinder, die nicht in Deutschland leben, Kindergeld gezahlt worden sein. Ebenso bekamen die Eltern von knapp 34.000 im Ausland lebenden deutschen Kindern Leistungen ausgezahlt. [4] Das heißt: Lediglich 0,97 Prozent der Kindergeldzahlungen flossen auf Auslandskonten (was nichts über die Empfänger aussagt). Und bloß 1,46 Prozent der Kinder, für die Kindergeld gezahlt wurde, lebten jenseits der Grenzen und besaßen eine andere Staatsangehörigkeit. In einem Europa der Freizügigkeit wahrlich keine Horrorzahlen. Kurzum, es handelt sich mal wieder um den berühmt-berüchtigten Sturm im Wasserglas.

Die Stammtische sind sich dennoch weitgehend einig: Bayern hat recht, das Kindergeld soll sich nach der Kaufkraft des Landes richten, in dem die Kinder leben. Doch dieser Vorschlag ist nicht zu Ende gedacht, mithin reiner Populismus. Einmal abgesehen davon, dass das Ansinnen gegen geltendes EU-Recht verstoßen würde, wäre es auch gerecht? Ein deutscher Ingenieur, der vorübergehend bei der VW-Tochter Skoda arbeitet und mit seiner Familie in Tschechien wohnt, aber weiterhin vom Mutterkonzern bezahlt wird, also in Deutschland sozialversichert ist, würde demnach weniger Kindergeld erhalten. Seine Kinder leben ja im kostengünstigeren Ausland. Gerecht oder ungerecht?

In der hochpreisigen Schweiz leben mehr als 300.000 Deutsche, zudem pendeln viele Deutsche zum Arbeiten in die Schweiz. Sollen die, sofern ihre Kinder in Deutschland leben, weniger Kinderzulage bekommen? In der Schweiz gibt es keine einheitliche Kinderzulage, deren Höhe ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Allerdings werden in der Schweiz für Kinder bis zu 16 Jahren mindestens 200 Franken ausgezahlt, und für Kinder von 16 bis 25 Jahren, die noch in Ausbildung sind, mindestens 250 Franken. Manche Kantone zahlen 300 bzw. 400 Franken aus, ab dem dritten Kind 400 bzw. 500 Franken. Im Wallis sind es sogar 525 Franken. (Stand: 1. Januar 2017) [5] In Deutschland bekommt man maximal 225 Euro Kindergeld (ab dem vierten Kind), das sind nach dem aktuellen Wechselkurs 256 Franken. Deutsche, die in der Schweiz arbeiten, bekämen dem bayerischen Gesetzentwurf zufolge eine wesentlich geringere Kinderzulage ausgezahlt als ihre Schweizer Kollegen am Arbeitsplatz nebenan. Ihre Kinder leben ja im - aus Schweizer Sicht - kostengünstigeren Deutschland. Gerecht oder ungerecht?

Wenn Schlagzeilen zu lesen wären wie "Deutsche Arbeitnehmer im Ausland schlechtergestellt" oder "Deutsche Kinder sind der Schweiz weniger wert", würden die Stammtische bestimmt ebenfalls heftig in Wallung geraten. Angesichts der o.g. Zahlen gibt es eigentlich überhaupt keinen Grund, an dem bis dato gültigen Prinzip zu rütteln: "Für die Zahlung von Kindergeld ist die Zugehörigkeit zum Sozialversicherungssystem eines Mitgliedstaates entscheidend - nicht der Wohnort. (…) Nach der EG-Verordnung 1408/71 haben Arbeitnehmer, Arbeitslose oder Rentner in dem Land, in dem sie sozialversichert sind, Anspruch auf alle Sozialleistungen, die nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sind." [6] Umgekehrt gilt aber genauso: Deutsche im Ausland dürfen ebenfalls nicht diskriminiert werden.

Merke: Es hat alles zwei Seiten. Wer die EU will, muss mit den Konsequenzen leben. Rosinenpickerei verbietet sich dabei jedenfalls von selbst. Das gilt wohlgemerkt für alle Mitgliedstaaten. Wenn sich alle daran hielten, würde Europa wesentlich besser funktionieren.

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[1] Der Tagesspiegel vom 21.03.2018
[2] Haufe.de vom 08.06.2018
[3] Statista, Ausgezahlte Kindergeld-Beträge in Deutschland von 1990 bis 2016 und Statista, Anzahl der Kinder, für die Kindergeld gezahlt wurde, von 1990 bis 2016
[4] Die Zeit-Online vom 21.03.2018
[5] babywelten.ch, So hoch ist Ihre Familienzulage (Kindergeld)
[6] EU-Info.Deutschland, Grenzüberschreitendes Kindergeld