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04. September 2018, von Michael Schöfer
Das eine schließt das andere ja nicht aus


Man dürfe das Instrument der Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht zur Diskreditierung der AfD missbrauchen, schreiben manche Kommentatoren zu entsprechenden Forderungen. Mit den Rechtspopulisten sollte man sich vielmehr politisch auseinandersetzen, das sei für die Demokratie gewinnbringender. Richtig ist, dass man den Verfassungsschutz nicht missbrauchen und als Ersatz für die politische Auseinandersetzung benutzen darf. Für die Beobachtung einer Partei durch den Verfassungsschutz müssen "tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen", schreiben die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. [1] Nicht ohne Grund sind Parteien durch das Grundgesetz besonders geschützt.

Zugegeben, die juristische Begründung für eine Beobachtung ist keineswegs einfach, aber dennoch auslegungsfähig. Es stellt sich zunächst die durchaus berechtigte Frage, wie man überhaupt Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ohne Beobachtung feststellen will. Man muss hinsehen, um festzustellen, ob da etwas ist, was wir wissen sollten. Unsere Demokratie darf ihren mutmaßlichen Feinden nicht blind ins Messer laufen. Die demonstrative Nähe der AfD zu rechtsextremen Gruppierungen wäre immerhin ein Anhaltspunkt, der die juristische Grundlage liefern könnte. Ein weiterer: Die AfD-Aussteigerin Franziska Schneider behauptet, die Partei plane den Umsturz. Über diese Pläne werde jedoch bloß intern gesprochen, natürlich schreibe die AfD das aus nachvollziehbaren Gründen nicht in ihr Wahlprogramm. [2] Ob dieser schwerwiegende Vorwurf wahr ist oder nicht, wissen derzeit wohl nur die Beteiligten selbst. Aber wäre es nicht die ureigenste Aufgabe des Verfassungsschutzes, genau das herauszufinden? Die Wahrheit - ob die AfD die Demokratie tatsächlich beseitigen will oder nicht. Wozu ist er denn sonst da?

Es stimmt, die Auseinandersetzung mit der AfD ist primär eine politische. Aber das eine (der Austausch von Argumenten) schließt das andere (die Beobachtung durch den Verfassungsschutz) ja nicht aus.

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[1] Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Beobachtung von Parteien durch den Verfassungsschutz, PDF-Datei mit 228 kb
[2] Aargauer Zeitung vom 21.08.2018