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| Impressum 01. Oktober 2018, von Michael Schöfer Wir lassen diese Liberalität durch keinen mehr zertreten Anfang September wurde in Baden-Württemberg der 200. Jahrestag der Badischen Verfassung von 1818 gefeiert. "Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hat die Badische Verfassung von 1818 als Beginn einer Verfassungstradition bis zum Grundgesetz gewürdigt. 'Hier in Baden wurde einer der Grundsteine gesetzt für die Rechte und Freiheiten, die wir heute haben', sagte die Politikerin bei einer gemeinsamen Feier von Landtag, Stadt Karlsruhe und Badischem Landesmuseum. Am 22. August vor 200 Jahren war in Karlsruhe die erste badische Verfassung unterzeichnet worden." [1] "Aus Untertanen wurden Bürger mit Rechten, Eigentum und persönliche Freiheit wurden durch die neue Verfassung geschützt. Außerdem wurden Pressefreiheit, unabhängige Gerichte und Religionsfreiheit garantiert", schrieb die Badische Zeitung am Jubiläumstag. [2] In Baden wurden mit der Verfassung von 1818 aber wirklich nur die allerersten Grundsteine für Recht und Freiheit gesetzt. Die Staatsgewalt ging natürlich weiterhin vom Großherzog aus, nicht vom Volk. In der ersten Kammer der Ständeversammlung war im Wesentlichen der Adel vertreten. Zu einem Abgeordneten der zweiten Kammer konnte nur gewählt werden, wer "einer der drey christlichen Confessionen angehört", das 30. Lebensjahr vollendet hat und "in dem Grund-, Häuser- und Gewerbssteuer-Kataster wenigstens mit einem Capital von 10.000 Gulden eingetragen ist oder eine jährliche lebenslängliche Rente von wenigstens 1.500 Gulden (...) bezieht". Daher war in der zweiten Kammer bloß das Besitzbürgertum vertreten, ärmere Schichten (sprich die Bevölkerungsmehrheit) blieben somit von der Vertretung ihrer Interessen ausgeschlossen. [3] Es ist bezeichnend, dass die Badische Verfassung heute von einer Landtagspräsidentin gewürdigt wird, die seinerzeit nicht einmal einfache Abgeordnete hätte werden können: Frauen besaßen im Großherzogtum Baden selbstverständlich kein Wahlrecht (weder das aktive noch das passive), die beiden Kammern der Badischen Ständeversammlung waren deshalb eine reine Männerdomäne. Muhterem Aras ist aber nicht nur eine Frau, sondern auch eine Muslimin, gehört also keiner "der drey christlichen Confessionen" an (Katholiken, Lutheraner, Reformierte). Demzufolge hätte Aras selbst als Mann kein Wahlrecht gehabt. Juden konnten in Baden übrigens ebenfalls keine Abgeordneten werden, immerhin wurden sie seit dem 4. Juni 1808 als Inländer und badische Staatsbürger anerkannt. Wenigstens das. Die
Deutsche Bundesbank gibt in der Übersicht
"Kaufkraftäquivalente historischer Beträge in deutschen
Währungen" den Umrechnungswert eines Gulden des Jahres 1818
mit 15,6 Euro an (Durchschnittseurowert des Jahres 2017,
Stand: Januar 2018). [4] Das heißt, Muhterem Aras hätte auch
noch ein Vermögen von umgerechnet 156.000 Euro oder eine
Jahresrente von 23.400 Euro besitzen müssen. Nun entziehen
sich die Vermögensverhältnisse von Frau Aras naturgemäß meiner
Kenntnis, doch was das Nettovermögen angeht würden die Hürden
der Badischen Verfassung selbst heute noch rund zwei Drittel
der Bundesbürger vom passiven Wahlrecht ausschließen, weil ihr
Vermögen niedriger als 156.000 Euro ist. [5]
Bei genauerem Hinsehen ist die Badische Verfassung von 1818 nicht ganz so liberal, wie man sie heute gerne hinstellt. Liberal vielleicht im Vergleich zu anderen deutschen Monarchien der damaligen Zeit, aber vom liberalen Geist der modernen Demokratie immer noch meilenweit entfernt. Zur Idealisierung besteht überhaupt kein Anlass. Die Badische Verfassung war ein zartes Pflänzchen, das obendrein bereits 1819 durch die Karlsbader Beschlüsse rasch zertreten wurde. Auch mit der "Preßfreyheit" war es dann wieder vorbei. Die reaktionären Gegner von Reformen hatten gesiegt. Vorerst. Ist es nicht wunderbar, dass dieses zarte Pflänzchen heute von einer türkischstämmigen Migrantin und Tochter alevitischer Kurden offiziell gewürdigt wird? Das ist eine Form von Liberalität, die wir durch keinen mehr zertreten lassen. Auch nicht durch die AfD! ----------
[1]
Süddeutsche vom 05.09.2018
[2]
Badische Zeitung vom 22.08.2018
[3]
Landeszentrale für politische Bildung
Baden-Württemberg, Verfassungsurkunde für das
Großherzogtum Baden vom 22. August 1818, PDF-Datei mit 997
kb
[4]
Deutsche Bundesbank,
"Kaufkraftäquivalente historischer Beträge in deutschen
Währungen", PDF-Datei mit 26 kb
[5] vgl. Hans Böckler Stiftung, Böckler Impuls
Ausgabe 04/2017
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