Home | Archiv | Leserbriefe | Impressum



08. Dezember 2018, von Michael Schöfer
Verhaftung ohne Rechtsgrundlage?


Der Westen regt sich zu Recht darüber auf, wenn Russland, wie etwa bei der Annexion der Krim oder zuletzt im Asowschen Meer, das Völkerrecht missachtet. Und wir regen uns zu Recht darüber auf, wenn China das Urteil des Ständigen Schiedsgerichtshofs in Den Haag über Gebietsansprüche auf das Südchinesische Meer ignoriert oder mehr als eine Million Uiguren ohne Anklage und Verurteilung in Umerziehungslager sperrt. In solchen Fällen geht berechtigterweise ein Aufschrei durch die Presse. Sympathien für Diktaturen sind vollkommen unangebracht, allerdings sollten sich die Lordsiegelbewahrer des Völkerrechts und der Menschenrechte selbst an diese Rechtsgrundsätze halten.

Vor ein paar Tagen wurde Meng Wanzhou, die Finanzchefin des chinesischen Technologieriesen Huawei, auf Betreiben der Vereinigten Staaten im kanadischen Vancouver verhaftet. Die USA haben ihre Auslieferung beantragt, der Managerin droht dort eine Gefängnisstrafe von bis zu 30 Jahren. Meng, die chinesische Staatsbürgerin ist, soll gegen das US-Handelsembargo gegen den Iran verstoßen haben. Darüber und über den Verdacht, der Elektronikkonzern arbeite mit dem chinesischen Geheimdienst zusammen, kann man dieser Tage viel in den Gazetten lesen. Worüber wir praktisch nichts lesen, ist die Rechtsgrundlage der Verhaftung.

Die USA werfen Meng vor, "über die Firma Skycom Geschäfte mit dem Iran gemacht und so gegen Sanktionsrecht verstoßen zu haben. Meng soll laut Staatsanwaltschaft bewusst die Geschäftsbeziehung zwischen Huawei und der in Hongkong ansässigen Firma Skycom verschleiert haben. Sie habe Banken zudem verschwiegen, dass es sich bei Skycom de facto um eine Huawei-Tochter handelte." [1] Skycom habe unter anderem Computer der Firma Hewlett-Packard an mehrere iranische Mobilfunkunternehmen verkauft.

Rekapitulieren wir: Eine in China ansässige Tochterfirma (die britische Kronkolonie wurde 1997 von Großbritannien zurückgegeben) eines chinesischen Elektronikkonzerns hat angeblich zwischen 2009 und 2014 gegen das Handelsembargo der EU und der USA gegen den Iran verstoßen. Bei allem Verständnis für das Handelsembargo, das den Iran von seiner Atompolitik abbringen sollte, stellt sich die durchaus berechtigte Frage: Müssen sich chinesische Firmen und chinesische Staatsbürger bei Geschäften auf chinesischem Staatsgebiet wirklich an amerikanische und europäische Gesetze halten? Abgesehen von völkerrechtlichen Verpflichtungen gelten nationale Gesetze normalerweise nur auf dem jeweiligen Staatsgebiet, für das sie erlassen wurden. Deren Reichweite endet aber an der Staatsgrenze. Dass nationale Gesetze weltweit gelten und auch für andere Staaten verbindlich sind, wäre neu und zudem anmaßend. Außerdem würde so eine Maxime totales Chaos verursachen, denn umgekehrt müssten dann ja auch die USA nationale chinesische Gesetze anerkennen und befolgen. Ein Unding.

Würde Peking bei einer vergleichbaren Konstellation den Manager eines US-Konzerns in Vancouver verhaften lassen wollen, hätten die kanadischen Behörden wahrscheinlich schon allein das Ansinnen als rechtswidrig zurückgewiesen. Von einer Verhaftung und späteren Auslieferung ganz zu schweigen. Bestimmt hätte das Ganze auch in der Presse hohe Wellen geschlagen, die Sympathien lägen in diesem Fall zweifellos auf Seiten des US-Bürgers. Warum ist es bei Meng Wanzhou anders? China bedroht die Vorherrschaft des Westens und greift dadurch auch die Demokratie an, doch Recht wird für gewöhnlich ohne Ansehen der Person (unabhängig von Herkunft und gesellschaftlicher Stellung) gesprochen, genau deshalb trägt Justitia (die Göttin der Gerechtigkeit) eine Augenbinde. Jedenfalls bei uns, in China urteilen die Gerichte bekanntlich nach den Vorgaben der Machthaber in Peking. Aber das ist ja nicht das, was wir hierzulande anstreben. Oder doch? Eine parteiische Justiz?

Die Frage der Reichweite nationaler Gesetze ist nicht ohne Brisanz, wie wir im Umgang mit Autokraten immer wieder spüren, wenn etwa der türkische Präsident Erdogan seine Kritiker im Ausland verhaften lassen will. Ich würde mir wünschen, dass die Presse auch im Fall Meng Wanzhou mehr über die Hintergründe ihrer Verhaftung berichtet und deren zweifelhafte Rechtsgrundlage kritisch unter die Lupe nimmt. Es geht hier nicht um Sympathie oder Antipathie gegenüber China, sondern um unsere rechtsstaatlichen Prinzipien. Wenn man anfängt, damit lax umzugehen, trifft es nämlich am Ende jeden.

----------

[1] tagesschau.de vom 08.12.2018