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11. Februar 2019, von Michael Schöfer
Erklärt Richard Grenell endlich zur persona non grata


Nach Artikel 3 des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen gehört Folgendes zu den Aufgaben einer Botschaft:

Aufgabe einer diplomatischen Mission ist es unter anderem,
a) den Entsendestaat im Empfangsstaat zu vertreten,
b) die Interessen des Entsendestaats und seiner Angehörigen im Empfangsstaat innerhalb der völkerrechtlich zulässigen Grenzen zu schützen,
c) mit der Regierung des Empfangsstaats zu verhandeln,
d) sich mit allen rechtmäßigen Mitteln über Verhältnisse und Entwicklungen im Empfangsstaat zu unterrichten und darüber an die Regierung des Entsendestaats zu berichten,
e) freundschaftliche Beziehungen zwischen Entsendestaat und Empfangsstaat zu fördern und ihre wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen auszubauen.

Botschafter sind ferner gemäß Artikel 41 ausdrücklich verpflichtet, "die Gesetze und andere Rechtsvorschriften des Empfangsstaats zu beachten", außerdem dürfen sie sich nicht in die inneren Angelegenheiten desselben einmischen.

Richard Grenell, der Botschafter der Vereinigten Staaten in Deutschland, scheint dieses Amt jedoch mit dem eines Provinzstatthalters zu verwechseln. Unabhängig davon, wie man zur Gaspipeline Nord Stream 2 oder dem Atomabkommen mit dem Iran stehen mag, es gehört jedenfalls nicht zu den Aufgaben eines Botschafters, europäischen oder deutschen Unternehmen im Falle der Beteiligung mit Sanktionen zu drohen. Die USA haben sich einseitig aus dem Atomabkommen mit dem Iran zurückgezogen und Sanktionen in Kraft gesetzt, doch die Bindungswirkung von amerikanischen Gesetzen beschränkt sich ausschließlich auf das Gebiet der Vereinigten Staaten. Anderen souveränen Staaten die Einhaltung von US-Sanktionen aufzuzwingen, ist unzweifelhaft völkerrechtswidrig. Zumal die verbliebenen Vertragspartner (China, Russland, Großbritannien, Frankreich, Deutschland) weiterhin an dem Atomabkommen festhalten wollen und die Europäische Union in einem Abwehrgesetz zum Schutz der EU-Unternehmen die Befolgung von US-Sanktionen sogar explizit untersagt.

Grenell kann vielleicht seinen Unmut darüber äußern, allerdings steht es ihm nicht zu, die Ausführung von gültigen Gesetzen durch rechtswidrige Drohungen zu hintertreiben. Nach deutschem und europäischem Recht sind nämlich die Wirtschaftsbeziehungen mit dem Iran legal und die Ausdehnung von US-Recht auf Deutschland oder die EU illegal. Nun könnte man Grenells Benehmen unter der Rubrik "wie der Herr, so’s Gescherr" einordnen und widerwillig hinnehmen. Doch es gibt ein durchaus geeignetes Mittel, auf das undiplomatische und anmaßende Verhalten des Botschafters zu reagieren: Nach Artikel 9 des Wiener Übereinkommens kann man einen Botschafter ohne Angaben von Gründen zur persona non grata (unerwünschte Person) erklären, was zur Abberufung durch die USA führen müsste. Weigern sich die USA, ihren Botschafter abzuziehen, kann Deutschland ihm die Anerkennung entziehen. Gewiss, das wäre, vor allem unter Verbündeten, ein außergewöhnlicher Schritt. Doch offenbar ist er notwendig, um US-Präsident Donald Trump an die Pflichten einer diplomatischen Vertretung zu erinnern. Deutschland ist weder eine Provinz noch ein Vasallenstaat der USA, entsprechend sollte sich der US-Botschafter hierzulande verhalten.