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06. Juli 2019, von Michael Schöfer
Sehr geehrter Herr Thadeusz,

ist Ihr Artikel in der Berliner Morgenpost ("Recht gilt nur, bis Böhmermann und Rackete kommen") [1] Satire oder tatsächlich ernst gemeint? Leider ist das für mich als Leser nicht erkennbar.

Dass eine italienische Untersuchungsrichterin über Carola Rackete urteilte, nicht etwa Jan Böhmermann, dürfte Ihnen vermutlich bekannt sein. Ebenso, dass über bestimmte Vorwürfe erst noch geurteilt wird. Ach, und bitte lesen Sie doch mal den Artikel 25 unseres Grundgesetzes, darin steht: "Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes." Mit anderen Worten: Das internationale Seerecht bindet auch die nationale Gesetzgebung respektive die Justiz. Das ist in Italien übrigens nicht anders - egal, ob Matteo Salvini darüber wütend ist oder nicht. Und wenn Moral und Recht deckungsgleich sein sollten - umso besser.

Wie bereits erwähnt, die Satire in ihrem Artikel ist nicht auf den ersten Blick erkennbar. Falls er tatsächlich ernst gemeint sein sollte, liegen Sie meiner Auffassung nach, nun ja, ein bisschen daneben. Schon allein juristisch betrachtet.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Schöfer

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[1] Berliner Morgenpost vom 06.07.2019