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01. Oktober 2019, von Michael Schöfer
Schutz für Reisende unzureichend


Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook sollen angeblich nur einen Teil ihres Geldes zurückgezahlt bekommen, weil die Zurich Versicherung bloß mit einer Gesamtsumme von bis zu 110 Mio. Euro einspringt. Und die reicht für die betroffenen 140.000 Kunden eben nicht aus. Das kann man sich leicht ausrechnen: 110 Mio. durch 140.000 = 785 Euro pro Kunde.

Laut § 651t BGB dürfen Reiseveranstalter Kundengelder nur annehmen, wenn ein "wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag" besteht, als Nachweis dient der Sicherungsschein für Pauschalreisen. Laut § 651r Abs. 3 BGB kann der Reiseveranstalter die Versicherungssumme jedoch auf 110 Mio. Euro begrenzen.

Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Juni 2018 herausgegebene Broschüre "Neue Rechte für Reisende" erweckt allerdings einen anderen Eindruck. Wörtlich heißt es dort: "Reiseveranstalter müssen ohne Rücksicht auf den Wohnsitz des Reisenden, den Ort der Abreise und den Ort des Vertragsschlusses sicherstellen, dass Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters Reiseleistungen ausfallen." (Seite 51f, Hervorhebung von mir) Von der gesetzlich erlaubten Begrenzung auf eine Versicherungssumme von 110 Mio. Euro, die bei großen Reiseveranstaltern naturgemäß lediglich zu einer Teilerstattung führen dürfte, steht in der Broschüre nichts. Den Bürgerinnen und Bürgern wird suggeriert, dass der gesamte Reisepreis abgesichert ist, vermutlich werden die wenigsten einen Blick ins BGB werfen.

Thomas Cook (6,8 Mio. Reisende) war 2017 auf dem deutschen Reisemarkt hinter TUI (7,3 Mio.) der zweitgrößte Reiseveranstalter, dicht gefolgt von DER Touristik (6,3 Mio.). Auch bei TUI sind Pauschalreisen laut Sicherungsschein nur bis zu einer Gesamtsumme von 110 Mio. Euro abgesichert. Doch wenn schon bei Thomas Cook die Versicherungssumme offenkundig unzureichend ist, bekämen TUI-Reisende im Falle einer Insolvenz wahrscheinlich noch viel weniger Geld zurück, denn dann müssten sich mehr Reisende die gleiche Summe teilen. Von daher stellt sich die berechtigte Frage, ob der Gesetzgeber nicht nachbessern und die Mindestversicherungssumme erhöhen muss.