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11. September 2019, von Michael Schöfer
Annexionen sind völkerrechtswidrig


"Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt", heißt es in der Charta der Vereinten Nationen (Artikel 2 Nr. 4). Annexionen sind völkerrechtswidrig, weil sie gegen die territoriale Unversehrtheit verstoßen. Und das gilt sowohl für die Annexion der Krim durch Russland als auch für die angekündigte Annexion von Teilen des Westjordanlandes durch Israel. Der UN-Sicherheitsrat hat bereits mehrfach die Annexion Ostjerusalems als illegal verurteilt (u.a. in der Resolution 267 und der Resolution 478). Konsequenzen hatte das allerdings keine. Nun kündigt der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu die Annexion des Jordantals an. Die arabischen Staaten protestieren vollkommen zu Recht. Und der Westen, der bei der Annexion der Krim ebenfalls zu Recht laut protestiert hat? Der Westen schweigt. Die selbsternannten Hüter des Völkerrechts sagen dazu keinen Ton, das ist beschämend und entlarvt deren Scheinheiligkeit.