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22. Juli 2019, von Michael Schöfer
Die Betonung liegt auf "aus"


Den britischen Behörden zufolge habe der iranische Tanker, der vor Gibraltar festgesetzt wurde, Öl nach Syrien bringen wollen, was einen Verstoß gegen EU-Sanktionen bedeutet hätte.

Amtsblatt der Europäischen Union, Beschluss 2013/255/GASP des Rates, Artikel 5: "Es ist verboten, Rohöl und Erdölerzeugnisse aus Syrien zu erwerben, einzuführen oder zu befördern." Die Betonung liegt auf "aus". Der Tanker wollte aber angeblich Öl "nach" Syrien bringen. Zumindest laut dem Text der EU-Sanktionen ist letzteres nicht verboten. Von den Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen einmal ganz abgesehen.

Mein Gott, irgendeine Rechtsgrundlage wird sich doch hoffentlich finden lassen, bekanntlich legen wir aufgeklärten Europäer allergrößten Wert auf den Rechtsgrundsatz "nullum crimen, nulla poena sine lege" (kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz). Notfalls lassen sich bestimmt ein paar spitzfindige Juristen finden. Dass es Willkür nur im Iran gibt, weiß schließlich jedes Kind. Außerdem würden wir nie Gründe suchen, seien sie auch noch so an den Haaren herbeigezogen, um einen Krieg gegen Teheran zu beginnen. Niemals!