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06. Juli 2019, von Michael Schöfer
Die Europawahl war eine Farce


"Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl verlangt, daß für den Wähler die Wirkungen seiner Stimmabgabe erkennbar sind." (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. Februar 1998 - 2 BvC 28/96) War die Nominierung von Ursula von der Leyen für das Amt der EU-Kommissionspräsidentin bei der Europawahl erkennbar? Waren sich die Wählerinnen und Wähler der Wirkungslosigkeit ihrer Stimmabgabe bewusst? Nicht einmal im Ansatz! So gesehen war die Europawahl eine Farce. Den Wählerinnen und Wählern wurde vorgegaukelt, sie hätten über die Spitzenkandidaten Einfluss auf die Besetzung des Kommissionspräsidenten. Ätsch, ätsch, heißt es nun. Die nächste Europawahl wird definitiv ohne meine Beteiligung stattfinden, sollen sie doch ihr verlogenes Demokratietheater ohne mich aufführen. Lustig finden das Ganze wohl bloß die Akteure in den berühmt-berüchtigten Hinterzimmern. Hätten die Staats- und Regierungschefs einen Komiker nominiert, hätten wir vielleicht sogar mitgelacht. Aber so?