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04. Juni 2019, von Michael Schöfer
Ablösesumme für Azubis


Der Handwerksverband denkt über eine Ablösesumme für ausgebildete Azubis nach, die nach der Lehre zu einem anderen Arbeitgeber wechseln. Wie war das nochmal mit der Berufsfreiheit? "Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen." (Artikel 12 GG) Und dann gibt es noch das sogenannte Bosman-Urteil des EuGH. Das stammt aus dem Jahr 1995. Zeit genug also, sich damit zu befassen.