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06. März 2020, von Michael Schöfer
Eilgesetz notwendig


"Jeder Bürgermeister und jede Firma muss gerade selbst die offiziellen Virenschutzrichtlinien interpretieren. Das schafft unnötige Verwirrung. Eine flächendeckende Regelung, nach der jeder Arbeitnehmer mit Erkältung ohne Attest für eine Woche zu Hause bleiben dürfte, wäre einfacher und wesentlich wirksamer", schreibt die Süddeutsche. [1] Das hört sich gut an und ist auch gut, bloß ist die Lösung nicht so einfach herbeizuführen, wie es auf den ersten Blick erscheint. Hey, wir leben in Deutschland, da gelten die Gesetze!

Dazu müssten nämlich vorher das Entgeltfortzahlungsgesetz (wegen der Entgeltfortzahlung) und das Sozialgesetzbuch V (wegen dem Krankengeld) geändert werden. Von etlichen Tarifverträgen (wegen dem Krankengeldzuschuss) ganz zu schweigen. Selbst wenn ein Arbeitgeber wollte, kann er nicht vorübergehend auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verzichten, weil von ihr gesetzliche Leistungen abhängen, die der Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gar nicht oder erst verspätet bekommt.

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Arbeitnehmer bei Erkrankungen, die länger als drei Kalendertage dauern, eine Nachweispflicht. Und die wird durch die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfüllt. Davon hängt sein Anspruch auf die sechswöchige Entgeltfortzahlung ab. Laut Sozialgesetzbuch V haben gesetzlich Versicherte ab der siebten Woche Anspruch auf Krankengeld ihrer Krankenkasse, die Frist beginnt mit dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Das heißt im Umkehrschluss: Ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Krankengeld. Oder eben entsprechend später. Und ohne Anspruch auf Krankengeld gibt es oft auch keinen tarifvertraglich garantierten Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers. Denn ab wann hat man darauf einen Anspruch? Ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Und wie wird die nachgewiesen? Genau, durch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Niemand hat das Recht, gültige Gesetze nach eigenem Gusto außer Kraft zu setzen, schließlich sind wir ein Rechtsstaat. Davon ausgenommen ist natürlich der Gesetzgeber selbst. Arbeitgeber und Krankenkassen müssen und werden sich im Zweifelsfall an die Gesetze halten. Tun sie es nicht, sondern folgen stattdessen dem eingangs erwähnten Vorschlag (eine Woche ohne Attest zu Hause bleiben), könnten Arbeitnehmer temporär ohne Einkünfte dastehen. Und Arbeitgeber wiederum müssten sich auf Schadenersatzklagen einstellen. Selbstverständlich bleibt es dem Gesetzgeber unbenommen, jederzeit ein Eilgesetz zu beschließen, in dem diese Dinge geregelt sind. Aber ohne gesetzliche Regelung sehe ich für solche, durchaus sinnvolle Vorschläge schwarz.

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[1] Süddeutsche vom 06.03.2020