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30. Juli 2020, von Michael Schöfer
Was Wendts Haltung untermauern sollte, verkehrt sich ins Gegenteil


Ist die Kontrolle der Einhaltung von Hygienevorschriften in Gaststätten überflüssig? Das dürfte vermutlich noch nicht einmal der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband behaupten. Gleichwohl wird dort die Auffassung vertreten, dass durch "überzogene Kontrollen" eine ganze Branche unter Generalverdacht gestellt wird. [1] Da ist es wieder, das böse Wort "Generalverdacht". Immerhin: Kontrollen werden nicht völlig abgelehnt. Andererseits legen wir als Gäste großen Wert auf die penible Beachtung der Hygienevorschriften und befürworten deshalb aus gutem Grund entsprechende Kontrollen, lassen uns aber trotzdem nicht zu der abstrusen Behauptung hinreißen, dass jede Gaststätte total verdreckt sei. Wir können schließlich differenzieren. Gaststättenkontrollen sind kein Generalverdacht, und sie sind unbestreitbar notwendig, denn es werden leider immer wieder Verstöße festgestellt. Für Gastwirte sind sie zweifelsohne lästig, zum Schutz der Allgemeinheit jedoch unerlässlich.

Das Gleiche gilt für Steuerprüfungen durch die Finanzämter. Natürlich sind Mittelständler durch häufige Betriebsprüfungen genervt und fühlen sich ebenfalls unter Generalverdacht gestellt. Als Bürger dieses Landes legen wir jedoch großen Wert darauf, dass jeder ordnungsgemäß seine Steuern zahlt. Keiner, abgesehen von den Kontrollierten selbst, würde Betriebsprüfungen als Generalverdacht bezeichnen. Christoph Mentz, Geschäftsführer eines Datendienstleisters, beruhigt: "Wer die Vorschriften akkurat umsetzt, hat eigentlich nichts zu befürchten." [2] Betriebsprüfungen sind fraglos unangenehm. Sie finden allerdings trotzdem statt, obgleich die meisten Betriebe gesetzestreu sind. Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Angesichts von immer wiederkehrenden Skandalen, Stichwort Panama Papers, fordern die Bürgerinnen und Bürger eher mehr als weniger Kontrollen. Vollkommen zu Recht.

Bei der Polizei sieht das leider Gottes anders aus. Präziser: Bei den Polizeigewerkschaften. In ihren Augen stellt selbst eine wissenschaftliche Studie über das sogenannte "Racial Profiling" einen unzulässigen Generalverdacht dar. Von unabhängiger Kontrolle ganz zu schweigen, die sie gerne als "Paralleljustiz" zu diskreditieren versuchen. Die Assoziation zur negativ konnotierten "Parallelgesellschaft" ist keineswegs unbeabsichtigt. Die Polizeigewerkschaften bemühen Argumente, die sich durch eine bemerkenswerte Eindimensionalität auszeichnen und fast schon eine Beleidigung der Intelligenz der Bürgerinnen und Bürger darstellen. Wahrscheinlich auch eine Beleidigung der Intelligenz ihre eigenen Kolleginnen und Kollegen. Eine solche Studie sei ein "klassischer Generalverdacht", heißt es etwa bei der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). [3] Man muss nicht lange auf den Kampfbegriff warten, er kommt so sicher wie das Amen in der Kirche. Mittlerweile ebenfalls beliebt: "Diese andauernde Verunglimpfung einer ganzen Berufsgruppe gefährdet die innere Sicherheit." [4]

"Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt." (Marie von Ebner-Eschenbach) Die daraus resultierende Konsequenz der Polizeigewerkschaften lautet: Lasst uns lieber im Unklaren, wir wollen es gar nicht so genau wissen. Doch das ist infantil, denn nur Kinder glauben, ein Problem löse sich in Luft auf, wenn sie sich die Hand vor Augen halten. Ich korrigiere: Nur Kinder und Polizeigewerkschafter. Die "Gefährdung der Staatssicherheit" ist obendrein ein in autoritären Systemen äußerst beliebter Gummiparagraph, um lästige Kritiker zum Schweigen zu bringen. [5] Dass eine der Demokratie verpflichtete Polizeigewerkschaft ähnlich argumentiert, ist ebenso bezeichnend wie erschreckend. "Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit." So sieht es zumindest das Bundesverfassungsgericht. [6] Anders ausgedrückt: Kritik ist das Salz in der Suppe der Demokratie, sie stärkt die Gesellschaft und schwächt sie nicht. Die Polizei muss daher Kritik ertragen, sie kann ihr aber durchaus entgegentreten. Doch anstatt sich konstruktiv mit Kritik auseinanderzusetzen, wird lediglich abgeblockt. Das wird auf Dauer kaum ausreichen.

Der Frankfurter Polizeipräsident Gerhard Bereswill hat kürzlich der NZZ ein Interview gegeben. Darin beklagt er: "Seit Wochen werden uns diese drei Dinge pauschal und undifferenziert vorgeworfen: Rassismus, Rechtsextremismus und Gewalt. Das macht mürbe." [7] Und seine Beschwerde leuchtet sofort ein, denn die meisten Polizeibeamten versehen ihren Dienst sicherlich so, wie es von ihnen erwartet wird. Da nerven undifferenzierte Vorwürfe ungemein. Angesichts dessen ist es umso unverständlicher, dass die Polizeigewerkschaften und Bundesinnenminister Horst Seehofer die Racial Profiling-Studie ablehnen, die Ergebnisse der Studie hätten bestimmt zur gewünschten Differenzierung beigetragen. Es ist wie im Polizeialltag: Objektive Ermittlungen können be-, aber auch entlasten. Verbirgt sich hinter der Wagenburgmentalität überhaupt eine tiefere Logik? Das ist leider nicht erkennbar.

DPolG-Chef Rainer Wendt verweist auf einen Artikel von Jan Fleischhauer im Focus. Zustimmend, wie man unterstellen darf: "Es heißt jetzt, man wolle den Rassismus in der Polizei ja nur wissenschaftlich untersuchen. Das sei im Zweifel im Sinne der Beamten, da so auch der Beweis erbracht werden könnte, dass kein verfestigter Rassismus existiere. Ich möchte mal die Mitarbeiter bei Siemens hören, wenn das Wirtschaftsministerium eine Studie in Auftrag gäbe, wie verbreitet unter Siemens-Mitarbeitern die Korruption ist. Oder wenn der Presserat eine Untersuchung bei der 'taz' anregen würde, wie viele 'taz'-Redakteure heimlich mit Terroristen sympathisieren. Die Beleidigung liegt in der Fragestellung. Wer das nicht sehen will, ist dumm oder er stellt sich so." [8]

Doch dieser Vergleich hinkt gewaltig, denn im Gegensatz zu Siemens und der taz setzt die Polizei in unser aller Auftrag das staatliche Gewaltmonopol durch. Die Polizei besitzt Hoheitsrechte. Dürfen taz-Redakteure Hausdurchsuchungen durchführen, Personenkontrollen vornehmen und notfalls sogar Gewalt bis hin zum Schusswaffengebrauch anwenden? Natürlich nicht. Und das ist gut so. Wer da keinen qualitativen Unterschied sieht, ist blind oder ignorant. Im Übrigen ist Fleischhauer schlecht informiert: Es gibt nämlich bereits eine Studie zum Thema Korruption bei Siemens, Siemens hat sie nach dem großen Schmiergeld-Skandal selbst in Auftrag gegeben. Doch die Studie wird vom Konzern unter Verschluss gehalten, wie der Spiegel berichtete, die versprochene Transparenz also nicht eingehalten. [9] Ordentlich durchgeführte Studien beinhalten eben immer ein Risiko: Es können auch unangenehme Dinge drinstehen. Sie sind dennoch keine Beleidigung der Mitarbeiter, weil es dabei um die Feststellung von Tatsachen und vor allem um Differenzierung geht. Nur wer es sich unzulässigerweise einfach macht urteilt pauschal: "Alle Siemensianer sind korrupt." Und das wäre dann in der Tat eine Beleidigung.

Der Verweis von Rainer Wendt auf den vermeintlich hilfreichen Focus-Artikel läuft ins Leere. Was seine Haltung untermauern sollte, verkehrt sich ins Gegenteil. Hat er etwa versäumt zu googeln? Wendt ist ohnehin nicht dafür bekannt, Pressemeldungen auf ihre Stichhaltigkeit hin zu prüfen, er übernimmt sie einfach, sofern sie ihm irgendwie nützlich erscheinen. [10] Damit fällt er zwar oft auf den Bauch, das führt bei ihm aber erfahrungsgemäß zu keiner Änderung seines Standpunkts. Ganz so, als habe sich die Realität nach seiner rechtskonservativen Ideologie zu richten und nicht umgekehrt.

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[1] Berchtesgadener Anzeiger vom 14.05.2019
[3] Idowa vom 28.07.2020
[4] DPolG vom 17.07.2020
[5] Deutsche Welle vom 20.01.2016
[6] Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 49/2019 vom 23. Juli 2019, Beschluss vom 14. Juni 2019, 1 BvR 2433/17
[7] Neue Zürcher Zeitung-Online vom 25.07.2020
[8] Facebook-Seite von Rainer Wendt, Post vom 29.07.2020 01:14 Uhr und Focus-Online vom 25.07.2020
[9] Spiegel-Online vom 18.03.2017