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07. Februar 2021, von Michael Schöfer
Grundrechte sind keine Privilegien


Durch ständige Wiederholung besetzt man Begriffe und will dadurch einem Deutungsmuster zur Vorherrschaft verhelfen. Ständige Wiederholungen sind jedoch keine Garantie für die Korrektheit eines Deutungsmusters, ihnen liegt nämlich nicht selten ein manipulativer Charakter zugrunde.

Seit es Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 gibt, wird zunehmend darüber diskutiert, ob und wie die Grundrechtseinschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie wieder zurückgenommen werden sollen. Und in diesem Zusammenhang ist in den Medien häufig von "Sonderrechten" oder "Privilegien" von Geimpften die Rede, doch die Debatte geht dadurch in die falsche Richtung. Grundrechte sind keine Privilegien, sie sind der Normalfall und ihre Ausübung bedarf keiner Begründung. Grundrechte werden nicht wohlwollend gewährt, man hat sie. Punkt. Es ist vielmehr umgekehrt, die Einschränkung von Grundrechten ist erklärungsbedürftig. Im vorliegenden Zusammenhang ist sie sachlich durch das Infektionsgeschehen gerechtfertigt. Aber eben nur, solange wirklich eine Gefahr besteht.

Der Deutsche Ethikrat hat sich vor kurzem in einer Ad-hoc-Empfehlung mit der Aufhebung dieser Grundrechtseinschränkungen befasst und kommt dabei zu einem befremdlichen Ergebnis. Natürlich ist dem Ethikrat zuzustimmen, wenn er fordert, dass vor der Aufhebung von Freiheitsbeschränkungen zunächst geklärt werden muss, ob Geimpfte das Virus noch weitergeben können. Aber angenommen, das ist nachweislich nicht der Fall, sind die bestehenden Grundrechtseinschränkungen selbstverständlich unzulässig und deshalb aufzuheben. Der Ethikrat sieht das freilich anders: "Solange sich nicht alle Personen impfen lassen können, würde ein Teil der Bevölkerung eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen nur für bereits Geimpfte als ungerecht empfinden." Beschränkungen sollten daher "für alle zurückgenommen werden - und zwar unabhängig von ihrem jeweiligen Impfstatus". [1]

Seit wann ist es ein Gradmesser für die Ausübung von Grundrechten, ob andere dieses Recht als ungerecht empfinden oder billigen? Beispiel Eigentumsrecht: Hierzulande empfinden viele die Einkommens- und Vermögensverteilung als ungerecht. Durchaus zu Recht. Dieser beklagenswerte Zustand wird bekanntlich übers Steuerrecht geregelt und bedauerlicherweise nur in unzureichendem Maße beseitigt. Aber sollen Unternehmer eigentumsrechtlich nicht mehr über ihre Firmen verfügen dürfen, weil die meisten keine profitable Firma besitzen und sich daran stoßen? Ein Verbot, Unternehmen zu besitzen, bloß weil es anderen missfällt? Das wäre ja absurd, außerdem eindeutig verfassungswidrig und im Übrigen ökonomisch wenig vorteilhaft.

Um zu den pandemiebedingten Einschränkungen zurückzukehren: Warum sollen Geimpfte, unter der Voraussetzung, dass sie das Virus tatsächlich nicht mehr weitergeben können, nachts nicht mehr raus dürfen? (In Baden-Württemberg gilt seit dem 12. Dezember zwischen 20 Uhr und 5 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre.) Weil es Nichtgeimpfte als ungerecht empfinden würden? Warum sollen Geimpfte keine Veranstaltungen besuchen oder Urlaubsreisen machen dürfen dürfen? Weil es Nichtgeimpfte als ungerecht empfinden würden? Nein, die Ausübung von Grundrechten ist nicht von der Zustimmung oder vom Missfallen anderer abhängig. Äußerst befremdlich, dass der Deutsche Ethikrat zur gegenteiligen Auffassung gelangt und so leichtfertig unsere Grundrechte zur Disposition stellt.

Wer ständig von "Sonderrechten" oder "Privilegien" Geimpfter spricht, um die Rückkehr derselben zum Normalzustand zu verhindern, dokumentiert dadurch nicht nur ein merkwürdiges Verhältnis zu den im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechten, er heizt damit auch unnötig die ohnehin angespannte Stimmung an. Die meisten akzeptieren Einschränkungen, solange das Virus wütet und Tausende vorzeitig sterben. Aber wenn man die lästigen Einschränkungen nicht mehr mit der Eindämmung der Pandemie rechtfertigen kann, wird deren Akzeptanz rasch schwinden. Wer Geimpften dann noch ihre Grundrechte vorenthält, spielt ein gefährliches Spiel.

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[1] Deutscher Ethikrat, Besondere Regeln für Geimpfte, PDF-Datei mit 1,6 MB