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| Impressum 29. März 2023, von Michael Schöfer Rolle rückwärts "Die Einhaltung der Klimaschutzziele soll zukünftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden", heißt es im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses. Zudem gibt es beim Naturschutzrecht Rückschritte: "Der bisherige Grundsatz, wonach es als 'Realkompensation' für den Verlust von Naturflächen Kompensationen auf anderen Flächen geben muss, soll aufgeweicht werden. Stattdessen soll die Kompensation auch in Form einer Geldleistung erfolgen können." Realkompensationen sind Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen, z.B. laut Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes "die Umsiedlung von Tieren und Pflanzen, die Renaturierung von Fließgewässern sowie die Herstellung von Biotopen". [1] Strengere Vorgaben für einzelne Wirtschaftssektoren waren jedoch ursprünglich der Kernpunkt des - durch die Novellierung weiter verschärften - Klimaschutzgesetzes der damaligen Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). "Kein Mitglied der Bundesregierung kann sich dann wegducken", verkündete sie lauthals. [2] Um die Vorgaben (Treibhausgasneutralität bis 2045) einzuhalten, "werden die Minderungsziele für die einzelnen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft) neu festgelegt", hieß es 2021 bei Vorlage des Entwurfs. [3] "Das Klimaschutzgesetz wird jetzt sicherstellen, dass wir die neuen, die deutlich höheren Ziele für 2030 und 2040 zuverlässig erreichen - bis hin zur Treibhausgasneutralität in 2045. Der Schlüssel dazu sind die Sektorziele. (…) Alle die, die das Klimaschutzgesetz als zahnlosen Tiger kritisiert haben, werden sehr schnell erleben, dass das Gegenteil der Fall ist. Die Architektur des Klimaschutzhauses steht", sagte Svenja Schulze in der Bundestagsdebatte. [4] Die FDP, seinerzeit in der Opposition, hatte entgegengesetzte Vorstellungen: "Der Ansatz, einzelnen Sektoren Vorgaben für den CO2-Ausstoß zu machen, sei nicht effizient (...). Denn dieses System sorge nicht dafür, dass der Euro dort ausgegeben werde, wo er am effizientesten eingesetzt werde." [5] Nun hat sich die FDP erfolgreich bei der Aufweichung des Klimaschutzes durchgesetzt, obgleich die SPD die Initiatorin des Klimaschutzgesetzes ist und die Grünen seit langem für härtere Klimaschutz-Maßnahmen plädieren. Obendrein erinnern wir uns an die Wahlwerbung bei der letzten Bundestagswahl: "Kanzler für Klimaschutz", ließ Olaf Scholz plakatieren. Offenbar bloß die übliche Wahlpropaganda. Dass es nach Wahlen oft anders aussieht, sind wir ja inzwischen gewohnt. Der
zahnlose Tiger ist als Bettvorleger zurückgekehrt, die
Architektur des Klimaschutzhauses wie ein Kartenhaus
zusammengefallen, ein herber Rückschlag für den Klimaschutz.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) kann jetzt ruhiger
schlafen, denn damit entfällt ein Gutteil des Drucks, endlich
konkrete Maßnahmen zur Einhaltung der Sektorziele im
Verkehrsbereich zu präsentieren. Bislang blieb er diese
nämlich trotz einer deutlichen Überschreitung schuldig (2022
tatsächlich emittiert: 148 Mio. t CO2-Äquivalente, gesetzliche
Vorgabe: 139 Mio. t CO2-Äquivalente). Von einem "verlässlichen
Rahmen für die Zukunft" (Svenja Schulze) kann beim besten
Willen keine Rede mehr sein, weil sich Mitglieder der
Bundesregierung nun durchaus wegducken können.
Als
hätten sie es geahnt: Die "Abschaffung der Sektorziele im
Klimaschutzgesetz wäre verantwortungslos. 13
Umweltorganisationen appellieren in einem (...) offenen Brief
an Bundeskanzler Olaf Scholz, die jahresscharfen Sektorziele
im Klimaschutzgesetz sowie das Monitoring der Ziele nicht zu
verwässern. (…) Statt sich an geltende Gesetze zu halten,
wollen Minister Wissing und die FDP das Klimaschutzgesetz
durch die Abschaffung der Sektorziele lieber so weit
entkernen, dass das klimapolitische Unterlassen im
Verkehrssektor nicht mehr regelmäßig thematisiert wird." [6]
Genau das ist jetzt passiert.
Wenn
man sich künftig auch noch leichter mit Geld von Ausgleichs-
oder Ersatzmaßnahmen freikaufen kann, spricht das jedem
ökologischen Ansatz Hohn. Das muss man sich wirklich auf der
Zunge zergehen lassen: Wir beklagen ein dramatisches
Artensterben, aber ein Verursacher muss darauf fortan nicht
mehr allzu viel Rücksicht nehmen, denn er braucht ja lediglich
seine Schatulle zu öffnen. Der Natur sind Banküberweisungen
allerdings schnurzpiepegal. Der Geldersatz ist zwar schon
jetzt möglich, bislang freilich bloß nachrangig. Aus der
Ankündigung lassen sich noch keine Details entnehmen, aber sie
macht nur Sinn, wenn es nunmehr anders (d.h. im Sinne des
Naturschutzes ungünstiger) ist. Fatale Konsequenz: Der ohnehin
unzureichende Naturschutz wird verschlechtert anstatt
verbessert.
Ein schlimmes Signal. Diese Rolle rückwärts ist aus ökologischer Sicht verheerend, und die Grünen müssen sich ernsthaft fragen, wie lange sie dieses Spiel noch mitmachen wollen. In der Politik ist wichtig, was dabei unter dem Strich herauskommt. Doch die Ergebnisse bei der Umweltpolitik sind bisher recht dürftig. ----------
[1]
tagesschau.de vom 29.03.2023 und Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
[2]
Euraktiv vom 12.03.2019
[3]
Deutscher Bundestag, Bundestag
verschärft das Klimaschutzgesetz
[4]
Bundesregierung, Rede der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit, Svenja Schulze, zum Klimaschutzgesetz vor dem
Deutschen Bundestag am 24. Juni 2021 in Berlin, Hervorhebung
durch den Verfasser
[5]
Deutscher Bundestag, Bundestag
verschärft das Klimaschutzgesetz
[6] Germanwatch vom 29.11.2022
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