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| Impressum 20. August 2023, von Michael Schöfer Steuerermäßigung offenbar in die eigene Tasche gesteckt Wie schwer es ist, eine einmal eingeführte Subvention wieder abzuschaffen, erleben wir derzeit bei der Diskussion über die Beibehaltung des seit Juli 2020 geltenden ermäßigten Mehrwertsteuersatzes (7 %) auf Speisen in der Gastronomie. Dem Branchenverband zufolge stünden nach einer Rückkehr zum normalen Steuersatz (19 %) viele Betriebe auf der Kippe. Wahr
ist, dass der Umsatz des Gastgewerbes immer noch nicht das
Niveau vor der Corona-Pandemie erreicht hat. Wahr ist
allerdings auch, dass der Zweck des Gesetzes, nämlich durch
die Absenkung "eine Stimulierung der Nachfrage und eine
Belebung der Konjunktur" zu erreichen, verfehlt wurde. [1] Die
Stimulierung der Nachfrage durch entsprechende Preissenkungen
blieb nämlich aus, weil - man höre und staune - die
Gaststättenpreise gar nicht gesunken sind. Obwohl die
Verbraucherpreise ein Jahr nach Inkrafttreten 3,7 Prozent über
dem Vorjahresmonat lagen [2], musste man für den Verzehr einer
Hauptspeise trotz Reduzierung des Steuersatzes um immerhin 12
Prozentpunkte ebenfalls 3,7 Prozent mehr bezahlen [3].
Von
der Steuerermäßigung haben Gaststättenbesucher nichts
gespürt
Die
Steuerermäßigung haben die Gastronomen offenbar in die eigene
Tasche gesteckt. Und als dann die durch den Ukraine-Krieg
stark gestiegene Inflation zuschlug, explodierten natürlich
auch die Gaststättenpreise. Für den Verzehr einer Hauptspeise
muss man inzwischen satte 19,6 Prozent mehr bezahlen als im
Jahr 2020.
Die
Einkommensentwicklung bleibt weit hinter den
Gaststättenpreisen zurück
Aber wer damals die Ermäßigung nicht an seine Gäste weitergegeben hat, darf jetzt nicht mit einer Preisanhebung drohen, sobald sie wieder zurückgenommen wird. Ohnehin dürfte angesichts von Reallohnverlusten bald die Schmerzgrenze erreicht sein, der Besuch von Gaststätten steht dann auf der Einsparliste sicherlich ganz oben. Insbesondere, wenn man sich über den Tisch gezogen fühlt. ----------
[1]
Deutscher Bundestag, BT-Drucksache
19/19150, Seite 11, PDF-Datei mit 719 KB
[2]
Statistisches Bundesamt, Tabelle
61111-0002 (Verbraucherpreisindex: Deutschland, Monate)
[3] Statistisches Bundesamt,
Verbraucherpreisindex Gastronomie
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