Home | Archiv | Impressum



28. August 2025, von Michael Schöfer
Reflexhafte Einwände


Neuerdings werden ja gerne die Generationen gegeneinander ausgespielt, dabei ist die wahre Kluft nicht die zwischen Jung und Alt, sondern die zwischen Reich und Arm. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank besitzen die reichsten 10 Prozent der Haushalte 54 Prozent des gesamten Nettovermögens (Stand 2023). Da die Daten jedoch auf Befragungen beruhen, die sehr vermögenden Haushalte aber selten an der Stichprobe teilnehmen, schätzt die Bundesbank deren Anteil nach Bereinigung dieser Untererfassung auf 60,5 Prozent. Der Anteil der unteren Hälfte der Bevölkerung am Nettovermögen beträgt hingegen magere 2,4 Prozent. [1]

Hohe Vermögen beruhen stark auf Immobilien- und Unternehmensbesitz, die vermögenderen Haushalte besitzen obendrein im Vergleich zu den weniger vermögenden Haushalten häufiger Finanzanlagen wie Investmentfonds und Aktien. Und Folgendes ist im vorliegenden Zusammenhang von großer Bedeutung: Die Vermögenssubstanz (Ausnahme: Grundsteuer, Kraftfahrzeugsteuer) wird in Deutschland im Gegensatz zu den Arbeitseinkommen kaum besteuert, lediglich die Erträge aus der Vermögenssubstanz (z.B. Kapitalertragsteuer, Einkünfte aus Miet- und Pachtverträgen) unterliegen der Besteuerung. Allerdings können Vermögende die Besteuerung ihrer Erträge durch ganz legale Steuervermeidungsstrategien spürbar verringern. Gewiefte, aber teure Steuerberater helfen da gerne. Der Immobilienunternehmer Josef Rick verdient pro Jahr eine Million Euro und mehr, seine Steuerlast kann er dennoch fast auf null drücken. [2] Das treibt jedem durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer die Zornesröte ins Gesicht, weil er höher belastet wird als Millionär Rick.

Reflexhaft kommt dann oft der Einwand: Die obere Hälfte zahlt trotzdem den Löwenanteil an der Einkommensteuer. Soll heißen: Wie unfair die Steuerbelastung den Besserverdienenden gegenüber sei. Doch das ist nur auf den ersten Blick richtig, denn umgekehrt wird ein Schuh draus. Das Ganze zeigt nämlich, wie ungleich nicht nur die Vermögen, sondern auch die Einkommen verteilt sind. Laut der jüngsten Statistik des Bundesfinanzministeriums zahlte zwar die obere Hälfte der Steuerpflichtigen im Jahr 2024 tatsächlich 94,2 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer, hatte aber auch am zu versteuernden Einkommen einen Anteil von satten 83,7 Prozent. Im Gegensatz dazu verfügte die untere Hälfte der Steuerpflichtigen bloß über 16,3 Prozent des zu versteuernden Einkommens und kam deshalb bei der Lohn- und Einkommensteuer lediglich auf einen Anteil von 5,8 Prozent. [3] Logische Schlussfolgerung: Wo wenig verdient wird, kann man naturgemäß nur wenig holen.
Der vermeintliche Einwand dokumentiert somit einmal mehr die Ungerechtigkeit in unserer Gesellschaft.

obere ... %
der Steuerpflichtigen
Kumulierter Anteil an
der Lohn- und Einkommensteuer
Kumulierter Anteil am
zu versteuernden Einkommen
1
23,7 %
13,7 %
5
43,9 % 27,9 %
10 56,9 % 38,9 %
15 65,9 % 47,7 %
20 72,7 % 55,1 %
25 78,3 % 61,4 %
30 82,8 % 66,9 %
35 86,5 % 71,8 %
40 89,6 % 76,2 %
45 92,2 % 80,2 %
50 94,2 % 83,7 %

untere ... %
der Steuerpflichtigen
Kumulierter Anteil an
der
Lohn- und Einkommensteuer
Kumulierter Anteil am
zu versteuernden Einkommen
20 0,3 % 2,1 %
25 0,5 % 3,6 %
30 1,0 % 5,5 %
35 1,8 % 7,7 %
40 2,8 % 10,2 %
45 4,1 % 13,0 %
50 5,8 % 16,3 %

----------

[1] Deutsche Bundesbank, Monatsbericht - April 2025
[2] Frankfurter Rundschau vom 27.08.2025
[3] Bundesministerium für Finanzen, Datensammlung zur Steuerpolitik 2024, Seite 20, PDF-Datei mit 1,1 MB