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03. September 2025, von Michael Schöfer
Steuergeschenke für Multimillionäre


Ach, der böse, böse Sozialstaat. Und die gierigen Rentner oder die unsolidarischen Boomer!

Die Verschonungsbedarfsprüfung gemäß §28a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) kann erst ab einem zu übertragenden Vermögen von mehr als 26 Mio. Euro in Anspruch genommen werden. Ein legales Steuerschlupfloch für Multimillionäre. Wohlgemerkt: Nur für Multimillionäre, denn für Normalverdiener ist es tabu. Wer ein Mehrfamilienhaus in München vererbt oder geschenkt bekommt, zahlt dafür - je nach Verwandtschaftsgrad und daraus resultierendem Freibetrag - die volle Steuer, das Finanzamt ist da unerbittlich.

Zwischen 2021 und 2024 wären dem Statistischen Bundesamt zufolge in insgesamt 105 Steuerfällen eigentlich 7,84 Mrd. Euro an Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer fällig gewesen, aber nach Anwendung der Verschonungsbedarfsprüfung hat der Staat den Multimillionären 94 Prozent (7,38 Mrd. Euro) erlassen. Nicht etwa gestundet, weil das übertragene Vermögen schließlich auch künftig Erträge abwirft. Nein, geschenkt! Tatsächlich gezahlt wurden lediglich 465 Mio. Euro. [1] Großzügig, nicht wahr?

Aber an der schlechten Finanzlage des Staates sind natürlich die Bürgergeldempfänger, die Rentner oder die Boomer schuld. Habe ich eine Gruppe vergessen? Egal, der Süddeutschen Zeitung oder dem DIW fällt dazu bestimmt etwas ein. [2] Motto: Gespart werden muss, das ist klar, aber keinesfalls bei den Begüterten. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wird schon dafür sorgen. So, wie es seit 40 Jahren alle Bundeskanzler getan haben. Dass hierzulande laut Bundesbank die reichsten 10 Prozent gut 60 Prozent des gesamten Nettovermögens besitzen, während die untere Hälfte bloß auf magere 2,4 Prozent kommt, ist anscheinend politisch gewollt. [3]

Steuererlasse nach der Verschonungsbedarfsprüfung
gemäß §28a ErbStG (2021-2024)
fällige Steuer auf
begünstigtes Vermögen
7.840 Mio. €
erlassene
Steuer
7.375 Mio. €
verbliebene Steuer auf
begünstigtes Vermögen
465 Mio. €



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[1] Statistisches Bundesamt, Steuererlasse nach der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß §28a ErbStG
[2] siehe Anti-Boomer-Kampagne vom 02.09.2025
[3] Deutsche Bundesbank, Monatsbericht - April 2025