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27. Dezember 2025, von Michael Schöfer
Eine Klarnamenpflicht kann auch gefährlich sein


Eine Forderung, die 2019 auch schon von der damaligen CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer kam: "Um die Diskurskultur etwas zu rationalisieren, sollte es im Internet Pflicht werden, seinen Klarnamen zu benutzen", fordert der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle. Damit könne man "öffentliche Diskussionen im Netz entgiften". Die "Verrohung im Netz" halte die Gesellschaft "auf Dauer nicht aus". [1] Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhalte keinen Anspruch auf Anonymität, pflichtet ihm Bayerns Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) bei. [2]

Nun sind Diskussionsbeiträge im Netz, insbesondere in den Sozialen Medien, unzweifelhaft oft rau und mitunter auch strafbar. Dennoch stellt sich die Frage, ob es wirklich richtig ist, dass man sich dort nur noch unter seinem Klarnamen äußern darf. Außerdem irrt Mehring: Wenn ich meine Meinung auf einer Demonstration kundgebe, darf ich zwar nicht vermummt sein, muss aber trotzdem kein Namensschild tragen. Deshalb bin ich auch nicht identifizierbar. Eine Identifizierung, etwa durch zufällig anwesende Bekannte oder Arbeitskollegen, ist sowohl räumlich als auch zeitlich beschränkt. Bei friedlichen Demonstrationen ist nicht einmal die Videoüberwachung durch die Polizei erlaubt. Leserbriefe in Zeitungen werden von den Redaktionen ebenfalls ab und an anonym veröffentlicht. Ganz legal übrigens. Was offline verboten ist, muss auch online verboten sein? Richtig, das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Allerdings ist es offline keineswegs untersagt, anonym seine Meinung zu äußern. Von welchem Gesetz Mehring konkret eine Pflicht zur Identifikation ableitet, bleibt daher sein Geheimnis.

Der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Im Gegensatz zu unbeteiligten Zuschauern von Demonstrationen vergisst das Netz nämlich nichts. Wenn ich dort meine Meinung sage, ist diese potenziell weltweit abrufbar und oft gar nicht mehr zu löschen. Ungeschickte Äußerungen oder revidierte Positionen hängen einem bisweilen ein Leben lang nach. Nun passiert es nicht selten, dass Autokraten wie Recep Tayyip Erdogan Kritiker für Äußerungen verfolgen, die sie außerhalb der Türkei gemacht haben und die dort unter die Meinungsfreiheit fallen, also nach deutschem Recht nicht illegal sind. Fliegt man unvorsichtigerweise in die Türkei, um dort Urlaub zu machen, werden solche Kritiker bei der Einreise des Öfteren verhaftet. Davor warnt sogar das Auswärtige Amt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen. Selbst deutsche Bundestagsabgeordnete sind nicht sicher vor Verfolgung, 2023 wurde zum Beispiel Gökay Akbulut von der Linkspartei am Flughafen festgenommen. [3] Nicht jeder ist so prominent wie eine Bundestagsabgeordnete, nicht jede Verhaftung erregt so viel Aufsehen, nicht jeder wird so rasch wieder freigelassen. Andere können durchaus für Monate oder gar Jahre in türkischen Gefängnissen verschwinden.

Was ist mit Journalisten, die im Netz recherchieren? Sollen die gleich zu Beginn ihrer Recherche auffliegen? Die Drogenmafia dürfte sich bedanken, die Steuerhinterzieher und dunklen Strippenzieher ebenfalls, weil dann kaum noch Veröffentlichungen mithilfe von Undercover-Recherchen möglich sein dürften. Das kann obendrein lebensgefährlich sein, die Organisierte Kriminalität, rechtsradikale Netzwerke und ausländische Geheimdienste haben wenig Skrupel. Autokraten sind sehr dünnhäutig: Wladimir Putin lässt einen Düsseldorfer Karnevalswagenbauer anklagen. [4] Eigentlich lachhaft, ist aber ernst. Angebliche Verunglimpfung der russischen Armee? Verbreitung von vermeintlichen Falschinformationen? Der Kremlherrscher könnte so gesehen fast die gesamte Netzgemeinde anklagen - zumindest wenn ich mir im Internet die Kommentare zum Ukrainekrieg anschaue. Eine Klarnamenpflicht würde der russischen Justiz das Geschäft erheblich erleichtern. Keiner wäre mehr gefeit davor, auf der Fahndungsliste von totalitären Diktaturen aufzutauchen. Von Einreisesperren in die USA ganz zu schweigen. Donald Trump lässt grüßen. Die Angst vor Vergeltung wirkt kontraproduktiv, sie nützt bloß den Feinden der Meinungsfreiheit. Und keiner darf solche Befürchtungen als unerheblich beiseitewischen.

Auch hierzulande muss Max Mustermann Folgen für legale Meinungsäußerungen befürchten. Bei Bewerbungen ist es heutzutage üblich, die Bewerber zu googeln. Wer sich im Netz positiv zu Gewerkschaften und zu Betriebsräten geäußert hat, wird vielleicht gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch geladen. Dass es an der Meinungsäußerung im Netz liegt, ist schwer nachzuweisen, weil Personalsachbearbeiter kaum so dumm sein dürften, dem Stellenbewerber mitzuteilen: "Wie bitte, Sie befürworten eine Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung und des Streikrechts? Dann passen Sie nicht zu unserer Firma, suchen Sie sich einen anderen Arbeitgeber." Die Anonymität im Netz hat insofern auch eine legitime Schutzfunktion.

Fabian Mehring, bitte aufpassen: Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 in seinem Urteil zur Volkszählung das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" festgeschrieben. Einschränkungen dieses Rechts sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig, sagte das höchste deutsche Gericht. "Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist." [5] Das kann man meiner Ansicht nach auch auf die Ausübung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) übertragen. Ob eine Klarnamenpflicht verfassungskonform wäre, bleibt abzuwarten und ist von ihrer konkreten Ausgestaltung abhängig.

Viel besser ist m.E. Folgendes: Man sollte im Bedarfsfall für die Behörden identifizierbar sein, was etwas völlig anderes ist, als im Netz unter seinem Klarnamen aufzutreten. Wer sich mit einem Pseudonym anmeldet, sollte dies nur unter Verwendung seiner richtigen Personalien machen dürfen. Begeht er dann eine Straftat, müssen die Online-Dienstleister nach vorheriger richterlicher Anordnung den Behörden den Klarnamen übermitteln. Eine Strafverfolgung wäre also jederzeit gewährleistet, eine schädliche Prangerwirkung durch die Klarnamenpflicht indes wirksam unterbunden.

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[1] stern.de vom 25.12.2025
[2] Dlf vom 26.12.2025
[3] Gökay Akbulut, Informationen zur Festnahme in der Türkei vom 15.08.2023
[4] Dlf vom 25.12.2025
[5] BVerfG, Urteil vom 15.12.1983