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| Archiv | Impressum 13. Januar 2026, von Michael Schöfer Sachwalter der Vermögenden Es war ja zu erwarten, dass sich CDU und CSU als verlässliche Sachwalter der Vermögenden gegen eine Reform der Erbschaftsteuer aussprechen, wie sie von der SPD vorgeschlagen wird. Was planen die Sozialdemokraten? "Künftig solle es für jeden Erben einen sogenannten Lebensfreibetrag von rund einer Million Euro geben (...). Dieser Freibetrag setzt sich zusammen aus 900.000 Euro für Erbschaften aus der Familie und 100.000 Euro von nicht oder entfernt verwandten Personen. Die Zehn-Jahres-Regel für Schenkungen fiele damit weg. Für das Vererben von Unternehmen will die SPD einen zusätzlichen Freibetrag von fünf Millionen Euro schaffen. (…) Erst ab einem Unternehmenswert von mehr als fünf Millionen Euro wären Steuern fällig. Diese Steuerschuld soll über zwanzig Jahre gestundet werden können, damit niemand deswegen seinen Betrieb aufgeben muss. Die Verschonungsregel fiele dafür weg." [1] Was ist die angesprochene Verschonungsregel? Sie heißt offiziell "Verschonungsbedarfsprüfung" und steht in § 28a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Sie kann nur bei der Schenkung oder der Erbschaft von Betriebsvermögen im Wert von über 26 Mio. Euro beantragt werden. Kurz gesagt erlaubt die Verschonungsbedarfsprüfung den Reichen, sich vor dem Finanzamt durch geschickte Gestaltung ihres sonstigen Vermögens arm zu rechnen und so die eigentlich fällige Schenkung- oder Erbschaftsteuer zu umgehen. Spezialisierte Steueranwälte beraten Sie gerne, sofern Sie diese bezahlen können. Doch das lohnt sich: Dem Statistischen Bundesamt zufolge wären zwischen 2021 und 2024 7,84 Mrd. Euro an Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer fällig gewesen, wovon allerdings aufgrund der Verschonungsbedarfsprüfung 7,38 Mrd. Euro erlassen wurden - ein Steuernachlass von satten 94 Prozent. [2] Großzügig, nicht wahr? Wie viele Wohnungen hätte man davon bauen, wie viele Kita-Erzieherinnen einstellen können? An allen Ecken und Enden fehlt Geld, aber Multimillionäre oder -milliardäre kommen in den Genuss einer fast vollständigen Steuerbefreiung. Den verbleibenden Rest zahlen sie aus der Portokasse. So kann man ein Gemeinwesen auch zugrunde richten und die Wut der weniger Begüterten auf die Politik anfachen. Der Normalbürger kann dieses Privileg gar nicht nutzen, denn wer mehr als 26 Mio. Euro besitzt, ist kein Normalbürger mehr. Wenn ich Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, 50.000 Euro schenke oder vererbe, zahlen Sie für alles oberhalb des derzeit gültigen Freibetrags von 20.000 Euro 30 Prozent Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer, das macht dann 9.000 Euro fürs Finanzamt, Sie dürfen von der Schenkung/Erbschaft lediglich 41.000 Euro behalten. Wenn Ihnen Elon Musk Tesla-Aktien im Wert von einer Milliarde schenkt oder vermacht, zahlen Sie unter Umständen keinen einzigen Cent. Gerecht ist das nicht. Das gleiche krasse Missverhältnis, bloß eben mit anderen Freibeträgen und Summen, existiert bei Schenkungen oder im Erbfall unter Verwandten gerader Linie, was der Regelfall sein dürfte: Eltern schenken oder vererben ihren Kindern Vermögen. Wenn Susanne Klatten, die reichste Frau Deutschlands, ihren drei Kindern etwas hinterlässt, wie viel werden die dann wohl vom geschätzten Vermögen ihrer Mutter in Höhe von 22,5 Mrd. Euro [3] ans Finanzamt überweisen? Der Erbschaftsteuer-Rechner sagt 2,25 Mrd. pro Kind (zusammen 6,75 Mrd.), aber das ist in der gegenwärtigen deutschen Steuerrealität sehr unwahrscheinlich. Es besteht also Handlungsbedarf, doch die Union wehrt sich erwartungsgemäß mit fadenscheinigen Ausflüchten gegen die Reformvorschläge der SPD. Der CDU-Politiker Mathias Middelberg, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, behauptet beispielsweise, "das Konzept würde vor allem den familiengeführten Mittelstand massiv zusätzlich belasten". [4] Angesichts des von der SPD vorgesehenen zusätzlichen Freibetrags von fünf Mio. Euro für Betriebsvermögen, ist das schwer nachvollziehbar. 2023 hatten hierzulande von den insgesamt knapp 3,5 Mio. Unternehmen nur gut 17.000 mehr als 250 Mitarbeiter (= 0,5 %). [5] Natürlich sagt das wenig über den tatsächlichen Unternehmenswert aus, dennoch ist die vorgeschlagene Erbschaftsteuerregelung verkraftbar. Die Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a ErbStG kam von 2021 bis 2024 in gerade einmal 105 Steuerfällen zur Anwendung, von ihrem Wegfall wäre folglich nur eine verschwindend geringe Minderheit betroffen, nicht die Masse des familiengeführten Mittelstands, wie Middelberg suggeriert. Wer mehr als fünf Millionen erbt, dem kann durchaus zugemutet werden, die Steuerschuld in 20 Jahren peu à peu abzustottern, das Betriebsvermögen erwirtschaftet schließlich weiterhin Erträge. Der Großteil dürfte ohnehin bei den Anteilseignern der 0,7 Prozent Großunternehmen anfallen. Susanne Klatten besitzt u.a. 22,5 Prozent des Autobauers BMW, das Unternehmen hat allein für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende von insgesamt 2,66 Mrd. Euro ausgeschüttet (2022 waren es auch schon einmal 5,43 Mrd.). Da kann man sich leicht ausrechnen, wie hoch die jährlichen Einnahmen Klattens sind, und die haben dann ihre Beschenkten/Erben ebenfalls, davon können sie locker die fällige Schenkung-/Erbschaftsteuer bezahlen. Die Union kann beruhigt sein, Klattens Kinder werden dadurch nicht zum Sozialfall. Und die Beschenkten/Erben eines mittelständischen Unternehmens ebenso wenig. Es ist wie beim Mietrecht, da wird bei Bedarf ja auch regelmäßig der "soziale Kleinvermieter" ausgegraben, wenn es darum geht, besseren Mieterschutz abzuwehren. Kurzum, es wird ein Popanz aufgebaut. Die Stiftung 'Familienunternehmen und Politik' spricht "von einem 'Steuererhöhungskonzept aus der Mottenkiste', der Verband der Chemischen Industrie von einem falschen Signal zur falschen Zeit". [6] Als hätte es jemals eine "richtige Zeit" für Steuererhöhungen gegeben. So etwas kommt immer zur Unzeit - zumindest in den Augen der Gutbetuchten. Schauen Sie sich bitte an, wie viel Geld diese Lobbyorganisationen laut Lobbyregister des Deutschen Bundestages für die Vertretung ihrer Partikularinteressen ausgeben, dann wissen Sie, woher der Wind weht. Anders ausgedrückt: Wenn man einen Sumpf trockenlegen will, darf man nicht die Frösche fragen. Der CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann versteigt sich sogar zu der Formulierung, bei den Reformplänen der SPD zur Erbschaftsteuer handle es sich "um eine leistungsfeindliche Steuerreform". [7] Welche Leistung erbringen Beschenkte oder Erben? Ihnen fällt doch ohne jede eigene Leistung Vermögen in die Hände, sie müssen dafür keinen Finger krümmen, sie müssen bloß abwarten. Sie hatten das große Glück, in die richtige Familie hineingeboren zu sein. Außer wenn Hoffmann als "Leistung" die vorzeitige Herbeiführung des Erbfalls im Sinn gehabt hätte. Aber das hat er vermutlich nicht gemeint, gemäß § 2339 BGB sind Erben, die Erblasser töten, nämlich erbunwürdig. Doch Scherz beiseite. Von den Sachwaltern der Vermögenden hört man Phrasen, nichts als Phrasen. Und auf der Strecke bleibt die Gerechtigkeit. Die oberen 10 Prozent hatten 2023 am Nettogesamtvermögen einen Anteil von 61,2 Prozent, während die unteren 50 Prozent auf bloß 2,3 Prozent kamen. Das sagen keine linken Systemveränderer, sondern das sagt die jedem Radikalismus abholde Deutsche Bundesbank. [8] Es wird Zeit, daran etwas zu ändern, sonst fliegt uns demnächst die ganze Gesellschaft um die Ohren, weil der soziale Kitt, der sie zusammenhält, zunehmend zerbröselt. ----------
[1]
Rhein-Neckar-Zeitung vom 13.01.2026
[2]
Statistisches Bundesamt vom
29.09.2025, Steuererlasse nach der
Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a ErbStG
[3]
Merkur.de vom 06.05.2025
[4]
Deutschlandfunk vom 13.01.2026
[5]
Statista, Unternehmen in Deutschland:
Anzahl der rechtlichen Einheiten in Deutschland nach
Beschäftigtengrößenklassen im Jahr 2023
[6]
Deutschlandfunk a.a.O.
[7]
Bayerische Staatszeitung vom
07.01.2026
[8] Wirtschaftswoche vom 18.04.2024
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