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| Archiv | Impressum 21. Februar 2026, von Michael Schöfer Wenn das die Zukunft der CDU sein soll, hat sie keine Die CDU hat auf ihrem Bundesparteitag gezeigt wie sie tickt: Die Christdemokraten machen vor allem Politik für die Reichen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann präsentierte vor kurzem den Vorschlag, den Spitzensteuersatz erst bei einem Bruttoeinkommen von 80.000 Euro wirksam werden zu lassen. Das hat der heute zu Ende gegangene Bundesparteitag auf Antrag aus den Reihen des Wirtschaftsflügels auch beschlossen. "Unser derzeitiger Tarifverlauf ist leistungshemmend. Es wird Zeit, dass den Leistungsträgern dieser Gesellschaft auch die steuerliche Anerkennung zuteilwird", steht in der Begründung. [1] Der
Median
ist ein aussagekräftiger Mittelwert, der die Arbeitnehmer in
zwei gleich große Hälften teilt: 50 Prozent liegen mit ihrem
Einkommen unterhalb des Medians und 50 Prozent darüber. Danach
verdiente ein Vollzeitbeschäftigter im April 2024 (neuere
Daten liegen nicht vor)
brutto
3.978 Euro (in Steuerklasse I netto 2.633,65 €). Bei 12
Monatsgehältern ist das ein Bruttojahreseinkommen von 47.736
Euro, die Mittelschicht ist demzufolge weit vom
Spitzensteuersatz entfernt. Wenn die CDU "Leistungsträger"
sagt, meint sie Menschen mit einem überdurchschnittlichen
Einkommen und nicht die Erzieherin in der Kita.
Im
Übrigen ist für die Besteuerung generell das zu
versteuernde Einkommen ausschlaggebend, nicht das von
Linnemann genannte Bruttoeinkommen. Das zu versteuernde
Einkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen minus diversen
Abzügen (Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuelle
Freibeträge, außergewöhnliche Belastungen). Das heißt, man
darf wesentlich mehr als die derzeit gültigen 69.879 Euro
verdienen (§ 32a Abs. 1 Nr. 4
Einkommensteuergesetz), bevor man den Spitzensteuersatz zahlen
muss. [2] Da der CDU-Generalsekretär zudem keine
Gegenfinanzierung präsentierte, auch der Antrag hüllt sich
vornehm in Schweigen, ist völlig unklar, wer am Ende die Zeche
für die daraus resultierenden Steuerausfälle zahlt.
Auf dem Bundesparteitag wurde ferner ein Vorschlag der Jungen Union angenommen, der den Besserverdienenden ebenfalls mehr Geld zukommen lassen will. Das Elterngeld soll reformiert werden, verlangt die Nachwuchsorganisation: "Die CDU Deutschlands setzt sich für eine weitere Reform des Elterngeldes ein. Seit der Einführung des Elterngeldes im Jahre 2007 wurde keine Erhöhung der Grundbeträge vorgenommen. Im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2023 ist zudem die Senkung der Einkommensgrenzen beim Elterngeld beschlossen worden. Konkret wurde die Einkommensgrenze schrittweise gesenkt: Zunächst auf 200.000 Euro für Geburten ab dem 1. April 2024 und dann auf 175.000 Euro für Geburten ab dem 1. April 2025. Wir fordern daher: Die Grundbeträge für das Elterngeld zu erhöhen und die Senkung der Einkommensgrenzen rückgängig zu machen." [3] Die Erhöhung der Grundbeträge ist in Ordnung, aber der zweite Teil des Antrags ist in hohem Maße unsozial. Obergrenzen bei Sozialleistungen haben den Sinn, nur die mit Steuergeld zu unterstützen, die auch wirklich Unterstützung brauchen. Deswegen ist das Ansinnen der JU eine bodenlose Frechheit. Die Einkommensgrenzen beim Elterngeld beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend erläutert die aktuell gültige Regelung (Auszug): "Das zu versteuernde Einkommen ist zu unterscheiden vom Bruttoeinkommen, das in der Regel deutlich höher ist als das zu versteuernde Einkommen. Beispiel für ein zu versteuerndes Einkommen von 175.000 Euro bei nichtselbstständiger Arbeit: • Ehepaar, noch ohne Kind: Bruttoeinkommen circa 207.000 Euro (jeweils circa 103.500 Euro pro Partnerin oder Partner)
Beispiel für ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro
bei nichtselbstständiger Arbeit:
• Ehepaar, noch ohne Kind: Bruttoeinkommen circa 232.000 Euro (jeweils circa 116.000 Euro pro Partnerin oder Partner) Durch
weitere steuerliche Abzugsmöglichkeiten kann das
Bruttoeinkommen auch noch höher ausfallen." [4]
Bis zu den o.g. Zeitpunkten galten Einkommensgrenzen in Höhe von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende, zu denen die Christdemokraten nun wieder zurückkehren wollen. Ein Bruttojahreseinkommen von 207.000 Euro bedeutet bei 12 Gehältern ein Bruttomonatseinkommen von 17.250 Euro (netto in der Steuerklassenkombination IV/IV laut Sparkassen Brutto-Netto-Rechner für beide jeweils 5.027,84 €). Ich verstehe die CDU absolut, wenn ein Paar monatlich "nur" 25.000 Euro verdient (netto für beide jeweils 7.117,83 €), ist es dringend auf staatliche Unterstützung angewiesen, weshalb die Rückkehr zur alten Einkommensgrenze für diese arg gebeutelte Mittelschichtfamilie höchste Priorität besitzt. Wer in meinen Worten einen Schuss Ironie findet, darf sie behalten. Es ist kaum zu fassen, bei der Jungen Union sind die sozialen Maßstäbe nicht bloß ein bisschen verrutscht, sie haben sich vielmehr tektonisch verschoben. Dass sie einerseits noch mehr Besserverdienende in den Genuss des Elterngelds kommen lassen will, andererseits aber harte soziale Einschnitte bei Rente und Krankenversicherung fordert [5], hat nichts mit sozialer Marktwirtschaft zu tun, sondern ist Klassenkampf von oben. Motto: Gebt den Reichen und nehmt den Armen. Zugegeben, das Soziale wurde bei der CDU faktisch schon von jeher kleingeschrieben, aber wenn die Junge Union die Zukunft der Mutterpartei sein soll, dann hat sie keine. Wer nur noch Politik für die oberen 10 Prozent macht, wird bei Wahlen kaum die breite Masse gewinnen. Außerdem bricht unsere Gesellschaft dann noch stärker auseinander als ohnehin schon. Die CDU ist echt auf einem ziemlich schrägen Kurs. ----------
[1]
CDU, 38. Parteitag der CDU
Deutschlands 20./21. Februar 2026, Sammlung der
Initiativanträge sowie Empfehlungen der Antragskommission,
Antrag i12: Einkommenssteuerreform jetzt - Entlastung der
breiten Mitte, Seite 25f, PDF-Datei mit 561 KB
[2]
siehe Für einen Spitzenpolitiker beschämend
vom 15.02.2026
[3]
CDU, 38. Parteitag der CDU
Deutschlands 20./21. Februar 2026, Sammlung der Anträge und
Empfehlungen der Antragskommission, Seite 230, Antrag G15:
Elterngeld reformieren, PDF-Datei mit 2,1 MB
[4]
BMBFSFJ, Neuregelungen beim Elterngeld
für Geburten ab 1. April 2024 sowie ab 1. April 2025,
Hervorhebung von mir
[5] vgl. CDU, 38. Parteitag der CDU
Deutschlands 20./21. Februar 2026, Sammlung der Anträge und
Empfehlungen der Antragskommission, Antrag E22: Reformjahr
2026 - Mut zu Entscheidungen, Seite 187f, PDF-Datei mit 2,1
MB
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