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03. März 2026, von Michael Schöfer
Die Deutschen und die reine Lehre des Völkerrechts


Unsere Politiker tun sich oft unheimlich schwer mit völkerrechtlichen Einordnungen und werfen dabei gerne Nebelkerzen. Der Krieg gegen den Iran ist nach ganz überwiegender Auffassung der Juristen völkerrechtswidrig, weil er gegen das Gewaltverbot der UN-Charta verstößt. Artikel 2 Abs. 4: "Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt."

Ein "Dilemma" (Friedrich Merz) ist das Ganze nur insofern, weil auch das massenhafte Töten von Demonstranten und das Foltern in den Gefängnissen rechtswidrig ist, aber leider nach vorherrschender Auffassung keine Ausnahme vom Gewaltverbot darstellt. Hier weist das Völkerrecht eine unbefriedigende Lücke auf, humanitäre Interventionen sind bislang noch umstritten.

Und für alle, die immer bloß auf das Verhalten der USA schauen: Auch der Kosovokrieg der NATO (1999) war völkerrechtswidrig, weil es kein Mandat des UN-Sicherheitsrats gab, trotzdem haben deutsche Kampfjets eifrig mitgebombt. Als Legitimation galt der ominöse "Hufeisenplan", den der damalige Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping aus dem Hut zauberte, der aber wahrscheinlich gefaked war. Ach, die Deutschen und die reine Lehre des Völkerrechts.

Heute lesen wir: "Das Auswärtige Amt hat angesichts der iranischen Angriffe auf Israel und andere Staaten der Region den iranischen Botschafter einbestellt. 'Wir haben das iranische Regime unmissverständlich dazu aufgefordert, seine rücksichtslosen Angriffe auf Staaten der Region unverzüglich einzustellen.'" [1] Achtung: Nebelkerze. Wenn man zur Auffassung kommt, dass der Angriff auf den Iran völkerrechtswidrig ist, hat das Land gemäß Artikel 51 der UN-Charta logischerweise auch das Recht, sich angemessen gegen alle Kriegsparteien zu verteidigen. Unabhängig davon, welche Sympathie man dem Regime entgegenbringt.

Als Wladimir Putin seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine begann, nutzte die russische Armee auch das Territorium des Nachbarlandes Belarus (Weißrussland). In Reaktion auf die Beteiligung von Belarus an der militärischen Invasion in der Ukraine hat die EU sogar Sanktionen gegen das Land verhängt. Grund: Belarus ist Kriegsteilnehmer, weil es militärische Aggressionen aus seinem Hoheitsgebiet gestattete. [2] Das Völkerrecht ist diesbezüglich eindeutig: Wer für Angriffe eines Drittstaates Territorium oder Stützpunkte zur Verfügung stellt, macht sich selbst zur Kriegspartei, gegen den auch militärisch vorgegangen werden darf. Das Völkerrecht hat sich unterdessen nicht geändert, aber offenbar die Interpretation der Bundesregierung. Sie legt das Völkerrecht anscheinend so aus, wie sie es gerade braucht. Ob es jedoch klug ist, das Völkerrecht entsprechend der politischen Opportunität zu interpretieren, wage ich zu bezweifeln, dieses Vorgehen schadet nämlich der Glaubwürdigkeit.

Siehe Wladimir Putin: Die Tötung Chameneis bezeichnete er als Attentat, "das in zynischer Verletzung aller Normen der menschlichen Moral und des Völkerrechts begangen wurde". [3] Ausgerechnet Putin! Alle lachen über ihn, weil er schließlich mit seinem Angriff auf die Ukraine selbst das Völkerrecht gebrochen hat. Und wenn man den Berichten Glauben schenken darf, wollten die Russen den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj kurz nach Beginn der Invasion liquidieren. Kurzum, Putin taugt nicht zum Ankläger in puncto Völkerrecht.

Apropos: Amtierende Staatsoberhäupter genießen nach dem Völkerrecht absolute Immunität - mit Ausnahme von schweren Straftaten, für die der Internationale Strafgerichtshof zuständig ist (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen). Haftbefehle, wie gegen Putin oder Netanjahu, sind ebenso erlaubt wie die angestrebten Prozesse, Entführungen (Maduro) und außergerichtliche Tötungen (Chamenei) allerdings nicht. Wenn manche heute den Standpunkt vertreten, Staatsoberhäupter könnten ohne Rechtsgrundlage entführt und ermordet werden, sollten sie sich im Klaren sein, dass sie die Büchse der Pandora öffnen und sich dadurch selbst zur Zielscheibe machen. Denn was hindert Autokraten daran, westliche Staats- und Regierungschefs künftig genauso zu behandeln? Sie könnten sich in ihrer Propaganda auf "gleiches Recht für alle" berufen.

Nach wie vor eine weise Empfehlung: "Was auch immer Du tust, tue es klug und bedenke das Ende." (Herodot)

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[1] tagesschau.de vom 03.03.2026, Newsticker Iran-Krieg 13:21 Uhr
[2] Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2022/353 des Rates vom 2. März 2022
[3] merkur.de vom 02.03.2026