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17. März 2026, von Michael Schöfer
Nicht die NATO, sondern Trump macht einen dummen Fehler


Wer sich nicht mit juristischen Details befasst oder sie intellektuell nicht begreift, sollte besser auf den Golfplätzen sein Handicap verbessern, aber keine Regierung anführen. "Die NATO macht einen sehr dummen Fehler", behauptet US-Präsident Donald Trump. "Die Haltung der Verbündeten sei 'ziemlich schockierend', sagte Trump im Weißen Haus. Er sei von den Alliierten enttäuscht. Trump brachte sogar einen möglichen Rückzug der USA aus dem Bündnis ins Spiel: 'Das ist definitiv etwas, über das wir nachdenken sollten.'" [1]

Dabei ist der Nordatlantikvertrag ziemlich eindeutig: Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis, das nur bei bewaffneten Angriffen auf Mitgliedstaaten zuständig ist. Die USA werden aber derzeit nicht angegriffen, sie bombardieren vielmehr gemeinsam mit Israel den Iran. Und das auch noch völkerrechtswidrig, obwohl der Nordatlantikvertrag die Verpflichtung enthält, jeden internationalen Streitfall auf friedlichem Wege und in Übereinstimmung mit den Zielen der Vereinten Nationen zu regeln. Angriffskriege sind damit unvereinbar, weil sie dem Gewaltverbot der UN-Charta widersprechen.

In diesem Fall greift die Beistandsklausel gemäß Artikel 5 (ein bewaffneter Angriff gegen einen Mitgliedstaat wird als Angriff gegen alle angesehen) gerade nicht. Darüber hinaus ist das NATO-Gebiet, in dem sie gilt, auf Nordamerika und Europa begrenzt (Artikel 6), der Iran liegt aber im Nahen Osten und damit außerhalb des Bündnisgebiets. Hätte der Iran Raketen in die USA geschickt, wäre das anders. Die Beistandsklausel wurde bislang nur ein einziges Mal in Anspruch genommen, und zwar von den USA nach den Terroranschlägen in New York und Washington am 11. September 2001. Damals beschlossen die seinerzeit 19 NATO-Staaten einstimmig den Bündnisfall und verpflichteten sich zur militärischen Unterstützung der Vereinigten Staaten.

Bei der von den EU-Staaten getragenen Operation Aspides wird der Unterschied deutlich. Sie hat zwar den Auftrag, im Operationsgebiet (die Meerenge von Baab al-Mandab, die Straße von Hormus, die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf) die Freiheit der Schifffahrt unter "uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts" vor Angriffen zu schützen, darf aber keine Angriffe an Land durchführen, denn sie ist rein defensiver Natur. Für Angriffe auf den Iran wäre hingegen ein Mandat des UN-Sicherheitsrats notwendig, das es allerdings nicht gibt.

Der Nordatlantikvertrag berührt ausdrücklich nicht die Rechte und Pflichten der NATO-Staaten, die sich aus ihrer Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen ergeben (Artikel 7). Das heißt, auch die Beistandsklausel darf nicht zu einem Verstoß gegen die UN-Charta führen. Donald Trump mag subjektiv der Auffassung sein, den Beistand der NATO beim Krieg gegen den Iran einfordern zu dürfen, objektiv gesehen hat er dazu jedoch kein Recht. Insofern macht nicht die NATO einen sehr dummen Fehler, sondern er selbst. Aber das war bei diesem US-Präsidenten auch nicht anders zu erwarten.

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[1] tagesschau.de vom 17.03.2026