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03. Juli 2026, von Michael Schöfer
Gefangen in der eigenen Ideologie


Bundeskanzler Friedrich Merz ist der Prototyp eines Politikers, der in seiner eigenen Ideologie gefangen ist und nicht über den Tellerrand hinausblicken kann. Ein Entkommen aus den vorgegebenen Denkschablonen? Für ihn offenbar unmöglich. Der Koalitionsausschuss hat u.a. beschlossen, die "telefonische Krankschreibung" abzuschaffen und die "verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung" einzuführen. [1] "Wir wollen Deutschland wieder flottkriegen", sagen die Regierenden. "Wir modernisieren unser Land und führen es in die Zukunft." [2]

Das Land modernisieren? Gerne, aber ob der Kampf für den Verbrennermotor und die Rückkehr von fossilem Öl und Gas im Heizungskeller tatsächlich eine "Modernisierung" ist, darf bezweifelt werden. Faktisch ist es ein Rückschritt. Und in Zeiten, in denen ganz Deutschland unter Rekordtemperaturen ächzt, erscheint diese rückwärtsgewandte Politik mehr und mehr als Realsatire. Inkonsistent ist auch, was der Kanzler bei den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen plant. Die Deutschen gehen zu oft zum Arzt, monierte Friedrich Merz im vergangenen Jahr. "Eine Milliarde Arztbesuche in Deutschland pro Jahr (...) sind ein zweifelhafter europäischer Rekord." Wir müssten "mit den Ressourcen, die wir haben, sparsamer umgehen". [3] Kling logisch, doch wenn die Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung zur Pflicht wird, müssen kranke Arbeitnehmer zwangsläufig noch häufiger zum Arzt. Eine Erkältung drei Tage im Bett auskurieren, ohne den Hausarzt zu konsultieren, ist dann nämlich nicht mehr möglich. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können zwar etwas Abweichendes vorsehen, aber 2025 gab es hierzulande in mehr als zwei Drittel der Betriebe (69 %) weder das eine noch das andere. [4]

Dass der Kanzler auf einem anderen Planeten zu leben scheint, belegt seine Äußerung in der Talkshow von Maybrit Illner: "Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben." [5] Natürlich muss man nicht am ersten Tag zum Arzt gehen, aber dann eben am zweiten oder spätestens am dritten Krankheitstag. Aufgeschoben ist bekanntlich nicht aufgehoben. Das schreiben schließlich die Richtlinien zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit vor: "Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig." (§ 5 Absatz 3 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie) [6] Entweder weiß es der Kanzler nicht besser, oder er versucht abermals, die Menschen zu täuschen. Das eine wäre so schlecht wie das andere.

Die Deutschen seien zu oft krank, behauptet Merz. "Die Beschäftigten kämen im Schnitt auf 14,5 Krankentage. 'Das sind fast drei Wochen in denen die Menschen in Deutschland aus Krankheitsgründen nicht arbeiten. Ist das wirklich richtig? Ist das wirklich notwendig?' (…) Man müsse sich darüber unterhalten, wie man Anreize schaffe, dass die Menschen ihrer Beschäftigung nachgingen." [7] Das unterstellt, die Beschäftigten seien oft gar nicht wirklich krank. Blaumachen als Massenphänomen? Gibt es dazu verlässliche und glaubwürdige Zahlen? Da muss der Kanzler passen. Eine echte Krankheit entzieht sich naturgemäß der willentlichen Beeinflussung des Arbeitnehmers, Anreize zur Arbeitsaufnahme helfen da wenig. Es sei denn, man will, dass die Menschen krank zur Arbeit gehen. Doch das dürften, insbesondere bei Infektionskrankheiten, selbst die Arbeitgeber ablehnen. Eine ansteckende Krankheit in den Betrieb hineinzutragen anstatt sie möglichst herauszuhalten, ist töricht. Generell gilt sowieso: Nicht auskurierte Krankheiten rächen sich - für die Arbeitnehmer und letztlich auch für die Arbeitgeber.

Obendrein gibt es grundsätzliche Zweifel an der Aussage des Kanzlers. Wer etwas tiefer in die Problematik der krankheitsbedingten Fehlzeiten einsteigen möchte, dem sei die Studie "Krankheitsbedingte Fehlzeiten im europäischen Vergleich" ans Herz gelegt. Fazit: "Beim Krankenstand liegt Deutschland im europäischen Vergleich im oberen Mittelfeld. Schlüssige Erklärungen für die länderspezifischen Unterschiede sind allerdings schwer zu finden." [8] Was denn nun: Europäischer Rekordhalter oder lediglich oberes Mittelfeld? Die Schlussfolgerung des Kanzlers, die deutsche Volkswirtschaft sei international nicht mehr konkurrenzfähig, weil die Deutschen zu oft krank seien, ist reine Ideologie. Schaut man nämlich genauer hin, ist das Bild wesentlich differenzierter, als Merz in seinen Reden suggeriert. Um die Krankheitstage nachhaltig zu reduzieren, müsste man sich vielmehr intensiver um die Krankheitsursachen kümmern.

Wer in einem ideologischen Gefängnis eingesperrt ist, dem fallen natürlich auch bloß ideologisch vorgegebene Problemlösungsstrategien ein. Wer das Gesundheitswesen entlasten will, darf nicht für wesentlich mehr Arztbesuche sorgen, indem er eine AU-Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag zur Pflicht macht. Wer die Krankheitstage reduzieren will, darf nicht Verhältnisse schaffen, die wahrscheinlich zu einer Erhöhung führen. Geht nämlich ein Arbeitnehmer, der normalerweise nur drei Tage im Bett geblieben wäre, gezwungenermaßen zum Arzt, wird er vielleicht noch für die restliche Woche krankgeschrieben. Das Vorhaben der Bundesregierung könnte sich deshalb als kontraproduktiv herausstellen. Wer Gesundheitsprävention betreiben will, darf nicht das Arbeitszeitgesetz aufweichen. Wer in Hitzeperioden kollabierende Arbeitnehmer verhindern will, sollte am Arbeitsplatz zwingend Klimaanlagen vorschreiben.

Aber so ist das halt bei Ideologen: Realitätsverweigerung, weil nicht sein kann, was nicht sein darf.

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[1] bundesregierung.de, Ergebnisse des Koalitionsausschusses: Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung, PDF-Datei mit 156 KB
[2] bundesregierung.de vom 02.07.2026
[3] Tagesspiegel vom 16.09.2025
[4] Statistisches Bundesamt, Tarifbindung
[5] Handelsblatt vom 03.07.2026
[6] Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V, PDF-Datei mit 177 KB, Hervorhebung von mir
[7] BR.de vom 17.01.2026
[8] IGES Institut vom 28.01.2025